Fort- & Weiterbildung
Akademie
Akademie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Am 05.12.2001 wurde die Gründung einer Akademie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e.V. (DGKJP), dem Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e.V. (BAG) beschlossen.
Geschäftsordnung der Akademie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Präambel
Die Akademie ist eine mit Weiter- und Fortbildungsaufgaben befasste Interessengemeinschaft der drei Fachverbände.
Sie ist den Vorständen der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachverbände zugeordnet. Sie dient der Qualitätssicherung in der Weiter- und Fortbildung.
Aufgaben
1. Aufgabe der Akademie ist die Planung, Organisation und Durchführung des umfassenden Fortbildungsprogrammes für Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
2. Die Akademie kümmert sich um die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen und stellt entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.
3. Die Akademie ist aktiv bei der Mitgestaltung der Grundlagen, Inhalte und des Umfanges der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
4. Die Akademie bietet Veranstaltungen zu Inhalten des Weiterbildungskataloges zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an zentralen Orten an.
5. Mitglieder der Akademie sind jeweils bis zu drei von den Vorständen zu benennende Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e.V., des Berufsverbandes der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Deutschland e.V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie e.V..
6. Um eine Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, sollten die Mitglieder für jeweils vier Jahre von ihren jeweiligen Fachgesellschaften in die Akademie entsandt werden.
7. Die einzelnen Fachgesellschaften kommen für die entstehenden Unkosten ihrer jeweiligen Mitglieder für die Arbeit im Rahmen der Akademie auf.
