DGKJP
Informationen der Ethikkommission
Information für die Mitglieder der drei kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände (DGKJP, BKJPP und BAG)
Seit Mitte 2000 wurde von den drei Vorständen gemeinsam eine Ethik-Kommission eingerichtet. Ziel kinder- und jugendpsychiatrischer und psychotherapeutischer Arbeit ist es, seelisches und körperliches Leiden zu diagnostizieren und zu behandeln, d.h. zu heilen, zu vermindern oder Verschlechterungen entgegen zu wirken.
Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn eine vertrauensvolle Beziehung des Patienten zum Therapeuten besteht. Unvermeidbar ist aber der therapeutischen Beziehung ein Ungleichgewicht zu eigen, das dem Kinder- und Jugendlichenpsychiater und -psychotherapeuten mit Macht ausstattet. Die sich daraus ergebende besondere Schutzbedürftigkeit sowie die Loyalitätspflichten gegenüber dem Kind bzw. Jugendlichen und grundsätzlich auch gegenüber seinen Eltern erfordern die Beachtung sowie die Einhaltung ethischer Normen.
Die Ethik-Kommission setzt sich aus jeweils zwei Mitgliedern eines jeden Verbandes zusammen. Der Ethik-Kommission vorgeschaltet ist das so genannte Ombudsleute-Gremium mit Ombudsleuten, die wiederum von den Vorständen der drei Verbände benannt worden sind. An die Ombudsleute können sich sowohl Familien als auch Therapeuten oder auch Betroffene selbst wenden. Der Kontakt wird über die Geschäftsstellen der drei Verbände hergestellt. Andererseits können sich auch Erziehungsberatungsstellen, Jugendämter etc., über die Geschäftsstellen der drei Verbände an die Ombudsleute wenden. Die Ombudsleute verstehen sich als Berater in schwierigen Fragen, zum Beispiel könnten Eltern beunruhigt sein über die Details der Therapie, die die jugendliche Tochter zu Hause berichtet hat.
Sie befürchten, dass der Therapeut es an der nötigen Zurückhaltung fehlen lässt. Sie waren bisher mit der Therapie zufrieden und wollen sie nicht gefährden. Sie möchten dem Therapeuten kein übergriffiges Verhalten unterstellen, wollen die Sache aber auch nicht auf sich beruhen lassen, sondern klären.
Oder: Ein Kollege ist Vorwürfen und Verdächtigungen von Patienten oder deren Eltern ausgesetzt, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Seine Bemühungen, die Situation mit Patienten bzw. Eltern zu klären, bleiben erfolglos. Patienten bzw. Eltern tragen ihre Meinung anderen Kollegen oder Institutionen vor, so dass der Kollege eine Schädigung seines Rufes befürchtet.
In solchen Fällen wird auf Anfrage die Adresse der regionalen Ombudsleute über die Geschäftsstelle mitgeteilt und es wird ein sachlich-neutrales Gespräch angeboten.
Ethische Grundsätze
Ethische Grundsätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und ihre Umsetzung in den drei Fachverbänden (DGKJP, BAG und BKJPP)
Ärztlich-ethische Leitlinie zur körperlichen und neurologischen Untersuchung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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aerztlich-ethischeleitlinie.pdf [28KB]
Mitglieder der Ethikkommission
Liste der Mitglieder der Ethikkommission und der Ombudsleute
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ethikmitglieder.pdf [15KB]
