Die beteiligten Verbände fordern den Gesetzgeber auf, die Regulierung der Werbung und Besteuerung für Suchtmittel und Glücksspiel an den Stand der wissenschaftlichen Evidenz anzupassen.

Die derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der Sozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die volkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.

Im internationalen Vergleich bestehen in Deutschland relevante Regelungslücken für Alkohol-, Tabak-, Cannabis-, und Glücksspielwerbung sowie für digitale und influencerbasierte Marketingformen. Die Steuern zählen zu den niedrigsten in Europa (DKFZ, 2022; DKFZ und Deutsche Krebshilfe, 2025). Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat umfassende Beschränkungen von Alkoholmarketing (einschließlich Werbung, Sponsoring und Promotion) sowie die Erhöhung von Steuern als wirksame Maßnahmen der Alkoholpolitik empfohlen (WHO, 2024).

Die Allgemeinheit trägt die Kosten für die Gewinne der Unternehmen

Die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen kann die massiven gesellschaftlichen Folgekosten nicht rechtfertigen: (siehe u.s. Download)
Durch dieses Defizit subventioniert die Allgemeinheit die Gewinne der Suchtmittelindustrie über Krankenkassenbeiträge und Steuern.
Zudem basieren die Gewinne oft auf gesundheitlichem Leid. Die Alkoholindustrie generiert rund die Hälfte ihres Umsatzes mit abhängigen oder riskant konsumierenden Menschen (Kilian et al., 2026), die Glücksspielindustrie generiert bis zu 76 % des Umsatzes durch Personen mit problematischem Spielverhalten (Schütze et al., 2023).

Forderungen an den Gesetzgeber

  1. Steuern erhöhen
    Mindestpreis pro Alkoholeinheit (Minimum Unit Pricing) und Anhebung der Verbrauchssteuern für Alkohol, Tabak, Nikotin, Cannabis und Glücksspiel.
  2. Umfassendes Werbeverbot
    Für Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte (einschließlich E-Zigaretten und Nikotinbeutel), Cannabis und Glücksspiel – auch in sozialen Medien und durch Influencer. Das Verbot umfasst Werbung, Promotion, Sponsoring, Produktplatzierung sowie datengetriebenes Targeting; zulässig bleibt sachliche Produktinformation am Point of Sale ohne jugendaffine Gestaltung.
  3. Trennung von Sport und Suchtmitteln
    Verbot von Sponsoring durch Tabak-, Alkohol- und Wettanbieter, einschließlich Trikot- /Bandenwerbung, Namensrechten und Event-Branding.
  4. Strenge Regulierung von Cannabis-Plattformen
    Konsequente Anwendung und Verschärfung des Heilmittelwerbegesetzes; keine Werbung für Bezugsquellen von medizinischem Cannabis; Verbot irreführender Versprechen, wie z. B. „Rezept-Garantie“ und verpflichtende, gut sichtbare Risikohinweise bei zulässiger Information.
  5. Transparenz und Unabhängigkeit
    Kein Sponsoring politischer Veranstaltungen – einschließlich Parteitagen – durch die Alkohol-, Tabak-, Cannabis- oder Glücksspiel-Industrie; Offenlegung finanzieller Verflechtungen zwischen Suchtmittelindustrie und politischen Akteuren sowie systematische Interessenkonflikt-Erklärungen in beratenden Gremien.
  6. Wirksame Durchsetzung und Evaluation
    Schaffung einer unabhängigen Aufsicht mit ausreichenden Ressourcen und klarer Zuständigkeit; Einführung eines abgestuften Sanktionsrahmens (inkl. empfindlicher, umsatzbezogener Bußgelder) sowie regelmäßiges Monitoring der Werbeexposition und der gesundheitlichen Folgen.
  7. Das Hilfesystem muss gestärkt werden
    Ausbau von Prävention und Frühintervention sowie langfristige Sicherung der Suchthilfe- Finanzierung. Die Suchtmittel-Hersteller müssen für den von ihnen verursachten Schaden einen relevanten finanziellen Beitrag leisten (Verursacherprinzip) – die Steuerung der Mittelverwendung muss jedoch in von der Industrie unabhängiger Verantwortung liegen.

Werbung in der sozialen Marktwirtschaft

  • Werbung dient der Umsatzsteigerung und ist ein legitimer Motor der Marktwirtschaft. Die Begrenzung von Werbung für legale Produkte sollte daher die Ausnahme sein und bedarf einer sehr guten Rechtfertigung. Werbung für Suchtmittel bedeutet jedoch mehr gesellschaftlichen Schaden: Gewinne werden privatisiert, Kosten sozialisiert. Hier gelten zum einen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit und zum anderen das Gebot der haushaltspolitischen Verantwortung.
    Das Konzept des „mündigen Verbrauchers“ wird durch die Forschung im Kontext abhängigkeitsrelevanter Produkte und datengetriebenen Marketings in Frage gestellt (WHO, 2020):
    Der präfrontale Kortex (für Impulskontrolle und Risikoabwägung) reift erst bis zum Alter von etwa Mitte 30 Jahren vollständig aus; insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sind daher anfällig für Suchtmittel-Werbung (Jernigan et al., 2017; Giesbrecht et al., 2024; Mousley et al., 2025; Donaldson et al., 2025).
  • Suchtmittelassoziierte Werbereize aktivieren das Belohnungssystem und umgehen die rationale Abwägung – auch bei Erwachsenen (Zeng et al., 2021). Insbesondere digitale Werbung verstärkt diese Effekte durch Personalisierung und hohe Kontaktdichten.
    Influencer-Marketing verstärkt diese Effekte durch pseudo-soziale Beziehungen, unzureichende Werbekennzeichnung und das Fehlen von Warnhinweisen (Cheng et al., 2023).
    Deutliche Werbeeinschränkungen hingegen reduzieren signifikant den Alkoholkonsum in der Bevölkerung (Gapstur et al., 2025).

Cannabis: Zweckentfremdung des medizinischen Vertriebswegs

Seit April 2024 stiegen die Cannabisblüten-Importe um 170 %, während Kassenverordnungen nur um 9% zunahmen (DG-Sucht et al., 2026). Maßgeblich hierfür ist die aggressive Vermarktung durch Online- Telemedizinanbieter, die mit „Rezept-Garantien“ und einer Inszenierung von Cannabis als Lifestyle- Produkt werben. Hier sind eine konsequente Anwendung und Verschärfung des Werbeverbots für diese Plattformen dringend erforderlich (DG-Sucht et al., 2026).

Soziale Marktwirtschaft erfordert Regulierung

Da die Preise von Suchtmitteln und Glücksspiel ihre tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten nicht abbilden, liegt ein klassisches Marktversagen vor. Dieses muss durch Lenkungssteuern und Mindestpreise (Minimum Unit Pricing) korrigiert werden, um die Kosten zu internalisieren und preissensible Jugendliche zu schützen. Dies sind die effektivsten Maßnahmen zur Senkung alkoholbedingter Schäden (Wyper et al., 2023; Giles et al., 2024; WHO, 2024; Gapstur et al., 2025).
Die Regulierung von Werbung schränkt die Freiheit der Konsumierenden nicht ein, sondern nur die der Industrie, deren Produkte mit Abhängigkeitspotenzial enorme soziale Folgekosten verursachen. Steuererhöhungen sind die konsequente Reaktion auf ein gesamtgesellschaftliches Defizit. Werbeverbote und Steuererhöhungen sind keine Bevormundung, sondern eine ordnungspolitisch gebotene Schutzmaßnahme – vergleichbar mit Sicherheitsgurten, Kindersitzen in Autos oder dem Verbot von Asbest.

Die Kosten der Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen

Die Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen kostet das 17-fache der Behandlung (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 2022). Die rechtzeitige und angemessene Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ist daher auch aus Gründen der Kosteneffizienz alternativlos.

Die DGKJP unterstützt die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Die erste S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie wurde am 12.12.2025 veröffentlicht. Die Leitlinie wurde von der BAG der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG-KJPP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) gemeinsam herausgegeben und von Herrn Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann von der LWL-Universitätsklinik Hamm der Ruhr-Universität Bochum koordiniert. Seit 2022 tagte eine bundesweite Steuerungsgruppe aus Fachkräften und Patientenvertreter:innen und erarbeitete gemeinsame Empfehlungen.

Vor dem Hintergrund der Schutzbedürftigkeit von Kindern und der früheren Gewaltanwendung in Institutionen ist die heutige Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in besonderem Maße verpflichtet, die Grundrechte aller Kinder zu wahren. In krankheitsbedingten Krisen kann es dennoch zu Behandlungssituationen kommen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst oder andere gefährden. Ziel ist es, auch dann freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden und den Kindern und Jugendlichen Behandlungsmöglichkeiten zu bieten, die auf Freiwilligkeit beruhen.

Die Leitlinie wendet sich an die in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher Tätigen, aber auch an die minderjährigen Patient:innen selbst und ihre Angehörigen und Sorgeberechtigten, sowie an Familienrichter:innen, Jugendämter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.

Prof. Holtmann: „Mit der neuen Leitlinie stehen jetzt erstmals praxisorientierte Empfehlungen zur Verfügung, um ethisch, rechtlich und fachlich Orientierung zu geben und zu einer weitest möglichen Reduktion von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beizutragen. Besonders dankbar bin ich für die Mitarbeit der Patientenvertreter:innen.“

Wichtig sei jetzt die Umsetzung der neuen Leitlinie in den Alltag der Kliniken durch Schulungen des Personals, die Erstellung von Standards zum Umgang mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Einrichtungen. Dabei sehe er auch die Klinikträger in der Pflicht.

Weitere Informationen:
S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie auf der Website der AWMF | 06.12.2025

Cannabis birgt insbesondere bei regelmäßigem und übermäßigem Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken: Cannabisbezogene Störungen – darunter Missbrauch, Abhängigkeit und Entzugssyndrome – treten häufiger auf als gemeinhin vermutet wird. Eine neue S3-Leitlinie bündelt nun erstmals evidenzbasierte Empfehlungen für Diagnostik, Therapie und Versorgung von Jugendlichen und Erwachsenen mit cannabisbezogenen Störungen.

Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die weltweit am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz. In der deutschen ambulanten und stationären Suchthilfe ist Cannabis, nach Alkohol, der Hauptanlass für eine suchtspezifische Behandlung. Schätzungen zufolge erfüllen rund 1,5 % der Erwachsenen und etwa 2,5 % der 12- bis 18-Jährigen in Deutschland die diagnostischen Kriterien einer cannabisbezogenen Störung, d. h. eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit. In der Gruppe der regelmäßig Konsumierenden entwickeln 33 % eine Abhängigkeit.

Die neu veröffentlichte S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ bietet evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für alle Berufsgruppen, die mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit cannabisbezogenen Störungen befasst sind. Sie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet. Insgesamt waren 20 Fachgesellschaften, Berufs-, Betroffenen- und Angehörigenverbände beteiligt.

Versorgungsengpässe schließen – Chronifizierung vorbeugen
„Für die qualifizierte Entzugsbehandlung und Rehabilitation fehlt es in Deutschland an Behandlungsplätzen. Besonders massiv ist die Versorgunglücke für Kinder und Jugendliche, die an problematischem Cannabiskonsum oder Abhängigkeit leiden“, erklärt der Koordinator der Leitlinie, Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Rainer Thomasius. „Ohne gezielte fachliche Unterstützung kann sich ein problematischer Konsum rasch chronifizieren – mit gravierenden Folgen wie schulischem Leistungsabfall, sozialem Rückzug und psychischen Belastungen.“

Unterstützung durch Psychotherapie und digitale Angebote
„Mit der neuen Leitlinie liegen erstmals klar definierte Empfehlungen für standardisierte psychotherapeutische Verfahren vor. Das schafft Sicherheit und Orientierung für Behandelnde, Betroffene und Angehörige“, betont die Präsidentin der DG-Sucht und Koordinatorin der Leitlinie, Prof. Dr. Eva Hoch. Zur Reduktion des Konsums empfiehlt die Leitlinie für Erwachsene motivierende Interventionen, kognitive Verhaltenstherapie sowie zusätzlich abstinenzorientiertes Kontingenzmanagement. Für Jugendliche werden ergänzend familienorientierte Therapien, soziale und lebensweltbezogene Interventionen sowie digitale Beratungs- und Therapieangebote empfohlen.

Wenn Cannabis körperlich krank macht
Erstmals berücksichtigt eine Leitlinie auch das schwerwiegende Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS) – wiederkehrende Episoden von schwerer Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen aufgrund einer chronischen Cannabis-Intoxikation. Die Leitlinie empfiehlt hier eine Abstinenzbehandlung sowie die Aufklärung von Betroffenen und Behandelnden über das CHS. Damit rückt die Leitlinie neben den psychischen auch die physischen Risiken des Cannabiskonsums in den Fokus.

Individualisierte Behandlung statt „one size fits all“
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ gibt zudem explizite Empfehlungen für den Umgang mit komorbiden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Psychosen. Auch besonders gefährdete Gruppen werden gezielt adressiert, darunter Jugendliche, Menschen mit frühem Konsumbeginn, Personen mit psychischer Vorbelastung sowie sozial stark belastete Gruppen. Damit ermöglicht die Leitlinie eine individualisierte Risikoeinschätzung und passgenaue Versorgung.

Pharmakologische Möglichkeiten und Grenzen
„Es gibt weltweit immer noch keine Medikamente, die für die Behandlung von cannabisbezogenen Störungen zugelassen sind“, erklärt Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke von der mitherausgebenden Fachgesellschaft DGPPN. „Pharmakotherapie kann jedoch symptomorientiert und ‚off label‘ eingesetzt werden, beispielsweise zur Behandlung von Entzugssymptomen.“ Die Leitlinie beschreibt entsprechende Optionen.

Stigmata abbauen – Versorgung stärken
Ein entscheidender Aspekt für eine erfolgreiche Behandlung ist die Entstigmatisierung. Viele Betroffene schämen sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zögern deshalb zu lange. Die Leitlinie betont: Cannabisbezogene Störungen sind ernstzunehmende Erkrankungen – keine moralische Verfehlung und kein Ausdruck persönlichen Versagens. Gleichzeitig fordert sie einen deutlichen Ausbau der Versorgungsstrukturen, damit auch langfristig niedrigschwellige und systematische Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene zur Verfügung stehen.

Leitlinien
S3-Leitlinien beschreiben den aktuellen Goldstandard in der medizinischen Diagnostik und Beratung einer Erkrankung. Sie basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der klinischen Expertise unterschiedlicher Fachleute; sie sind das Ergebnis intensiver Beratungs- und Konsensfindungsprozesse in interdisziplinären Gremien. Leitlinien sollen sicherstellen, dass Betroffene fachgerecht und angemessen versorgt werden. Sie sind eine Empfehlung für die Behandelnden, aber rechtlich nicht bindend.
Die vorliegende Leitlinie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durch Evidenzberichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unterstützt.


Weitere Informationen:
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ auf der Website der AWMF | 02.12.2025

Die aktuellen Ergebnisse der COPSY-Studie (Child Outcomes in PSYchology) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigen erneut, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen immer noch schlechter ist als vor der Corona-Pandemie: Ein Fünftel hat psychische Belastungen und berichtet von eingeschränkter Lebensqualität.

Die Studie zeigt aber auch: Nicht jedes Kind mit psychischen Belastungen muss behandelt werden. Viele junge Menschen verfügen über persönliche Ressourcen und haben starke Bewältigungsstrategien entwickelt. Diese gilt es zu fördern – gezielt und so früh wie möglich.

„Diese Studienergebnisse kommen zum richtigen Zeitpunkt, denn die Bundesregierung arbeitet aktuell an ihrer Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen.“, so Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter Universitätsmedizin Rostock und aktuell der Präsident der DGKJP. „Für die translationale Forschung zur Verbesserung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch im Sinne der Prävention und hinsichtlich gemeinsamer Risikofaktoren von körperlicher wie psychischer Gesundheit sind die zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sehr wichtig“ unterstreicht Kölch. Das 2023 gegründete Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) forscht unter anderem zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und das Deutsche Zentrum für Kinder und Jugendgesundheit (DZKJ) hat die gesundheitliche Entwicklung in jungen Jahren im Blick. „Die anhaltend hohen psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen unterstreichen deutlich die Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Ansätze der Früherkennung und wirksamer niederschwelliger Interventionen. Dabei besteht wissenschaftliche Gewissheit: Die Verbesserung der mentalen Gesundheit im Kindesalter ist eine der stärksten Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne“ legt Prof. Dr. Tobias Renner, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter am DZPG-Standort Tübingen dar.

Der kommende DGKJP-Kongress vom 22. bis 25. April 2026 in Würzburg steht aus gutem Grund unter dem Motto: „Entwicklungsaufgaben: Kind – Versorgung – Gesellschaft“. Dazu Prof. Dr. Marcel Romanos, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Universitätsklinikum Würzburg und Präsident des Kongresses: „Kinder und Jugendliche wachsen in dem heutigen Umfeld multipler globaler Krisen nicht ohne Folgen auf. Die Mental Health Crisis beschreibt, wie junge Menschen psychisch immer stärker unter Druck geraten in einer Gesellschaft, die von alten Menschen gelenkt und definiert wird. Unbeschränkte digitale Medien hebeln den Schutz und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen aus. Die Inanspruchnahme bringt die Versorgungssysteme an ihre Grenzen. Prävention bleibt in der Breite weitgehend wirkungslos aufgrund mangelnder Evidenzbasierung und struktureller Hindernisse. Wir brauchen neue Versorgungsansätze und müssen uns den wachsenden Anforderungen interdisziplinär stellen. Beim DGKJP Kongress 2026 in Würzburg diskutieren wir, wohin wir uns dafür strukturell und konzeptuell bewegen müssen. Der Kongress bietet ein breites Forum für Diskussionen auf der Basis der neuesten Erkenntnisse und Ansätze aller beteiligten Disziplinen.“

Grundlage für jede Forschung sind verlässliche Daten, weiß Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer, Leiterin der COPSY-Studie und Leiterin der Forschungssektion Child Public Health der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). „Die COPSY-Studie ist das einzige derzeit bestehende langfristige Gesundheitsmonitoring zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Sie liefert verlässliche, langfristige Einblicke in die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und macht sichtbar, was sie belastet und was sie stärkt. Die Befragungen von über 3300 Familien in den vergangenen fünf Jahren liefern die wissenschaftliche Grundlage, um Prävention und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gezielt zu verbessern.“

Hier kommt der Pilotstudie des Robert Koch-Instituts (RKI) „PINOKIJO“ zur Konzeptentwicklung für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel-Kohorte eine besondere Bedeutung zu. Die letzten vorliegenden Ergebnisse der KiGGS – Kinder- und Jugendgesundheitsstudie sowie deren Zusatz BELLA (Befragung zum seeLischen WohLbefinden und VerhAlten) basieren auf Daten von 2017, also noch deutlich vor der Pandemie.

„Hier müssen alle Beteiligten, das RKI, das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), aber auch das DZPG und DZKJ Synergien bündeln, damit eine moderne, innovative Gesundheitsberichtserstattung auch für Kinder- und Jugendliche in Deutschland in der Zukunft gesichert ist und wir Prävention und Versorgung besser steuern können“, fasst Kölch zusammen.

 

Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig absichern: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 19. November 2025 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendbericht berufen. Prof. Dr. Michael Kölch, der aktuelle Präsident der DGKJP, ist Mitglied der Kommission, die sich der Frage widmen soll, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann.

„Die junge Generation steht unter Druck, und die Unterstützungs- und Hilfesysteme stehen unter Druck. Wir müssen viel mehr systemübergreifende Lösungen finden. In Anbetracht von Fachkräftemangel, komplexen Herausforderungen und begrenzten finanziellen Ressourcen geht es bei den Unterstützungssystemen nicht um ein einfaches „Mehr“, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren.“, stellt DGKJP Präsident Prof. Dr. Kölch fest.

Die Kommission wird sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.

Mitglieder der Sachverständigenkommission:
• Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
• Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
• Prof. Dr. Florian Gerlach, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA gGmbH)
• Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
• Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
• Sylvia Lemm, Jugendamt Dresden
• Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
• Esther Maffei, Stadtjugendamt München
• Regina Offer, Deutscher Städtetag
• Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
• Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
• Dr. Koralia Sekler, AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut unterstützt die Kommission.

DGKJP fordert Kinderschutz stärken und Kinderrechte mitdenken

Der Internationale Kindertag am 1. Juni 2025 rückt Kinderschutz und Kinderrechte ins öffentliche Bewusstsein. Die DGKJP weist explizit auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen hin: „Die mentale Gesundheit ist das zentrale Kinder- und Jugendgesundheitsthema in Deutschland. Ein Fünftel aller jungen Menschen zeigt Belastungen. Versorgung und Prävention müssen dringend weiterentwickelt werden.“, weiß Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP.

Im Koalitionsvertrag sind einige gute Ansätze zu erkennen, beispielsweise das Vorhaben, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ mit den Schwerpunkten Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen zu entwickeln, das Ziel der inklusiven Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen und die Aufstockung der „Frühen Hilfen“.

Versäumt wurde, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Genau das fordert die DGKJP seit Jahren. Insbesondere in Zeiten internationaler Krisen mit Krieg und Vertreibungen, Klimawandel und Zukunftsängsten, wie wir sie gegenwärtig erleben, geraten Kinderrechte in den Hintergrund, wobei gerade solche Krisen auch Auswirkungen auf die psychische Stabilität von Kindern und Jugendlichen haben.
„Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen ressortübergreifend mitgedacht und alle Gesetzes- und Forschungsvorhaben systematisch auf ihre Auswirkungen auf Kinder überprüft werden“, fordert Kölch. „Nur so kann es gelingen, die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass sie gesund aufwachsen können.“

Hinweis
Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ bietet kurze Erklärfilme in fünf Sprachen für Familien an, die neu in Deutschland sind, denn Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach Deutschland geflüchtet oder eingewandert sind, haben ein höheres Risiko seelisch zu erkranken – und gleichzeitig einen erschwerten Zugang zu einer frühzeitigen Diagnose und Behandlung.

Interdisziplinärer Appell aus Forschung und Fachpolitik

Es ist in den letzten Jahren ein parteiübergreifender Konsens entstanden, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist.

Seit der breiten Skandalisierung von sexueller Gewalt im Jahr 2010 hat sich in der Politik, Forschung und Fachpraxis zur sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland auch dank der Bundespolitik viel getan. Aus dem früheren gesellschaftlichen Tabuthema und einer politischen Randständigkeit hat sich eine neue Qualität der politischen und fachlichen Aufmerksamkeit und Sensibilisierung entwickelt. Dazu beigetragen haben die Initiativen von Betroffenen, zivilgesellschaftliches Engagement, die Einrichtung des Amtes der*/des UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), unabhängige Aufarbeitung sowie Forschungsförderung für Gesundheits- und Bildungsforschung zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf Bundesebene. Auch international wird der Bekämpfung sexueller Gewalt heute mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
Gewaltfreies Aufwachsen ist Teil eines der Nachhaltigkeitsziele, auf die sich die Weltgemeinschaft geeinigt hat. Im Rahmen des Sustainable Development Goal 16 der United Nations wird explizit als Ziel betont: „End abuse, exploitation, trafficking and all forms of violence and torture against children” (dt.: Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und allen Formen von Gewalt und Folter gegen Kinder). Dieses Ziel reflektiert weltweite Forschungsbefunde zur Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder und zu den langfristigen Folgen für die Individuen und die Gesellschaft.

Durch die Digitalisierung hat sich die weltumspannende Ausbeutung von Kindern, neben dem Menschenhandel, weiter verschärft und ist zu einem enormen Problem geworden, das wir neben den nationalen Fragestellungen im Kinderschutz ebenso beachten müssen, wie die Folgen von Gewalt gegen Kinder in kriegerischen Konflikten und auf der Flucht. Das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern sowie die Sicherheit für Betroffene von Gewalt, dass sie mit gerechten Reaktionen und Hilfe und Unterstützung rechnen können, stellen – wie alle anderen Sustainable Development Goals (SDGs) – somit eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe dar.
Darüber hinaus ist gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein grundlegendes Thema des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratie und damit auch ein wesentlicher Faktor für die innere Sicherheit. Darum ist auch die interdisziplinäre Forschung zu sexueller Gewalt in Familien und den Schnittstellen zu sexueller Gewalt in anderen Kontexten weiter zu vertiefen.
Gegenwärtig befindet sich ein Gesetzentwurf – das sog. UBSKM-Gesetz – im parlamentarischen Verfahren. Die Anliegen dieses Gesetzesentwurfes sind überparteilich beraten und abgestimmt. Sie sollten nicht weiter aufgeschoben werden. Es umfasst auch die Anerkennung des zivilgesellschaftlichen Engagements vieler Betroffener und in der Beratungsarbeit und Aufarbeitung aktiver Personen, indem der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission mit dem Amt des*/der Unabhängigen Beauftragten gesetzlich verankert werden. Zudem soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ die UBSKM in der Wahrnehmung ihrer Berichtspflicht nach §7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unterstützen. Dieses Zentrum, welches endlich ein staatliches Prävalenz-Monitoring dauerhaft etablieren und einen Überblick über relevante Forschungsergebnisse liefern soll, ist deshalb nicht nur für die Politikberatung, sondern auch für die Betroffenenbeteiligung und die Praxisberatung wichtig.

Darüber hinaus können beispielhaft drei weitere Herausforderungen genannt werden, die in den kommenden Jahren durch gesetzliche Regulierungen und interdisziplinäre Forschung bearbeitet werden müssen:

1. Sexuelle Gewalt im digitalen Alltag: Die technologiegestützte sexualisierte und sexuelle Gewalt ist in den letzten Jahren stark gewachsen (BKA, Europol), wobei das wahrgenommene Hellfeld nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Künstliche Intelligenz kann entsprechende Inhalte generieren, künstliche Intelligenz kann aber auch dafür eingesetzt werden, die Herkunft solcher Inhalte zu dechiffrieren oder Kinder und Jugendliche selbst dabei zu unterstützen, ihr Verhalten in sozialen Medien zu analysieren und ggf. individualisierte Rückmeldungen und Interventionen zum Schutz darauf abstützen. Zudem haben Digitale Medien und Beratung sowie Beratungstools wie „Chatbots“ eine große Bedeutung in der Orientierung bei der Hilfesuche und in der ersten Information. Insgesamt wird in der Präventions- und Interventionsforschung noch zu wenig beachtet, dass auch die Kindheit und Jugend in der Kindertagesbetreuung, Schule, im Studium und Beruf in einen analog-digitalen Alltag eingebunden sind.

2. Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung: Seit Jahren wird die Stärkung der partizipativen Forschung mit Betroffenen und Angehörigen gefordert. Dennoch ist die methodologische und organisationale Absicherung bisher nur begrenzt geschehen. Die Anerkennung der Betroffenen durch die Forschung erfordert partizipative Forschungszugänge und eine organisationale Stärkung der Betroffenenorganisationen. Für diesen Bereich wären auch Begleit- und Unterstützungsprogramme für Betroffene erforderlich, die in Beteiligungsstrukturen mitarbeiten möchten und Untersuchungen zu Gelingensbedingungen z.B. bei der Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungsprojekten durchführen.

3. Recht und Verhalten: Zudem besteht eine Forschungslücke in der interdisziplinären Forschung zum Zusammenhang von Recht und Verhalten, auch bezüglich der Intervention bei verurteilten und nicht verurteilten Straftätern etc. Erst aktivere Forschung zu Fragen der Forensischen Begutachtung, aber auch zu den Verfahren z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Rechtsfeldern wird dazu führen, diesem Feld an der Schnittstelle von Gesundheits-, Sozial- und Rechtswissenschaften mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Weiterhin bedarf es eines intensiven bundespolitischen Engagements für den nachhaltigen Kinderschutz gegen sexuelle Gewalt in Deutschland. Nur so können die Interventions- und Hilfestrukturen weiter verbessert werden. Dies bedeutet nicht, die Bundesländer und Kommunen aus der Verantwortung zu nehmen, sondern anzuerkennen, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt auch eine gesamtgesellschaftliche und bundespolitische Aufgabe ist.
Es ist zwar in den vergangenen Jahren eine beachtliche Sensibilisierung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens erreicht worden. Dennoch besteht in der aktuellen bundespolitischen Lage eine Verunsicherung, wie die infrastrukturellen Herausforderungen einer abgestimmten Strategie z.B. zur Schutzkonzeptentwicklung in den Kindertagesstätten, in den Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, erreicht werden soll.
Damit die Entwicklung nicht zum Erliegen kommt und in vielfältige Einzelinitiativen und regionale Schwerpunkte zerfällt, müssen die angelegten Strukturen nun gefestigt werden. Schutzkonzepte müssen überall wirksam werden. Berücksichtigung in der Schutzkonzeptentwicklung müssen auch Felder finden, die nahezu vollständig fehlen, wie z.B. der Schutz von jungen Menschen bei kommerziellen Anbietern. Sie können derzeit einen wachsenden „Marktanteil“ verbuchen. Hier steht der Bund in der Verantwortung.
Wenig wurde bis dato auch in die Frage investiert, wie Schutzkonzepte bei sexueller Gewalt in Familien greifen können. Institutionelle Schutzkonzepte sind nicht einfach transferierbar; hier müssen erst noch spezifische Ansätze entwickelt werden. Auch hier ist für eine Gesamtstrategie die Bundespolitik zusammen mit den Bundesländern gefordert.

Mit diesem Appell wird gefordert, dass die politischen Initiativen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die zukünftige Bundesregierung weiter gestärkt und nicht unterbrochen werden:

  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachhaltig bekämpfen.
  • Bundespolitisches Engagement gegen sexuelle Gewalt ressortübergreifend aufrechterhalten und weiter stärken.
  • Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) gesetzlich absichern und interdisziplinäre Forschung weiter fördern.

Erstunterzeichner*innen:

Prof. Dr. Sabine Andresen, ehemalige Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs; Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

Prof. Dr. Meike Sophia Baader, bis 2024 Vorsitzende des Beirates der Förderlinie des BMBF zu
Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; Professorin an der Universität Hildesheim

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ,
Senior-Professorin an der Universität Münster

Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Sprecher des Zentrums für Traumaforschung der
Universität Ulm, Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg

Prof. Dr. Barbara Kavemann, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs

Prof. Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut (DJI)

Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und
Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock; Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)

Prof. Dr. Elisabeth Tuider, Leitung des Fachgebiets Soziologie der Diversität an der Universität Kassel

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Sabine Walper, Vorstandsvorsitzende und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI)

Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums, Professor an der Universität Hildesheim

Prof. Dr. Mechthild Wolff, ehemalige Vorsitzende des Beirats des Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Professorin an der Hochschule Landshut

G-BA-Projekt liefert neuen Ansatz zur Personalbemessung

Wieviel Personal braucht es für eine gute Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen? Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) hatten dazu zusammen mit 20 weiteren Fachverbänden ein Modell entwickelt, das jetzt mit dem Projekt EPPIK wissenschaftlich evaluiert wurde. Damit liegt erstmals eine geprüfte Methode vor, den Personalbedarf in der stationären psychiatrischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu ermitteln.

Das sogenannte „Plattformmodell“ bietet die Möglichkeit, notwendige Behandlungsprozesse und damit verbundene Personalbedarfe in der stationären Behandlung zu definieren. Es orientiert sich am Behandlungsbedarf psychisch erkrankter Menschen und betrachtet diesen auf verschiedenen, jeweils multidisziplinär besetzten Dimensionen: psychiatrisch-psychotherapeutisch, somatisch und psychosozial. Für jede dieser drei Dimensionen wird zwischen regulärem und erhöhtem Versorgungsbedarf unterschieden. So entstehen insgesamt acht Bedarfscluster.

Mit der vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finanzierten Studie „Überprüfung der Eignung des ‚Plattformmodells‘ als Instrument zur Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken (EPPIK)“ wurde das Modell nun empirisch getestet. Die Studie wurde in Kooperation mit den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGPPN und DGKJP von einem multidisziplinären Projektteam aus Forschung, Beratung und Versorgung unter Koordination der Universität Ulm durchgeführt.

Für die Studie wurden Daten von fast 11.000 Patientinnen und Patienten aus insgesamt 54 Kliniken der Erwachsenen- bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie analysiert. Zunächst wurde überprüft, ob der jeweilige Behandlungsbedarf mit Hilfe des Plattformmodells reliabel eingeschätzt werden kann. Anschließend haben Expert_innen aus allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen gemeinsam mit Betroffenen erarbeitet, wie eine optimale Behandlung für Patient_innen in jedem der acht Bedarfscluster aussehen sollte. Hierfür wurde ausgehend von beispielhaften Fallvignetten bestimmt, welche Behandlungsbausteine und Tätigkeiten für die multiprofessionelle Behandlung von Patient_innen in jedem der Bedarfscluster notwendig sind und wieviel Zeit dafür benötigt wird. Schließlich wurde mit Hilfe der Delphi-Methode, einem systematischen, mehrstufigen Befragungs- und Schätzverfahren, ermittelt, wieviel Personal für die derart definierte Behandlung benötigt wird. Erste Ergebnisse des Projektes wurden im März bei einem Symposium vorgestellt.

„EPPIK liefert erstmals empirische Daten für ein Modell zur Personalbemessung in der stationären Psychiatrie“, ordnet Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft DGPPN, die Ergebnisse ein. „Es zeigt sich, dass der Behandlungsbedarf der Patient_innen reliabel eingeschätzt werden kann. Auch die Dimensionen des Modells bilden sich wie erwartet ab: So ist zum Beispiel in den Clustern mit einem erhöhten somatischen Bedarf auch der Zeitaufwand für die Pflege und die Ärzte_innen besonders hoch.“

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) Prof. Dr. Marcel Romanos ergänzt: „Die Studie hat aufgezeigt, wie eine Personalbemessung für eine moderne Behandlung psychiatrischer Patient_innen mittels Konsenses von Expert_innen entwickelt werden kann. Dieses Vorgehen ist unserer Erkenntnis nach weltweit einzigartig. Damit sind jetzt wichtige notwendige Bestandteile der multiprofessionellen Behandlung nachvollziehbar und auch der Personalbedarf dafür.“

Insgesamt liegt der durch EPPIK ermittelte Personalbedarf deutlich höher als die Mindestvorgaben der Personalrichtlinie PPP-RL. Allerdings beziehen sich die Vorgaben der PPP-RL auf mehr als 30 Jahre alte Personalzahlen und wurden ohne Evidenzgrundlage und ohne die Bezugnahme auf Leitlinien definiert. EPPIK geht dagegen von dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen aus. Die Differenz ist deshalb nicht verwunderlich.

Die psychiatrischen Fachgesellschaften DGPPN und DGKJP engagieren sich seit vielen Jahren für eine evidenzbasierte Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychotherapie. Nachdem die Studie EPPIK nun bestätigt hat, dass das Plattformmodell für die Personalbemessung in der stationären Psychiatrie grundsätzlich geeignet ist, könnte der Ansatz auf andere Settings und Rahmenbedingungen übertragen werden. So ließe sich analog auch der Personalbedarf in der ambulanten Versorgung ermitteln.

Darf ich auch mal probieren?
Zum Gesetz zur Legalisierung von Cannabis

Kinder und Jugendliche werden durch die geplante Normalisierung des Cannabiskonsums in ihren Entwicklungs- und Lebensperspektiven beeinträchtigt. Auf Grund der siebenfach erhöhten Suchtgefahr bei Jugendlichen gegenüber Erwachsenen entstehen mehr Abhängigkeiten. Insbesondere für sozial benachteiligte junge Menschen stellt die vorgesehene Cannabislegalisierung eine Einladung zur Suchterkrankung dar. Zwingend notwendig sind deshalb eine Bedarfsanpassung der Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen, der Ausbau und die Entwicklung der medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Jugendliche sowie eine breit aufgestellte Prävention von Suchterkrankungen.

Verschiedene Studien (z.B. Analyse CPME, INCB Annual Report 2022) und internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Cannabislegalisierung den Cannabisgebrauch junger Menschen ausweitet, ihre Risikowahrnehmung beim Drogenkonsum verringert und ihre Gesundheit gefährdet. Überdies führt das Cannabisgesetz nicht zur Eindämmung des Schwarzmarktes. Eine ernsthafte, wissenschaftliche Evaluierung der Gesetzesauswirkung ist aufgrund von Mittelkürzungen kaum noch möglich, wodurch ein gestiegener Behandlungsbedarf ausschließlich in der Praxis sichtbar sein wird.

Aktuell stehen in Deutschland für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen für die qualifizierte Entzugsbehandlung und die sich anschließende Behandlung der komorbiden psychischen Störungen etwa 220 Betten an Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung. Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz für Kinder und Jugendliche betragen derzeit 4-6 Monate. Allein durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verzeichnen die Kliniken für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie einen Anstieg an suchtkranken Jugendlichen. Der Anteil jener, die nach einer qualifizierten Entzugsbehandlung einer Langzeittherapie bedürfen hat bereits heute um 50 % zugenommen.

Qualifizierte Angebote der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung einerseits und unbehandelte Suchterkrankungen andererseits sind mit Kosten verbunden, deren Übernahme nicht sichergestellt ist. Suchtkranke Jugendliche sehen unsere Sozialsysteme nicht vor. Die Rentenversicherung kennt keine adäquate Finanzierung für eine Behandlung. Mit den Sätzen ihrer sogenannten „Kinderrehabilitation“ ist eine suffiziente Suchtbehandlung nicht leistbar. Die Krankenkassen sehen sich nur bedingt für Langzeittherapien in der Verantwortung. Die Jugendhilfe, nach SGB IX originärer Rehabilitationsträger, sieht sich für medizinische Probleme nicht zuständig.

Um junge Menschen zukünftig verstärkt vor einem Cannabismissbrauch zu schützen sind wirksame Präventionsmaßnahmen im Sinne eines erschwerten Zugangs hierzu (sog. Verhältnis-Prävention) notwendig. Überdies sind gesetzliche Regelungen zum Ausbau der Versorgungskapazitäten sowie zur Klärung der Finanzierung und der sozialrechtlichen Zuständigkeiten dringend erforderlich.

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Eine Entscheidung im Bundesrat steht noch aus und soll hier am 22. März 2024 beraten werden. Die DGKJP setzt sich für psychisch erkrankte junge Menschen gegenüber der Politik ein.