Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ hat ihr multimediales E-Learning-Programm für Auszubildende ausgeweitet. Drei neue Module zu den Themen Essstörungen, Zwangsstörungen und Wut/Aggressionen stehen zur Verfügung. Die Entwicklung des kostenlosen Programms wurde von Prof. Dr. Michael Kölch wissenschaftlich begleitet und von der Deutsche Bahn Stiftung gefördert. Die ersten Module zu Mobbing, Arbeitsüberlastung und Zukunftsängsten wurden im Mai 2022 gelauncht.

Zum E-Learning Programm

Kriege haben Folgen, insbesondere für Kinder und Familien. Die Traumata können zu Angst und Depression bei Geflüchteten führen. Der Krieg ist medial überall präsent, und in Deutschland und anderen Ländern machen sich junge Menschen Sorgen und haben Ängste. Die DGKJP setzt sich mit verschiedenen Aktivitäten zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine ein.

Aktuell hat der DGKJP-Vorstand 10 Punkte  formuliert, die sich an die Öffentlichkeit, Politik aber auch an Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und auch an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen richten.

Es geht um die notwendigen Hilfen und die medizinische/therapeutische Versorgung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.

Die DGKJP adressiert die konkret notwendigen Maßnahmen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen und für weiteres politisches Handeln.

Mit Entsetzen hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erfahren, dass die Helios St.Josefs-Hospital GmbH Bochum, plant die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden zu schließen.

Hier zeigt sich die hässliche Seite der Krankenhausprivatisierung, wenn ein offenbar auf Rendite ausgerichteter privater Krankenhaus-Konzern die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen an einem nun „unökonomischen“ Einzelstandort für nicht mehr sinnvoll hält und einen Versorgungsauftrag zurückgeben möchte. Bisher ist die Klinik pflichtversorgend für Notfälle wie schwer magersüchtige, suizidale oder akut psychisch dekompensierte Kinder und Jugendliche und eine bedeutsame, nicht einfach zu ersetzende Anlaufstelle für die Region rund um die Uhr. Sie liegt in einer Region mit nicht gerade wenigen Kindern aus benachteiligten Verhältnissen.

Nachdem bisher über viele Jahre, bevor gewisse Mindestanforderungen an Personalausstattung gegolten haben, es für private Krankenhausträger sehr attraktiv war, psychiatrische Kliniken zu übernehmen und zu betreiben, kehrt sich nun offenbar das Bild um. Kinder- und Jugendpsychiatrien können nicht mehr, weil sie entsprechend ausreichend Personal vorhalten sollen und damit auch entsprechende Lohnkosten refinanzieren müssen, als attraktiv gelten. Dies ist hochgradig skandalös, zeigt es doch, dass ein gesellschaftlicher Auftrag der Versorgung von schwerst erkrankten Kindern und Jugendlichen offenbar keinerlei Stellenwert in solch trägerseitigen Überlegungen hat. Es lässt fragen, ob die Daseinsfürsorge für diese vulnerable Gruppe wirklich privaten Krankenhausträgern überlassen werden kann. 

Die DGKJP setzt sich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Versorgung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bundesweit auf einem hohen Niveau gesichert wird – die Corona-Pandemie hat hier den Bedarf sichtbarer gemacht und neue Aufgaben gestellt. Wir haben uns im BMG-Dialog „Weiterentwicklung der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen“ federführend dafür eingesetzt, neue Versorgungsmodelle zu entwickeln und die Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen, wie dem Fachkräftemangel etc., weiter zu entwickeln. Umso mehr erscheint das Vorgehen in Bochum eine Kluft aufzutun, zwischen dem was inhaltlich-fachlich geboten ist, und dem, was Krankenhausträger offenbar in das Zentrum ihres Handelns stellen. Hier zeigt sich, wie die Ökonomisierung der Medizin auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird. Es ist eine gesellschaftliche Frage, ob dies in Zukunft akzeptiert werden wird oder ob die Daseinsfürsorge gesamtgesellschaftlich den entsprechenden Stellenwert bekommt. 

Es ist wohlfeil, sich über psychische Probleme auf Grund der Covid-19 Pandemie allenthalben in der Presse zu verlautbaren, es ist zynisch, wenn die Versorgung für die schwerst erkrankten Kinder und Jugendlichen dann heruntergefahren wird. Die DGKJP wird, da sie diesen Vorgang auch als einen Präzedenzfall sieht, wie mit der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen umgegangen wird, dies auf allen Ebenen der Politik, der Krankenhausträger und der Kostenträger zum Thema machen. Neben der sehr persönlichen Betroffenheit der Mitarbeiter*innen der Klinik sehen wir darin auch einen möglichen Dammbruch für die teil- und vollstationäre Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Berlin, 25.11.2021

In medizinischen wie psychologischen Fachgebieten gibt es immer wieder Personen, die mit oftmals simplifizierenden und vereinfachenden Hypothesen eine enorme mediale Präsenz erlangen, eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung jedoch nicht nachweisen. Die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaft distanziert sich daher klar von Äußerungen, Theorien oder Meinungen, die als Privatmeinungen pseudowissenschaftlich verbrämt werden.
Die Attraktivität simplifizierender Äußerungen ist leider ein Problem in der Aufmerksamkeit von Medien und der Öffentlichkeit, die gerne einfache Lösungen für komplexe Probleme aufzeigen wollen oder Antworten erhalten wollen. Wir kennen dies aus zahlreichen Fragestellungen, z.B. den Diskussionen um den Mediengebrauch Minderjähriger, der Versorgung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter, und – in jüngster Zeit auch bei der Thematik der Folgen der Covid-19 Pandemie-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die DGKJP verfolgt in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die differenzierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung von Ursachen, Diagnostik und Therapie psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter als Grundtenor.

Aus Sicht der DGKJP ist aus aktuellem Anlass festzustellen, dass die Aufdeckung von möglichem Fehlverhalten einzelner Personen sowie die nachfolgende umfassende Aufarbeitung wichtige Mechanismen zur Korrektur von Fehlentwicklungen sind. Im konkreten Fall ist nach der Berichterstattung folgerichtig eine aktuell laufende rechtliche Einordnung und Aufarbeitung eingeleitet worden.

Der Vorstand der DGKJP unterstreicht hier noch einmal die Bedeutung wissenschaftlich fundierter und etablierter Grundsätze in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung. In diesem Sinne ist die DGKJP aktiv federführend bei vielen Leitlinien, die evidenzbasierte Diagnostik und Therapie darlegen, wie zuletzt z.B. die S3-Leitlinie zur Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen. Für die Disseminierung dieser wissenschaftlich fundierten Standards auch in der breiten Versorgung engagiert sich die DGKJP auf Kongressen und zahlreichen Veranstaltungen, darunter das Curriculum Entwicklungspsychopharmakologie, die jährlichen Facharztrepetitorien oder die neue Reihe der online-Fortbildungen zu Diagnostik und Therapie kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen.

Die durch ARD, Süddeutsche Zeitung und andere Medien erfolgte Berichterstattung zu Vorkommnissen um einen Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur Aufdeckung von möglichen Fehlentwicklungen und dem kontinuierlichen Diskurs hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Dennoch ist es sehr wichtig, von Verallgemeinerungen, wie einer „unseligen Allianz“ der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe, Abstand zu nehmen. Eine pauschalisierende Berichterstattung würde den Anstrengungen und Leistungen der weit überwiegenden Zahl der Versorgenden von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien nicht gerecht. Die Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen sowohl der gemeinsamen Kommission „Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion“ der Fachgesellschaft und der zwei Verbände BAG kjpp und BKJPP als auch verschiedener Initiativen in der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe werden durch ungerechtfertigte pauschalisierende Einordnungen in ihren jahrelangen Bemühungen um gute Kooperation diskreditiert.

Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, wie vulnerabel Kinder und Jugendliche in der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe sind, insbesondere welch erhöhtes Risiko sie für psychische Erkrankungen aufweisen. Zudem ist ebenfalls durch zahlreiche Studien belegt, dass gerade diese vulnerablen Kinder und Jugendlichen noch immer schlechter versorgt werden als Kinder außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sowohl die eben genannte gemeinsame Kommission als auch der Vorstand der DGKJP wie auch wissenschaftliche Projekte einzelner Fachvertreter*innen bemühen sich, die Kooperation auf einer evidenzbasierten und wissenschaftlichen Ebene zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Umso bedauerlicher wäre es, dass offenbar durch das – zumindest in der medialen Berichterstattung dargestellte – Verhalten einzelner kinder- und jugendpsychiatrisch tätiger Personen, die Kooperation und das Bemühen um eine verbesserte kinder- und jugendpsychiatrische und –psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe generell als problematisch gesehen würde. Hierzu verweisen wir auf die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung, die darauf beruhenden fachlichen Standards, sowie den Ergebnissen aus der Politik zur Notwendigkeit der Kooperation und einer besseren interdisziplinären Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hierin sind wir uns auch mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ) einig.

Auch muss vor einer grundsätzlich negativen Betrachtung der Verwendung von Psychopharmaka in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewarnt werden. Dem widerspricht klar die sehr gute Studienlage zur indikationsspezifischen Wirksamkeit verschiedener Psychopharmaka in Kindes- und Jugendalter. Bei vielen schwer erkrankten Patient*innen ist eine medikamentöse Behandlung ein wichtiger Baustein der Therapie und kann in manchen Fällen auch die Anwendung z.B. einer Psychotherapie erst möglich machen. Wie stets von der DGKJP gefordert, ist in der Verschreibung und Anwendung von Psychopharmaka eine klare Indikationsstellung erforderlich, die auf einer umfassenden und state-of-the-art Diagnostik basiert. Eine fachlich fundierte, unerwünschte Wirkungen überwachende wirksame Psychopharmakotherapie darf den Kindern und Jugendlichen, die davon profitieren können, nicht vorenthalten werden. Dazu gibt es eine Fülle an fachlichen Hinweisen und Leitlinien. Dies bedingt, dass Symptome und Nebenwirkungen erfasst werden, und selbstverständlich mit den Patient*innen, Sorgeberechtigten und ggfs. weiteren betreuenden Personen besprochen werden. Die entsprechende Aufklärung und die Einholung der Einwilligung zu einer (medikamentösen) Therapie sind gesetzlich kodifizierte Standards, denen selbstverständlich zu folgen ist.

Wir möchten unsere Mitglieder insbesondere darauf hinweisen, dass wissenschaftlich nicht fundierte private Theorien oder „Phantasiediagnosen“ in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen nicht mit den Grundsätzen der DGKJP vereinbar sind. Ebenso möchten wir nochmals auf die Institution unseres Ombudsmannes hinweisen, der sowohl für Patient*innen als auch für Mitglieder bei Verdacht auf ethisches und/oder wissenschaftliches Fehlverhalten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Der Vorstand der DGKJP

Der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) ist es wichtig, den Nachwuchs für die Wissenschaft zu begeistern und somit die Voraussetzung für eine qualitativ gute und innovative Versorgung zu erhalten.

Aus diesem Anlass verleiht die DGKJP, in der Regel während des DGKJP-Kongresses, den Hermann-Emminghaus-Preis an Nachwuchswissenschaftler*innen.

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert (bzw. je 5.000 EUR bei zwei Preisträger*innen).

Für die Verleihung des Preises können sich Autor*innen bewerben oder vorgeschlagen werden, die empirische Forschung in dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie betreiben. Die Bewerber*innen müssen grundlegende, wissenschaftliche Arbeiten zur Entstehung, Diagnostik, Prognostik oder Therapie psychischer Störungen von Kindern und Jugendlichen geleistet haben. Der Preis richtet sich an promovierte Personen, die zum Bewerbungszeitpunkt weiterhin wissenschaftlich tätig sind. Im Rahmen der Bewerbung werden Aussagen zur zukünftigen eigenen Forschungsstrategie erwartet.

Eine Bewerbung kann eine oder mehrere (thematisch zusammenhängende) wissenschaftliche Publikationen in deutscher oder englischer Sprache enthalten.

Bewerber*innen sind aufgefordert folgende Unterlagen bis zum 31.12.2021 per Post oder E-Mail bei der DGKJP einzureichen:

  • die Publikation(en)
  • das Anschreiben (davon vier DIN A4 Seiten zu Inhalt und Relevanz der Publikation(en) und die Darstellung der weitergehenden Forschungsstrategie
  • Publikationsliste
  • Lebenslauf

Die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter: https://www.dgkjp.de/die-dgkjp/hermann-emminghaus-preis/

Kontakt
DGKJP Geschäftsstelle
Reinhardtstraße 27B
10117 Berlin
E

Es reicht aus, wenn ein Verbandsvertreter der Kinder- und Jugendärzt*innen mit dem Ziel einer schnelleren Schulöffnung den Begriff der „Triage“ in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erwähnt – und die Presse spricht bundesweit davon. Die Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland seien so überlaufen, dass sie behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche nicht aufnehmen könnten: dem ist nicht so! Der Vergleich mit Corona-Intensivstationen – auch dort stand Triage kurzfristig im Raum – scheint gewollt: „Triage“ findet in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht statt!

Die DGKJP erklärt als wissenschaftliche Fachgesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zusammen mit der Stiftung Achtung!Kinderseele:

Zwar hat die Corona-Krise zweifelsohne psychische Belastungen und soziale Benachteiligungen bei Kindern verstärkt. Wir haben als wissenschaftliche Fachgesellschaft mehrfach verdeutlicht, dass gerade Kinder mit Vorbelastungen und solche, die sowieso schon benachteiligt sind, Symptome entwickeln. Symptome bedeuten aber noch keine manifesten Erkrankungen, auch wenn dies teilweise so in den Medien berichtet wird (Zeit online, 18.05.2021: „Kinder- und Jugendärzte sehen enorme psychiatrische Erkrankungen“). Vielfach haben wir es aber mit normalen Reaktionen von Kindern auf unnormale Bedingungen zu tun.

Allerdings sind Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen aktuell vermehrt Armutsbedingungen und Misshandlung ausgesetzt. Diese stellen klare Risikofaktoren für seelische Erkrankungen dar. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig die kommunale Daseinsvorsorge in den Zeiten von Pandemie und Lockdown ist, und dass Jugendämter, Schulen, KiTas, offene Jugendarbeit, Notbetreuung ihre Funktionen weiter erfüllen müssen: hinschauen, Not erkennen, die Kinder auch zuhause besuchen. Etliche kreative Lösungen zeugen davon, dass das möglich ist. Allen pädagogischen Kräften und auch allen Kinderärzt*innen kommt hier eine wichtige präventive Funktion zu: dass kein Kind durch die Maschen fällt, wenn niemand seinen Hilfebedarf erkennt.

Dem gegenüber stehen Kinder, die durch Schulschließungen und Lockdown erheblich entlastet werden, nimmt man etwa Mobbing-Erfahrungen als gravierende Ursache für psychische Störungen, und die derzeit Behandlung gerade nicht suchen.

Lediglich regional schon lange bestehende Versorgungsdefizite in unserem Fachgebiet sind unter dem Brennglas der Pandemie und dem gestiegenen Beratungsbedarf verstärkt deutlich geworden – etwa über gestiegene Wartezeiten. Daran gilt es zeitnah und über die Grenzen der Versorgungsgebiete hinweg zu arbeiten.

Festzustellen bleibt:

  • In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie gilt das Prinzip der Pflichtversorgung für die Kliniken. Das bedeutet: Jedes notfallmäßig und dringlich vorgestellte Kind aus dem zugehörigen Einzugsgebiet wird kinder- und jugendpsychiatrisch in jedem Einzelfall sofort versorgt. Je nach Befund wird dieses Kind entweder zur Krisenintervention oder auch längeren Behandlung direkt stationär aufgenommen. In anderen Fällen erfolgt dieses erst nach einer Wartezeit, diese fällt regional sehr unterschiedlich aus und liegt i.d.R. zwischen zwei und vier Monaten.
  • Betrachtet man die verfügbaren Daten der DGKJP über stationäre Notaufnahmen, sprechen diese dafür, dass manchenorts eher eine größere Zurückhaltung vor stationären Behandlungen zu verzeichnen ist, und keine generelle Zunahme an Notfällen.
  • Studien zur Entwicklung der Häufigkeit von kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen unter Pandemiebedingungen, die auf umfassender Diagnostik basieren, sind auf dem Weg.
  • Es gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“ – die ganz große Mehrheit der Kinder bleibt zur Behandlung zu Hause.
  • Die Quote unbehandelter Kinder mit manifesten psychischen Störungen ist in den letzten Jahren gesunken und im Rahmen der aktuellen Pandemie nicht angestiegen; die Versorgungsaufgaben der Kliniken wurden und werden wahrgenommen. Wir müssen dafür sorgen, dass das so bleibt.
  • Im Rahmen einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung wird bei entsprechender Notwendigkeit auch die Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen koordiniert, etwa wenn auf beengtem Wohnraum ohne Schule „die Nerven blank liegen“.
  • Krisenmanagement ist kinder- und jugendpsychiatrischer Alltag: rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche. Inner- und außerhalb der Pandemie.

Alle kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken haben während der Pandemie durchweg alle Kinder und Jugendlichen, die eine akute Krise erlebt und schnelle Hilfe benötigt haben, selbstverständlich zu jeder Zeit versorgt. Wir haben uns an Masken in der Psychotherapie gewöhnt und an Online-Kontakte mit Patient*innen und Familien, so dass mehr Patient*innen erreicht werden können. Unser Fach trägt aktuell und auch zukünftig mit diversen Beratungsangeboten dazu bei, Kindern und Jugendlichen durch die psychisch belastende Pandemiezeit zu helfen. Skandalisierungen, wie von dpa verbreitet und in Artikeln in Süddeutscher, ZEIT und vielen anderen online-Journalen wiedergegeben, sind nicht sachlich und helfen niemandem. Und nicht zuletzt: Schulöffnungen alleine werden leider kinder- und jugendpsychiatrische Störungen nicht beheben.

Berlin, 19.05.2021

Die erste interdisziplinäre S3-Leitlinie zur evidenz-basierten Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen wurde veröffentlicht. Sie wurde federführend von Frau Prof. Dr. Christine M. Freitag vom Universitätsklinikum Frankfurt erarbeitet, die herausgebende Fachgesellschaft ist die DGKJP. Die Leitlinie bietet insbesondere Professionen des Sozial- und Gesundheitssystems eine systematische Übersicht empirisch untersuchter Verfahren sowie davon abgeleiteter Empfehlungen und kann somit als konkrete Handlungsempfehlung zur Therapie des komplexen Krankheitsbildes dienen. Der DGKJP ist es bei diesem kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbild besonders wichtig, dass evidenzbasierte, durch wissenschaftliche Studien abgesicherte Therapieverfahren für die Patient*innen und Familien verfügbar sind. Diese Therapie-Leitlinie komplettiert nun die bereits vorhandene S3-Leitlinie zur Diagnostik. Der Vorstand der DGKJP dankt Frau Prof. Freitag herzlich für die Erstellung!

Am 27. April 2021 wurde die AWMF-S3-Leitlinie zur evidenz-basierten Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen veröffentlicht. AWMF steht für die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Leitlinie ist in fünfjähriger Zusammenarbeit von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Patientenorganisationen unter Federführung von Prof. Christine M. Freitag, Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Frankfurt, entstanden. Der erste Teil der Leitlinie zur „Diagnostik“ ist erstmalig 2015 veröffentlicht worden und aktuell in Überarbeitung. Jetzt stellt der zweite Teil zur „Therapie“ zum ersten Mal im deutschsprachigen Raum alle bis 2018 anhand kontrollierter oder randomisiert-kontrollierter Studien untersuchten Therapieansätze vor, die bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störung eingesetzt werden. Dies umfasst psychosoziale, medikamentöse und andere Interventionen.

Therapieziele im Fokus
Die AWMF-S3-Leitlinie wurde maßgeblich von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) vorangetrieben. „Da Autismus-Spektrum-Störungen komplexe, chronische Störungsbilder darstellen, ist die Leitlinie nach Therapiezielen geordnet“, erklärt Prof. Freitag, die auch dem Vorstand der DGKJP angehört. „Zu diesen Therapiezielen können gezielt die empfohlenen Interventionen für unterschiedliche Altersgruppen nachgelesen werden. Zudem wurde, wenn möglich und notwendig, auch eine Differenzierung hinsichtlich der kognitiven Fertigkeiten der Betroffenen mit Autismus-Spektrum-Störung vorgenommen, da dies die Einsatzmöglichkeiten der psychosozialen Interventionen beeinflusst.“

Entscheidungshilfen für alle Beteiligten
In den Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften finden sich systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Anwender und Betroffene. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praxiserprobten Verfahren. Leitlinien sind ein wichtiges Instrument, um die Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erfasst, prüft und publiziert die Leitlinien. „Die Leitlinie kann von medizinisch-therapeutischem Fachpersonal, aber auch von in Ämtern oder im Bereich der Justiz tätigen Personen, interessierten Betroffenen, Angehörigen und Laien hinsichtlich zahlreicher Fragen konsultiert werden“, so Prof. Freitag. Das vorrangige Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die Vermittlung von aktuellem Wissen, das systematisch recherchiert und kritisch bewertet wurde. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie muss in jedem Fall individuell geprüft werden. In begründeten Fällen kann eine Abweichung von den Empfehlungen je nach Indikationsstellung, Präferenzen und partizipativer Entscheidungsfindung erforderlich sein.

Leitlinien der AWMF
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ist der Dachverband der Fachgesellschaften der Medizin. Die Arbeitsgemeinschaft berät und unterstützt die Fachgesellschaften und koordiniert seit 1995 die Entwicklung ihrer medizinischen Leitlinien. Nach ihrem System werden Leitlinien in vier Entwicklungsstufen eingeteilt und klassifiziert. Die S3-Leitlinie, deren Prozess sich auch die Leitlinie „Autismus-Spektrum-Störungen“ unterzogen hat, ist die aufwendigste und höchste Qualitätsstufe der Entwicklungsmethodik. Das bedeutet, dass die Leitlinie alle Stufen der systematischen Entwicklung durchlaufen hat: Sie wurde von einem repräsentativen Gremium erstellt, die Aussagen beruhen auf einer systematischen Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Evidenz und sie wurde im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung des Gremiums verabschiedet.

Publikation:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-047.html

Für weitere Informationen:
Prof. Christine M. Freitag
Direktorin
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Universitätsklinikum Frankfurt
Telefon +49 69 63 01 – 54 08
E-Mail:
Internet: www.kgu.de

Berlin, 07.05.2021

Fachverbände und Kammern definieren Standards für Unterbringungen und für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Die Vertreter*innen juristischer, psychologischer, medizinischer und (sozial)pädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich auf ‚Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB (und zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)‘ geeinigt.

Festhalten, Fixieren oder Sedieren des Kindes, der Einsatz von Bettgittern oder die Isolierung in sogenannten „Beruhigungsräumen“ – das alles gilt als freiheitsentziehende Maßnahme und greift tief in die Grundrechte der Kinder ein. Lange reichte die Zustimmung der Eltern aus, damit solche Maßnahmen in einem Krankenhaus, Heim oder einer sonstigen Einrichtung zum Einsatz kamen. Die Einrichtungen holten sich oft durch Standardformulierung in den Verträgen eine Generalvollmacht. Seit dem 1. Oktober 2017 gilt das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei Kindern“. Seitdem müssen solche Maßnahmen vom Familiengericht genehmigt werden, ebenso wie bisher schon die Unterbringung. Vor seiner Entscheidung muss das Gericht ein Gutachten oder – etwa im Eilfall – ein ärztliches Zeugnis einholen. In der Praxis war häufig unklar, wer diese erstellt und nach welchen Standards.

In den vergangenen Monaten erarbeiteten nun Expert*innen unter fachlicher Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes fachübergreifende Qualitätsstandards. Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit. Die Empfehlungen dienen der Ergänzung der Mindestanforderungen an Gutachten in Kindschaftssachen. Die erarbeiteten Qualitätsstandards sollen allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe bieten.

Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Berufsverband für Beratung, Pädagogik & Psychotherapie (BVPPT), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Deutsche Jugendinstitut (DJI), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV), Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht.

Berlin, 31.03.2021

 

S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie
Kurzfassung

Die COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ veröffentlicht.

Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftler*innen, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger*innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen.

Die Empfehlungen
Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.
Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schüler*innenzahl im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.

Die Evidenz
Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.

Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie während und nach der Pandemie

 

Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen müssen auch während der Restriktionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Zugang zu Diagnostik, Therapie und psychosozialen Hilfen erhalten. Weiterhin müssen besonders gefährdete und benachteiligte Kinder und Jugendliche identifiziert werden, um die Entwicklung psychischer Störungen verhindern zu können.

Viele – jedoch nicht alle – Kinder und Jugendliche erleben die Veränderungen und Folgen der Pandemie emotional belastend. Es ist aktuell noch ungeklärt, inwieweit hieraus zusätzliche behandlungsbedürftige psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen entstehen. Erste Studien weisen darauf hin, dass insbesondere Kinder mit bestehenden psychischen Störungen und Kinder in schwierigen psychosozialen Situationen unter der Pandemie leiden.

Wohingegen kurzdauernde Lockdown-Maßnahmen sich nicht nachhaltig negativ auf die psychische Gesundheit auswirken, besteht infolge des nun bestehenden Erfordernisses für langandauernde Restriktionen eine besondere Gefährdung für Kinder und Jugendliche. Belastungsfaktoren können bestehen in der sozialen Isolation von Gleichaltrigen, der Reduktion von körperlicher Aktivität, oder in häuslichen Konflikten. Faktoren, die das generelle Risiko für das Auftreten einer psychischen Störung erhöhen sind Armut und Bildungsferne der Eltern, bestehende psychische Erkrankungen der Eltern, negative Kindheitserfahrungen wie Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch sowie schulische Überforderung und Mobbingerfahrungen. Letztere sind in der Pandemie insbesondere mit Blick auf Cybermobbing in den sozialen Medien zu beachten. Eingeschränkte Unterstützungsangebote für sozial schwächere Familien und beengte Wohnsituationen können zu anhaltenden Spannungen führen. Ist die Inanspruchnahme von Freizeit-, Betreuungs-, Beratungs- und anderen Unterstützungsmaßnahmen für derart vorbelastete Kinder und Jugendliche pandemiebedingt eingeschränkt, können sich psychische Störungen eher entwickeln oder weiter verschlechtern.

Die Bedingungen der Pandemiemaßnahmen erfordern somit für einzelne Risikogruppen besondere Unterstützung. Aktuell ist davon auszugehen, dass Familien Unterstützungsangebote nur verzögert in Anspruch nehmen. Rechtzeitige Diagnostik, ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlungsangebote, der Einsatz von Telefon- und Videosprechstunden, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und begleitetes Homeschooling sind wichtige Elemente der Versorgung und haben für Bedürftige und ihre Familien auch während der Pandemie hohe Priorität.

Alle jungen Menschen können im Umgang mit dem Lockdown unterstützt werden: Feste Tagesstrukturen geben Orientierung. Regelmäßige Treffen mit den definierten Kontaktpersonen (soweit zulässig) sowie Onlinetreffen mit Freunden und Familienangehörigen helfen den Alltag neu zu strukturieren. Auf ausreichend Bewegung an der frischen Luft ist zu achten. Vielen Familien gelingt es, die Zeit mit Spielen, Backen, Basteln gemeinsam zu gestalten. Kinder und Jugendliche stellen Fragen zur Pandemie, zu Krankheit und Tod, ehrliche und transparente Antworten sind hier wichtig und verkraftbar.

Hinweise und Tipps, die Eltern und Kindern in Zeiten der Pandemie helfen können, finden Sie z.B. in Hilfreiche Tipps für Eltern zu Stressprävention in Zeiten des Corona-Virus, Beratung von Familien in Zeiten des pandemiebedingten Ausnahmezustands und unter Corona und Du, ein Infoportal darüber, wie man psychische Belastungen reduzieren kann.

Bedürftige Schüler*innen benötigen seitens der Schule oder Kommune eine entsprechende Hardwareausstattung. Insbesondere zur Aufrechterhaltung des Kinderschutzes ist Onlinekommunikation nötig, wenn persönliche Kontakte und aufsuchende Hilfen infolge der Restriktionen nur noch bedingt möglich sind.

Schon heute muss der Umgang mit der Situation in Zukunft in den Blick genommen werden. Nur so lassen sich mögliche Auswirkungen der Pandemie auf betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien geringhalten. Häufig wird bei der Bewertung der präventiven Corona-Maßnahmen vergessen: Das Erleben von vielen Todesfällen erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine posttraumatische Belastungsstörung. Es bedarf einer Strategie, wie mit diesen und anderen verbundenen Pandemiefolgen umzugehen ist. Hierzu ist kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Kompetenz und wissenschaftliche Expertise nötig. Leistungen müssen aus unterschiedlichen Bereichen wie der Medizin, der Kinder- und Jugendhilfe, Suchtberatung und -behandlung und Frühen Hilfen erfolgen.

Die DGKJP setzt sich besonders für jene junge Menschen ein, die an ihren Entwicklungsaufgaben zu scheitern drohen, um ihre zukünftige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Hierfür engagiert sich die DGKJP gegenüber der Politik und bringt sich durch Stellungnahmen und Beratung zu Fragen der Pandemie ein.

Kontakt
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Reinhardstraße 27B
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