18|05|2026

Gemeinsame Stellungnahme der Plattform Entgelt: Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Am 29.04.2026 hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt, dessen Ziel die Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Grundlage der vorgesehenen Veränderungen sind die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit.

Eine große Last der Einsparungen tragen die Krankenhäuser (vorgesehen sind 4,6 Mrd. Euro ab 2027 und 10,5 Mrd. Euro 2030, in Summe liegen die Erlöskürzungen von 2027-2030 bei ca. 30 Mrd. Euro), dies trifft auch die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken, die ab 2026 (bzw. für die Psychosomatik voraussichtlich ab 2028) zusätzlich den Sanktionen im Rahmen der Richtlinie über die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) unterliegen.

Die Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel über das Jahr 2026 hinaus sowie die weitere Reduktion des Veränderungswertes durch Abzug von 1 % bringen die Kliniken unter enormen ökonomischen Druck, da zu erwartende und nicht zu beeinflussende Preissteigerungen vor allem im Personalbereich damit nicht refinanziert werden können. Auf der anderen Seite sind alle Qualitätsanforderungen, die nachweislich in den letzten Jahren zu den Kostensteigerungen beigetragen haben, auch weiterhin einzuhalten.
Durch die Streichung der Tarifrate werden zukünftig auch Personalkosten nicht vollumfänglich finanziert. Dies hat erhebliche Auswirkungen, gerade auf psychiatrische und psycho-somatische Kliniken, deren Kosten bis zu 80 % durch Personal verursacht werden. Außerdem widerspricht dieses Vorgehen dem rechtskräftigen BSG-Urteil vom 10.04.2025, welches eine vollumfängliche Refinanzierung der Tarifsteigerungen für therapeutisches Personal festschreibt.

Das geplante Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass ab 2027 Mittel für vereinbarte, aber nicht besetzte Personalstellen auszugleichen sind und das Budget entsprechend abzusenken ist. In Zeiten von Fachkräftemangel gelingt es Kliniken nicht immer, Personalstellen lückenlos nachzubesetzen. Die vorgesehene Regelung beschränkt massiv den Handlungsspielraum der Kliniken und leitet eine Negativspirale ein, die zu einer unsystematischen und nicht bedarfsorientierten Reduktion von Behandlungsangeboten in erheblichem Umfang führen wird. Hinzu kommt, dass die Aufwände für eine Vielzahl von Regularien, die der Gesetzgeber ohne Gegenfinanzierung eingeführt hat, weiterhin nicht finanziert werden.

Durch all diese Maßnahmen erhöht sich der Kostendruck auf die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ganz erheblich, was sich negativ sowohl auf die Vorhaltung von Personal als auch auf die Versorgungsqualität auswirken wird. Der Versorgungsdruck in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist ungebrochen hoch, nicht nur aber insbesondere im Bereich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die seit 01.01.2026 scharf geschalteten Sanktionen erhöhen in vielen psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken den ökonomischen Druck, der durch das geplante Gesetz potenziert wird. In der Folge ist eine weitere Reduktion von Leistungsangeboten trotz erhöhtem Versorgungsbedarf zu befürchten.

Gleichzeitig verfestigt die derzeitige ordnungspolitische Situation eine aufwändige Mehrfachstruktur von Prüf-, Nachweis- und Abstimmungsprozessen, deren Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zum Ressourcenverbrauch steht. Notwendig wäre stattdessen ein verlässlicher, risiko- und wirkungsorientierter Ordnungsrahmen, der Verantwortung stärkt, Verfahren bündelt und die gegenwärtig dominierende, kleinteilige Sanktionslogik deutlich verschlankt.

Zu Sicherstellung der Versorgung von schwer psychisch erkrankten Menschen fordern wir deshalb:

  • Vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL Personals („Tarifrate“)
  • Beibehaltung des 90 % Niveaus der Mindestanforderungen über den 01.01.2027 hinaus
  • Umgehende Aussetzung der Sanktionen im Rahmen der PPP-RL
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