Gutachten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst auch forensische Fragen. Fachexpertise kann bei familienrechtlichen Fragestellungen oder in Strafsachen (z. B. Reifeprüfung, Schuldfähigkeit) gefragt sein, oder in sozialrechtlichen Fragestellungen wie dem Opferentschädigungsrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht etc.. Die Begutachtung von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden stellt besondere Anforderungen an Kompetenzen von Sachverständigen.

Die DGKJP erstellt keine Gutachten etc. Sie finden aber hier eine Liste von Fachärzt:innen, die gutachterlich tätig sind. Bitte bedenken Sie, dass üblicherweise von den entsprechenden Gutachter:innen keine Parteigutachten übernommen werden, sondern nur Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften oder anderen offiziellen Stellen (z. B. Versorgungsamt, Schlichtungsstellen etc.) berücksichtigt werden.

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach §1631b BGB

Vertreter:innen juristischer, psychologischer, medizinischer und (sozial)pädagogischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer haben sich auf ‚Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten nach § 1631b BGB (und zur freiheitsentziehenden Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker)‘ geeinigt. Die DGKJP war an der fachlichen Erarbeitung des Papiers beteiligt.