Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft noch viel zu oft stigmatisiert, was eine optimale Versorgung von Betroffenen erschwert. Dabei beginnen die Hälfte aller längerfristigen psychischen Erkrankungen bereits im Kindes- oder Jugendalter und haben oft lebenslange Auswirkungen auf die mentale und körperliche Gesundheit als auch auf die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten von Betroffenen.

„Eine frühe und gute Versorgung kann also nicht nur viel Leid vermeiden, sondern auch präventiv wirken und somit längeren Krankheitsverläufen mit erheblichen Kosten entgegenwirken“ sagt Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP). Er fordert dringend eine nationale Präventionsstrategie für die mentale Gesundheit junger Menschen.

Die Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen ist oft komplexer als die von Erwachsenen, weil verschiedene Systeme eng zusammenarbeiten und Informationen austauschen müssen um eine kontinuierliche Behandlung gewährleisten zu können. Dazu zählen die Kinder, ihre Eltern und die Schule, die kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder Klinik, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut:innen und nicht zuletzt die Kinder- und Jugendhilfe. Dieses Zusammenspiel der unterschiedlichen Systeme braucht eine bessere Verzahnung, denn es geht nicht einfach um „mehr Betten“ für Kinder und Jugendliche, sondern um eine bessere (teil-)stationäre oder ambulante Versorgung.

Auch sollte die universelle Präventionsarbeit bereits bei Kindern und Jugendlichen ansetzen, denn so können Frühwarnzeichen erkannt und eine indizierte oder selektive Präventionsmaßnahme eingeleitet werden. Prävention und eine zeitnahe auf die Patient:innen angepasste Versorgung leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, sie verringert auch das Risiko für spätere Auswirkungen einer psychischen Erkrankung im Erwachsenenalter.

Unter dem Motto „Miteinander statt nebeneinander – für eine Gesellschaft, in der jede Psyche zählt“ findet vom 10. bis 20. Oktober 2026 die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit statt. Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit, dem auch die DGKJP angehört, setzt seit 20 Jahren neue Impulse für Prävention, Teilhabe und eine nachhaltige Versorgung.

Die aktualisierte Leitlinie gibt auf Grundlage der verfügbaren Evidenz und des interdisziplinär erarbeiteten Konsenses Orientierung für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Störungen des Sozialverhaltens. Gleichzeitig schafft sie eine gemeinsame Grundlage für die Zusammenarbeit der relevantesten Versorgungssysteme. Dabei hilft sie, vorhandene Unterstützungsangebote sinnvoll miteinander zu verbinden und eine gemeinsame Sprache für die Unterstützung der jungen Menschen und ihrer Familien zu finden.

Unter dem Begriff Störungen des Sozialverhaltens wird ein breites Spektrum von Verhaltensauffälligkeiten zusammengefasst. Dazu gehören ausgeprägtes oppositionelles Verhalten, aggressive Verhaltensweisen sowie regelverletzende Verhaltensweisen, wie dissoziales oder delinquentes Verhalten. Störungen des Sozialverhaltens gehören zu den häufigsten psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter und sind häufig Anlass für Vorstellungen im Gesundheitssystem. Die mit diesen psychischen Störungen verbundenen Verhaltensprobleme können das Familienleben, die schulische Entwicklung und soziale Beziehungen erheblich beeinträchtigen und mit einem erhöhten Risiko für weitere psychische Störungen, Schulabbrüche oder delinquentes Verhalten einhergehen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Störungen des Sozialverhaltens und ihre Familien benötigen daher häufig Unterstützung aus verschiedenen Bereichen. Neben dem Gesundheitswesen spielen insbesondere das Bildungssystem, die Kinder- und Jugendhilfe und das Justizsystem eine wichtige Rolle in der Versorgung der jungen Menschen.

Die bisherige S3-Leitlinie, deren Gültigkeit 2021 abgelaufen ist, wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) aktualisiert und weiterentwickelt. Zahlreiche Expert:innen aus relevanten Fachdisziplinen brachten ihre Perspektiven ein. An der Konsensbildung waren Vertreter:innen von 22 Fachverbänden und Organisationen beteiligt.

Die S3-Leitlinie zu Störungen des Sozialverhaltens wurde umfassend aktualisiert, überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt: 44 % der Empfehlungen wurden modifiziert, 42 % neu aufgenommen. Basierend auf der systematischen Sichtung von über 37.000 wissenschaftlichen Publikationen sowie moderierten Abstimmungen mit den Vertretenden der beteiligten Fachverbände und Organisationen gibt die aktualisierte S3-Leitlinie evidenz- sowie konsensbasierte Empfehlungen zu förderlichen Rahmenbedingungen der Versorgung sowie zur Identifikation, Diagnostik und Behandlung von jungen Menschen mit Störungen des Sozialverhaltens. Sie berücksichtigt zudem Möglichkeiten der Prävention und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit verschiedener, relevanter Versorgungssysteme. Besonders hervorzuheben ist ein neu geschaffenes Kapitel zur Kooperation des Gesundheitssystems mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Bildungssystem und dem Justizsystem. Es umfasst 36 Empfehlungen zur praktischen Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Auch die bisherigen Empfehlungen zu Maßnahmen und Interventionen in Bildungseinrichtungen wurden erweitert. Unter anderem wird nun ein mehrstufiger Präventionsansatz vorgestellt, der universelle, selektive und indizierte Maßnahmen zur Förderung der sozial-emotionalen und Problemlösekompetenz miteinander verbindet. Im Rahmen der Behandlung im Gesundheitssystem stehen insbesondere psychosoziale Behandlungsmöglichkeiten im Vordergrund. Dabei sollte die multimodale Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsen auch zentrale Bezugspersonen, wie Eltern und pädagogische Fachkräfte, einbeziehen. Im Einzelfall kann es ergänzend sinnvoll sein, Medikamente einzusetzen.

Mit dem Ziel, einerseits die Versorgung der jungen Menschen zu verbessern und andererseits eine informierte Entscheidung der jungen Menschen und ihrer Bezugspersonen zu ermöglichen, wurden zudem zielgruppengerechte Informationen für Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche ab zwölf Jahren und junge Erwachsene sowie für Eltern und andere primäre Bezugspersonen und Fachkräfte aus Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Justiz geschaffen. Die Informationsbroschüren sollen helfen, grundlegende Informationen über Störungen des Sozialverhaltens, das diagnostische Vorgehen und mögliche Unterstützungsangebote alltagstauglich und verständlich zu vermitteln.

Die Aktualisierung wurde durch ein vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finanziertes Forschungsprojekt ermöglicht. Geleitet wurde das Projekt von Prof. Dr. Anja Görtz-Dorten, Prof. a.D. Dr. Manfred Döpfner und Dr. Lea Teresa Kohl vom Centrum für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der Uniklinik Köln (CEKIP) sowie Prof. Dr. Michael Kölch (Universität Rostock), Präsident der federführenden Fachgesellschaft.

 

Weitere Informationen:

Der Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verletzt aus Sicht der drei großen psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften Deutschlands den Schutz des Patientengeheimnisses. Er gefährdet das Vertrauen zwischen Behandelnden und Betroffenen und wird dadurch die Behandlungsbereitschaft von Menschen mit psychischen Erkrankungen beeinträchtigen. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Fachgesellschaften Korrekturen des Gesetzentwurfs.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten ist die Grundlage einer jeden erfolgreichen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich im Rahmen eines therapeutischen Gesprächs frei und vertraulich äußern können“, macht Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) deutlich. „Wenn der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts in dieser Fassung umgesetzt wird, können Nachrichtendienste künftig heimlich Kliniken und Praxen betreten und auf Patientendaten zugreifen. Gespräche mit Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden dann nicht mehr im geschützten Rahmen statt; die Schweigepflicht wird quasi ausgesetzt. Wenn für Gespräche mit geistlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern ein absoluter Schutz gilt, muss dies auch für ärztliche und psychologische Psychotherapie möglich sein!“

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts fordern die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) deshalb, dass Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den gleichen absoluten Schutz genießen müssen wie andere Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger. Dafür müssen sie im Zuge der geplanten Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) in § 32 Abs. 1 und auch in § 22 des Bundesnachrichtengesetzes (BNDG) in den absoluten Schutz einbezogen werden und Abgeordneten, Rechtsanwältinnen und -anwälten, Journalisten und Geistlichen gleichgestellt werden. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet werden.

Zudem die Regelungen nicht nur private Informationen von Patientinnen und Patienten berühren, schließlich wird in psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig auch über andere Personen gesprochen. „In der Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt das in ganz besonderem Maße“, führt Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP aus. „In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen werden immer auch Informationen über Eltern, Lehrkräfte, Freundinnen und Freunde weitergegeben. Auch deren informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden.“

Die Reform des Nachrichtendienstes hat zum Ziel, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern. Die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht wird letztlich aber der Gewaltprävention eher schaden als nutzen. Denn wenn Betroffene sich nicht darauf verlassen können, dass ihre Informationen in einer Therapie vertraulich behandelt werden, steigt die Hemmschwelle, sich Unterstützung zu suchen. Eine Behandlung wird dann möglicherweise später oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht in Anspruch genommen. Das gilt auch für jene Erkrankten, deren Risiko, gewalttätig zu werden, erhöht ist. DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank betont: „Eine frühzeitige und fachgerechte Therapie ist das beste uns zur Verfügung stehende Mittel der Gewaltprävention. Als wesentliche Voraussetzung für wirksame psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen ist die Vertraulichkeit der Therapie selbst ein Element wirksamer Gewaltprävention.“

„Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft haben bereits im Rahmen der Verbändeanhörung des Referentenentwurfs betont, wie wichtig der absolute Schutz von Ärztinnen und Ärzten für die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung ist und eine Anpassung der Gesetze gefordert“, merkt Prof. Dr. Hans-Christoph Friederich, Vorsitzender des Vorstands der DGPM, an. „Leider hat das Bundesinnenministerium diese Expertise nicht berücksichtigt.“

Neben der Forderung, Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anderen Geheimnisträgern gleichzustellen, verlangen DGPPN, DGKJP und DGPM in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass auch digital gespeicherte Behandlungsinformationen umfassend geschützt werden. Die Fachgesellschaften betonen, dass die ärztliche Schweigepflicht Voraussetzung für eine wirksame Suizid- und Gewaltprävention ist und mahnen zudem, dass Daten über psychische Erkrankungen nicht als Sicherheitsmerkmale verwendet werden dürfen. Aus dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung kann nicht auf eine individuelle Gefährlichkeit geschlossen werden. Werden Daten als pauschale Indikatoren für Gewaltbereitschaft, Extremismus oder anderweitige Gefährlichkeit genutzt, werden die Stigmatisierung, Diskriminierung und Exklusion weiter zunehmen.

Mit dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf würde es den Nachrichtendiensten zukünftig erlaubt sein, Kliniken sowie Arzt- und Psychotherapie-Praxen heimlich zu betreten, in deren IT-Systeme einzudringen und Online-Durchsuchungen insbesondere der elektronischen Patientendokumentation durchzuführen, um Hinweise auf möglicherweise bevorstehende Straftaten zu erlangen. Dem gegenüber stehen die bereits heute geltenden gesetzlichen Offenbarungspflichten bei Gefahr in Verzug. Eine Abstimmung über den Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts wird für Ende 2026 erwartet. DGPPN, DGKJP und DGPM setzen sich gemeinsam mit anderen Vertretungen der Ärzteschaft nachdrücklich für Änderungen ein, damit ihre Patientinnen und Patienten auch künftig auf die ärztliche Schweigepflicht vertrauen können.

Weitere Informationen:

  1. Stellungnahme der psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts [PDF] | Gemeinsame Stellungnahme von DGPPN, DGKJP, DGPM | 09.09.2026
  2. Prävention von Gewalttaten [PDF]| DGPPN-Positionspapier | Juni 2026
  3. Versorgung stärken, Gewalt verhindern – Umsetzungsempfehlungen der DGPPN auf der Basis des Positionspapiers Prävention von Gewalttaten [PDF] | DGPPN-Umsetzungsempfehlungen | März 2026

Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Pressekontakt: Laura Ceresna-Chaturvedi, T +49 (0)30 28092928, E:

Stellungnahme der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft und Verbänden der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

56 Handlungsempfehlungen der von Bundesfamilienministerin Prien eingesetzten Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Bericht „Child safety online“ des Special Panel der Europäischen Kommission liegen auf dem Tisch. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft und Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie fordern die Politik auf, diese Empfehlungen schnellstmöglich umzusetzen. In einer neuen Stellungnahme zeigen sie auf, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen besonders dringlich sind.

„Effektiver Kinder- und Jugendschutz bildet das Fundament für altersangemessene Befähigung mit dem Ziel nachhaltiger Teilhabe. Deshalb muss sicheres Design digitaler Angebote (Safety by Design) sofort umgesetzt werden.“, so Prof. Dr. med. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. – DGKJP, und weiter: „Um die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sichern und weiterentwickeln zu können, muss begleitende Forschung einschließlich Forschungsdatenzugang nach Art. 40 Digital Services Act (DSA) sichergestellt sein.“

Dr. med. Marianne Klein, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. – BAG KJPP: „Jede Verzögerung der Umsetzung birgt Gefahren für die psychischen Gesundheit der jungen Generation. Regelungen auf europäischer und deutscher Ebene müssen ineinandergreifen und vor allem durchgesetzt werden. Europäische Angebote, d.h. kindgerechte, vertrauenswürdige europäische Plattformen und KI-Anwendungen, sollten wir als Teil der digitalen Souveränität Europas stärken.“

Dr. med. Gundolf Berg, Vorsitzender des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e. V. – BKJPP: „Nötig ist ein gestuftes Präventionssystem besonders für gefährdete Kinder und Jugendliche, einheitliche Standards für Diagnostik und niedrigschwelliger Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe bei digital-bedingten Belastungen. Entscheidend ist, Medienkompetenz bei Kindern ebenso wie bei Eltern und Fachkräften durch Bildungsangebote kontinuierlich zu fördern. Gleichzeitig brauchen wir als Alternative attraktive analoge Freizeitangebote.“

Wissenschaftliche Fachgesellschaft und Verbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie unterstützen Handlungsempfehlungen der Expertenkommission

Die Expertenkommission der Bundesregierung „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat der Bundesfamilienministerin 56 Handlungsempfehlungen überreicht. Ziel ist, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Kinder und Jugendliche Medien sicher, alters- und entwicklungsangemessen für sich nutzen können. Dafür benennt die Kommission Akteure und zeigt Ansatzpunkte auf.

„Für junge Menschen ist Digitalität Lebensrealität. Daher muss die Regulierungsdebatte Chancen, aber auch Risiken des Mediengebrauchs einbeziehen. Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass ein altersinadäquater oder übermäßiger insbesondere passiver Medienkonsum für Kinder und Jugendliche schädlich ist. Besonders wichtig sind gezielte, evidenzbasierte Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, die problematische Mediennutzung zeigen oder auf sie zusteuern“, ist Prof. Dr. med. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) überzeugt. „Die Empfehlung der Kommission, die Begriffe „universelle“, „selektive“ und „indizierte Prävention“ gesetzlich im SGB V zu verankern, begrüßen wir daher außerordentlich. Darüber hinaus brauchen wir auch angesichts sich wandelnder Lebensumstände Begleitforschung dazu, welche Prävention für wen am besten wirkt.“

„Gerade Soziale Medien bieten jungen Menschen Möglichkeiten der Teilhabe wie Austausch mit Peers, was z.B. auf dem Land schwierig sein kann, sowie Bildungschancen durch Informationsgewinnung“, weiß Dr. med. Marianne Klein, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG KJPP). „Daher fordern wir die Flankierung von zunehmender Nutzung digitaler Medien durch zunehmende Befähigung entlang der gesamten Bildungskette. Das schließt die Stärkung der Medienkompetenzen von Eltern und den Verantwortlichen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen ein. Ebenfalls entscheidend für eine gesunde psychische Entwicklung sind attraktive analoge Freizeitangebote.“

„Gesetzliche Vorgaben für Plattformbetreiber und Industrie, z.B. hinsichtlich suchtfördernder Algorithmen und manipulativer Designs, sind unabdingbar, und bestehende Regeln müssen durchgesetzt werden“, stellt Dr. med. Gundolf Berg, Vorsitzender des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) fest. „Dazu gehört auch eine wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung unter Wahrung der Grundrechte, wie sie die Kommission fordert.“

„Die Expertenkommission empfiehlt vieles, was wir in unserer Stellungnahme ebenfalls herausgearbeitet haben“, sind sich Kölch, Klein und Berg einig. Dazu gehört z.B. kein Medienkonsum für die Kleinsten, Training von Selbstregulation und Sozialkompetenz als Resilienzfaktoren sowie die Förderung niedrigschwelliger psychiatrischer und psychotherapeutischer Früherkennung. Daher wünschen sie sich eine zügige Umsetzung zum Wohl der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Gemeinsame Stellungnahme zur Nutzung digitaler Medien und psychischer Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 

Die Fachgesellschaften sind sich einig: Nur langfristig wirksame Strukturreformen werden zu einer nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen führen. Die nun vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen tragen zwar zu einer – kurzfristigen – Konsolidierung bei, die dadurch entstehenden Belastungen sind jedoch nicht ausgewogen verteilt. Vor allem die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird durch die Sparmaßnahmen aktuell und künftig übermäßig gefährdet, so die Einschätzung der Fachgesellschaften.

Die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) finden deutliche Worte zum nun beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, betont: „Wer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dauerhaft stabilisieren will, muss in Strukturen investieren, die die Versorgung nachweislich verbessern und Ressourcen effizient einsetzen. Wir brauchen nachhaltig wirkende Reformen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist es zwar verständlich, dass auch nach kurzfristigen Einsparmöglichkeiten gesucht wurde. Eine Bundesgesetzgebung sollte jedoch zumindest dafür sorgen, die entstehenden Lasten ausgewogen zu verteilen. Dies trifft für das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz leider nicht zu.“

Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP, fügt hinzu: „Die doppelte Kürzung bei den Personalkosten ist gerade für ein personalintensives Fach wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie desaströs. Zusätzliche Kürzungen im ambulanten Bereich können zu einer prekären Situation für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen führen.“

Prof. Dr. Daniela Berg, Präsidentin der DGN, ergänzt: „Die angedachten Sparmaßnahmen werden das Gesundheitssystem langfristig nicht ent,- sondern mehr belasten. Statt kurzfristiger Kürzungen sollte längerfristig gedacht werden: Investitionen in die Prävention psychischer Erkrankungen bieten großes Potenzial, da viele Risikofaktoren – etwa chronischer Stress, soziale Isolation, Arbeitsbelastung oder fehlende Unterstützung im Kindes- und Jugendalter – früh beeinflusst werden können. Eine wirksame Prävention kann die Zahl psychischer Erkrankungen und Arbeitsausfälle reduzieren, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern und das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem langfristig deutlich entlasten.“

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erheblich belasten. Dabei kritisieren die Fachgesellschaften, dass die Sparmaßnahmen übermäßig stark den Bereich der psychischen Gesundheit betreffen. Kürzungen in der ambulanten Versorgung und Psychotherapie werden besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit psychischen Belastungen durch chronische somatische Erkrankungen treffen. Dies ist besonders problematisch, da die Betroffenen ohnehin schon mit finanziellen Einschränkungen leben müssen.

Zudem treffen die Sparmaßnahmen durch das verabschiedete Gesetz die Krankenhäuser in einer Phase, in der ihnen durch die Scharfstellung der PPP-RL Sanktionen ab 2026 ohnehin jeglicher wirtschaftlicher Spielraum fehlt.
Die Fachgesellschaften sehen die folgenden Punkte des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes besonders kritisch in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen:

  • Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung soll sich künftig nicht mehr am medizinischen Bedarf orientieren, sondern an der Grundlohnrate, sprich: allein an der Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied. Angesichts eines absehbar steigenden Versorgungsbedarfs bei psychischen Erkrankungen gefährdet dies das Wohl von Patientinnen und Patienten und könnte langfristig zu höheren Kosten führen. Denn: Die Finanzierung ambulanter, teil-stationärer und stationärer Versorgung ermöglicht eine frühzeitige evidenzbasierte Behandlung und verhindert (kostenintensive) Chronifizierungen.
  • Die Streichung finanzieller Anreize für die ambulante Kurzzeittherapie wird zu einem Rückgang dieser ressourceneffizienten Behandlung führen. Zusammen mit der nicht mehr bedarfsorientieren Finanzierung der Versorgung und der bereits beschlossenen Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird es kaum möglich sein, die derzeitige psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die Fachgesellschaften sprechen sich deutlich gegen diese Kürzungen zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen aus, zumal nachhaltigere, kosteneffiziente, erprobte und evaluierte Vorschläge im Bereich der Psychiatrie seit Jahren auf dem Tisch liegen: So würde die Einführung von Globalbudgets im Optionsmodell es den Kliniken ermöglichen, ihre Versorgungsangebote flexibler am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten und starre Sektorengrenzen zu überwinden. Dadurch kann eine bessere Versorgung zu gleichen oder sogar geringeren Kosten erreicht werden, weil stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt und ambulante Angebote gestärkt werden können. Und auch für den vertragsärztlichen Sektor werden Reformen wie die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen seit Jahren gefordert, wie bereits 2024 durch die DGPPN in ihrem Positionspapier Versorgung weitergedacht ausgeführt.

Die Fachgesellschaften fordern, dass im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer deutlichen Abmilderung der Auswirkungen und Belastungen für die besonders vulnerablen Gruppen der psychisch erkrankten Menschen und ihrer Versorger führen.

DGPPN, DGKJP und DGN werden sich auch weiterhin mit konkreten und konstruktiven Vorschlägen in den politischen Diskurs einbringen. Nur durch den Einbezug von ausreichend fachlicher Expertise kann gewährleistet werden, dass die Änderungen in der Praxis tatsächlich und nachhaltig zur Kostenersparnis führen.

Die DGKJP zeichnet exzellente Nachwuchswissenschafter:innen, wissenschaftliche Forschung im Bereich der Entwicklungsstörung der Intelligenz und zwei innovative Lehrprojekte aus.

Der mit 10.000 Euro dotierte Hermann-Emminghaus-Preis wird in diesem Jahr an PD Dr. med. Stefanie Fekete von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Würzburg für ihre Forschung zu „Psychopharmakotherapie bei Kindern und Jugendlichen – von der Pharmakovigilanz zur Präzisionsmedizin“ und Dr. Linda Frintrop vom Institut für Anatomie, Universitätsmedizin Rostock für Ihre Forschung zu „Chronische Starvation im Mausmodell der Anorexia nervosa: Effekte auf zirkadiane Rhythmik, Gliazellen und neuronale Integrität“ verliehen.

PD Dr. med. Fekete: „Ich möchte dazu beitragen, die medikamentöse Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sicherer, individueller und evidenzbasierter zu gestalten. Der Herrmann-Emminghaus-Preis ist für mich eine besondere Anerkennung und zugleich eine große Motivation, meine Forschung für eine bessere Versorgung junger Patient:innen weiter voranzutreiben.“

Auch Dr. Linda Frintrop betont: „Die Auszeichnung mit dem Hermann-Emminghaus-Preis bedeutet mir sehr viel und ist eine große Anerkennung meiner Arbeit. Im Zentrum meiner Forschung stehen die zellulären Mechanismen der Anorexia nervosa; dabei untersuche ich, wie Nahrungsentzug zentrale Prozesse beeinflusst“

Zum zweiten Mal vergibt die DGKJP auf ihrem Kongress den Preis der Steinhausen-Stiftung. Diese fördert in Zusammenarbeit mit der DGKJP wissenschaftliche Forschung und praktische Aktivitäten, um die Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz zu verbessern. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis geht in diesem Jahr an Michael Kostulski (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) für seine Forschung zur „Entwicklung, Implementierung und wissenschaftlichen Evaluation eines spezialisierten Elterntrainings für Eltern von Kindern mit Intellektueller Beeinträchtigung“ und an PD Dr. Franziska Degenhardt von der LVR-Universitätsklinik Essen für ihre Forschung zu „Leitliniengerechte genetische Diagnostik bei Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz“ und „Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Fachgebieten Humangenetik und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“.
 
Der Preisträger Michael Kostulski: „Die Auszeichnung macht die Bedeutung von Forschung und Versorgung für Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung und ihre Familien sichtbar. Die Ergebnisse meiner Forschung zeigen, dass sich sowohl das Verhalten der Kinder als auch die Belastung der Familien nachhaltig verbessern lassen. Der Preis ist für mich eine große Motivation, diesen Ansatz weiterzuentwickeln und zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.“

Neben der Forschung zeichnet die DGKJP mit dem DGKJP-Lehrpreis das Lehrprojekt „Kinderschutz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Praktische Entscheidungs- und Einschätzungskompetenz im klinischen Kontext“ aus. Der mit 2.000 Euro dotierte Lehrpreis geht in diesem Jahr an Dr. Ruth Fellmeth und Dr. Linda Bonnekoh vom Universitätsklinikum Münster. Es wurde ein innovatives Lehrformat entwickelt. Im Ergebnis trainieren Studierende in einer realitätsnahen Simulation von Kinderschutzgruppen ihre Kompetenzen für den klinischen Alltag. „Wir freuen uns sehr über diese besondere Auszeichnung unseres Lehrprojekts. Dank des langjährigen und uns sehr beeindruckenden Engagements vieler Fachkolleg:innen gewinnt das Thema Kinderschutz innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie zunehmend an Sichtbarkeit. Aus eigener Erfahrung hätten wir uns jedoch bereits im Studium eine noch aktivere Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Bereich gewünscht – daraus entstand die Motivation, ein entsprechendes Lehrangebot unter Einbezug der Studierenden zu entwickeln“, so die beiden Lehrpreisträgerinnen.

Erstmalig wird der DGKJP-Sonderlehrpreis 2026 verliehen: die DGKJP hat für die Preisträger:innen am Standort des Fachbereichs Psychologie einen Baum gepflanzt! Mit der Lehrveranstaltung „Living Library“ leisten Alina Oschwald und Pius Kern von der Philipps-Universität Marburg einen herausragenden kreativen Beitrag zur Gestaltung der Lehre mit Inhalten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Veranstaltung dient der Aufklärung über psychische Gesundheit. Hierfür entwickeln die Studierenden „lebendige Bücher“, welche sie in Schulen im direkten Austausch mit Kindern und Jugendlichen präsentieren. Gesprächskompetenzen werden in echten Dialogen mit Schüler:innen angewendet: „Living Library verbindet auf besondere Weise soziales Engagement, Wissenschaftlichkeit und die Vermittlung relevanter Kompetenzen.“

Die DGKJP gratuliert allen Preisträger:innen!

Auf dem wissenschaftlichen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) wurde Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert heute mit dem Deutschen Kinderschutzpreis sowie der Ehrenmedaille der Fachgesellschaft gewürdigt. Mit dieser doppelten Ehrung wird ein Wissenschaftler und Kliniker ausgezeichnet, der den Kinderschutz in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

Prof. Fegert (geb. 1956 in Heilbronn) ist seit 2001 Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. Als einer der führenden Experten für Kinderschutz in Deutschland hat Fegert sich mit Themen wie Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, sexualisierter Gewalt, Traumafolgestörungen und strukturellen Fragen der Gesundheitsversorgung in Deutschland und international auseinandergesetzt.

Er war und ist Impulsgeber für institutionelle Schutzkonzepte, für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Medizin, Jugendhilfe, Politik und Justiz sowie für die systematische Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Einrichtungen. Zahlreiche Fachgremien auf nationaler und internationaler Ebene profitieren von seiner Expertise. Als Autor und Herausgeber einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen sowie als Berater politischer Entscheidungsträger:innen hat er dem Thema Kinderschutz eine starke Stimme verliehen und Standards in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesetzt.
 

Der Preisübergabe ging eine Laudatio von Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP und Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock, voraus, der die besondere Bedeutung von Fegerts Wirken betonte: „Jörg Fegert hat den Kinderschutz in Deutschland nicht nur wissenschaftlich fundiert, sondern strukturell verändert. Er hat Brücken gebaut – zwischen Disziplinen, zwischen Praxis und Politik und vor allem zwischen Wissen und Verantwortung. Sein Einsatz hat dazu beigetragen, dass Kinder heute besser gesehen, gehört und präventiv geschützt werden!“
 

In großer Anerkennung von Prof. Dr. Jörg M. Fegert sagen die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel zusammen mit ihren Partner:innenorganisationen Danke an einen Pionier des Kinderschutzes, der sich für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und für deren Rechte und Schutz auf besondere Weise eingesetzt hat.

Die diesjährige „doppelte Ehrung“ mit dem Deutschen Kinderschutzpreis und der Ehrenmedaille der DGKJP unterstreicht die herausragende Bedeutung von Prof. Fegerts Lebenswerk – für die Wissenschaft, für die Gesundheitsversorgung und für eine Gesellschaft, die hinschaut und Verantwortung übernimmt, damit junge Menschen nicht verloren gehen. Prof. Dr. Marcel Romanos sagt: „Jörg Fegert setzt sich mit großem Nachdruck für den Kinderschutz in der digitalen wie auch in der analogen Welt ein – sei es als Präsident der Europäischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder als Mitglied der Expert:innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Bundesfamilienministeriums. Mit seiner Arbeit gibt er wichtige Impulse für ein sicheres digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche. Für seine Verdienste um die psychische Gesundheit sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen möchten wir ihm heute die DGKJP-Ehrenmedaille überreichen.“

 

Expertinnen und Experten aus Suchtforschung, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie warnen: Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht zeichnet ein zu positives Bild der Teillegalisierung. Riskante Entwicklungen wie die Zunahme problematischer Konsummuster werden nicht klar genug benannt. In einer gemeinsamen Stellungnahme fassen die drei medizinischen Fachgesellschaften DGPPN, DG-Sucht und DGKJP ihre Schlussfolgerungen aus den Daten zusammen und machen zudem deutlich, welchen Anforderungen eine evidenzbasierte Bewertung der Legalisierungs- bzw. Teillegalisierungspolitik gerecht werden muss.

Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
(EKOCAN) darf nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und
Suchttherapie (DG-Sucht) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) nicht als Entwarnung verstanden werden. Die
Schlussfolgerung, der Cannabiskonsum sei seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024
nicht angestiegen, ist aus Sicht der drei medizinischen Fachgesellschaften der Datenlage nicht
angemessen.

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN: „Die dem Bericht zugrunde liegenden
Befragungen liegen zeitlich eng um das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes. Internationale
Forschung zeigt aber, dass Effekte einer Legalisierung frühestens nach fünf, realistischer nach zehn Jahren
sichtbar werden. Dass unter diesen Messbedingungen „keine maßgebliche Veränderung“ berichtet wird,
ist kein Beleg für das Ausbleiben von Effekten. Das muss so auch öffentlich eingeordnet werden.“

Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP: „Während die Zahl der Konsumierenden zwar insgesamt
stabil bleibt, ist der Anteil derjenigen mit schädlichen oder abhängigen Konsummustern gestiegen –
insbesondere bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen. Gleichzeitig nehmen weniger Jugendliche und
junge Erwachsene die Angebote von Suchtberatung und Frühintervention wahr, denn der bisherige
Zugang über Polizei und Justiz ist weggefallen, ohne dass alternative Zugangswege geschaffen worden
sind. Damit entsteht ausgerechnet in einer Hochrisikogruppe eine Versorgungslücke.“

Prof. Dr. Eva Hoch und Prof. Dr. Thomas Hillemacher, Co-Präsidenten der DG-Sucht: „Die
schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Konsums werden bislang nur unzureichend erfasst. Dazu
gehören Abhängigkeiten, cannabisbezogene Störungen, Intoxikationen und psychotische Erkrankungen.
Der bisherige Beobachtungszeitraum ist viel zu kurz, um hierzu verlässliche Aussagen treffen zu können.“
Mit Sorge sehen DGPPN, DG-Sucht und DGKJP zudem die Entwicklung im Bereich Medizinalcannabis. Nach
den regulatorischen Änderungen hat sich ein stark wachsender Markt mit niedrigschwelligen Zugängen
ohne verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entwickelt, der Fehlanwendungen und eine
Verwischung der Grenze zwischen medizinischer Indikation und Freizeitkonsum begünstigt. Dies
widerspricht dem Anspruch eines konsequenten Gesundheits- und Jugendschutzes.

In Hinblick auf die weiterführende Evaluation fordern die Fachgesellschaften eine transparente
Kommunikation der wissenschaftlichen Datenbasis, insbesondere der erheblichen Datenunsicherheiten,
und eine strikte Trennung von empirischen Befunden und Politikberatung. Kritische Befunde müssen zum
zentralen Gegenstand vertiefter Analysen werden, so dass davon ausgehend konkrete
Regulierungsvorschläge gemacht werden können.

Aktualisierte S3-Leitlinie setzt unter anderem auf altersgerechte Therapien und stärkere Beteiligung von Betroffenen

Altersgerechte Therapien, Psychotherapie vor Medikamenten, mehr ergänzende Angebote sowie eine stärkere Beteiligung von Kindern und Eltern – das sind zentrale Punkte der aktualisierten S3-Leitlinie „Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen“. Sie bündelt den aktuellen Stand der Forschung, gibt konkrete Empfehlungen für die Praxis und verbessert damit die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Depressionen. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München hat im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) die im März 2026 veröffentlichte Leitlinie federführend überarbeitet.

Depressive Störungen gehören weltweit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Sie treten bereits im frühen Kindesalter auf, wobei die Prävalenz im Jugendalter auf ca. 8 Prozent deutlich steigt. Sie tragen erheblich zur Krankheitslast bei Kindern und Jugendlichen bei und belasten sowohl Betroffene als auch ihre Familien. Die COVID-19-Pandemie verstärkte diese Entwicklung durch soziale Isolation und Zukunftsängste. International stiegen depressive Symptome auf etwa 25 Prozent, in Deutschland auf bis zu 24 Prozent. Nach der Pandemie sanken die Werte wieder, die psychische Belastung blieb jedoch erhöht.

Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München und sein Team haben wissenschaftliche Studien ausgewertet und aktuelle Behandlungsempfehlungen ausgesprochen: „Es war beeindruckend, wie viele neue Studien zur Behandlung der Depression im Kindes- und Jugendalter in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, die Eingang in die neuen Empfehlungen gefunden haben!“, sagt Prof. Dr. Schulte-Körne. „Vor allem die frühzeitige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit einer Depression an den Therapieentscheidungen auf der Basis einer alters- und entwicklungsangemessenen Aufklärung und Partizipation ist eine wichtige Neuerung in der Leitlinie“, ergänzt der Klinikdirektor. „Eine wichtige neue Empfehlung ist, dass unabhängig vom Schweregrad der Depression nach der fachärztlichen Diagnosestellung eine Behandlung immer erfolgen soll.“

Wichtige Änderungen und Ergänzungen an der Leitlinie sind:


• Altersdifferenzierte Empfehlungen erstmals umgesetzt: Erstmals spricht die Leitlinie getrennte Empfehlungen für drei Altersgruppen aus: jüngere Kinder (3–6 Jahre), ältere Kinder (7–12 Jahre) und Jugendliche (13–18 Jahre). Diese Differenzierung trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsstand Rechnung und ermöglicht es, die vorhandene wissenschaftliche Evidenz gezielter in altersangemessene Behandlungsstrategien umzusetzen. Beispielsweise gewinnen bei den jüngeren Altersgruppen familienbasierte Verfahren an Bedeutung, so wird für sieben- bis zwölfjährige Kinder die familienbasierte interpersonelle Therapie als Alternative zur Behandlung der ersten Wahl empfohlen, während für drei- bis sechsjährige Kinder die Parent-Child-Interaction-Therapy – Emotion Development (PCIT-ED) empfohlen wird. 


• Psychotherapie weiterhin Vorrang vor medikamentöser Therapie: Über alle Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen sowie Schweregrade hinweg empfiehlt die Leitlinie weiterhin die Psychotherapie als vorrangige Behandlungsform. Psychotherapie der ersten Wahl ist die kognitive Verhaltenstherapie, eine evidenzbasierte Psychotherapieform, die darauf abzielt, ungünstige Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und gezielt zu verändern. Gleichzeitig wurden die Empfehlungen zur Pharmakotherapie bei mittelgradigen und schweren depressiven Störungen erweitert: Für mehrere Wirkstoffe liegt Evidenz zur Wirksamkeit vor, sodass Behandler:innen künftig auf ein erweitertes therapeutisches Spektrum zurückgreifen können. Während in der Erstfassung der Leitlinie so nur Fluoxetin als Wirkstoff empfohlen wurde, gelten nun Fluoxetin, Sertralin und Escitalopram als Pharmakotherapien der ersten Wahl.


• Stärkere Rolle ergänzender Maßnahmen: Ergänzende Maßnahmen gewinnen in der Behandlung depressiver Störungen zunehmend an Bedeutung. Die Leitlinie spricht erstmals explizite Empfehlungen für Sport und Bewegung, künstlerische Therapien sowie begleitende Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Damit wird die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen behandelnden Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, sowie weiteren Berufsgruppen aus beispielsweise der Ergotherapie, Kunsttherapie und Bewegungstherapie hervorgehoben und die ganzheitliche Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt.


• Intensivere Beteiligung von Kindern und Eltern: Eine der neuen Empfehlungen beschreibt, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Behandlungsentscheidungen im Sinne der partizipativen Entscheidungsfindung miteingebunden werden sollen. Hierzu zählt unter anderem eine einfache Sprache, die den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, aber auch den Einbezug von individuellen Bedürfnissen, sodass Entscheidungen über die Therapie gemeinsam mit den Behandelnden sowie basierend auf klinisch-wissenschaftlicher Evidenz und individuellen Präferenzen, Ressourcen und Erwartungen getroffen werden können. 

Weiterführende Informationen:
• S3 Leitlinie Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen
• Infoportal „ich bin alles“
• Infoportal „ich bin alles@Schule“

Kontakt für Medienanfragen:
Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne
Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, LMU Klinikum
E-Mail:
Tel. +49 89 4400-55900