Die Fachgesellschaften sind sich einig: Nur langfristig wirksame Strukturreformen werden zu einer nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen führen. Die nun vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen tragen zwar zu einer – kurzfristigen – Konsolidierung bei, die dadurch entstehenden Belastungen sind jedoch nicht ausgewogen verteilt. Vor allem die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird durch die Sparmaßnahmen aktuell und künftig übermäßig gefährdet, so die Einschätzung der Fachgesellschaften.

Die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) finden deutliche Worte zum nun beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, betont: „Wer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dauerhaft stabilisieren will, muss in Strukturen investieren, die die Versorgung nachweislich verbessern und Ressourcen effizient einsetzen. Wir brauchen nachhaltig wirkende Reformen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist es zwar verständlich, dass auch nach kurzfristigen Einsparmöglichkeiten gesucht wurde. Eine Bundesgesetzgebung sollte jedoch zumindest dafür sorgen, die entstehenden Lasten ausgewogen zu verteilen. Dies trifft für das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz leider nicht zu.“

Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP, fügt hinzu: „Die doppelte Kürzung bei den Personalkosten ist gerade für ein personalintensives Fach wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie desaströs. Zusätzliche Kürzungen im ambulanten Bereich können zu einer prekären Situation für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen führen.“

Prof. Dr. Daniela Berg, Präsidentin der DGN, ergänzt: „Die angedachten Sparmaßnahmen werden das Gesundheitssystem langfristig nicht ent,- sondern mehr belasten. Statt kurzfristiger Kürzungen sollte längerfristig gedacht werden: Investitionen in die Prävention psychischer Erkrankungen bieten großes Potenzial, da viele Risikofaktoren – etwa chronischer Stress, soziale Isolation, Arbeitsbelastung oder fehlende Unterstützung im Kindes- und Jugendalter – früh beeinflusst werden können. Eine wirksame Prävention kann die Zahl psychischer Erkrankungen und Arbeitsausfälle reduzieren, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern und das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem langfristig deutlich entlasten.“

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erheblich belasten. Dabei kritisieren die Fachgesellschaften, dass die Sparmaßnahmen übermäßig stark den Bereich der psychischen Gesundheit betreffen. Kürzungen in der ambulanten Versorgung und Psychotherapie werden besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit psychischen Belastungen durch chronische somatische Erkrankungen treffen. Dies ist besonders problematisch, da die Betroffenen ohnehin schon mit finanziellen Einschränkungen leben müssen.

Zudem treffen die Sparmaßnahmen durch das verabschiedete Gesetz die Krankenhäuser in einer Phase, in der ihnen durch die Scharfstellung der PPP-RL Sanktionen ab 2026 ohnehin jeglicher wirtschaftlicher Spielraum fehlt.
Die Fachgesellschaften sehen die folgenden Punkte des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes besonders kritisch in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen:

  • Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung soll sich künftig nicht mehr am medizinischen Bedarf orientieren, sondern an der Grundlohnrate, sprich: allein an der Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied. Angesichts eines absehbar steigenden Versorgungsbedarfs bei psychischen Erkrankungen gefährdet dies das Wohl von Patientinnen und Patienten und könnte langfristig zu höheren Kosten führen. Denn: Die Finanzierung ambulanter, teil-stationärer und stationärer Versorgung ermöglicht eine frühzeitige evidenzbasierte Behandlung und verhindert (kostenintensive) Chronifizierungen.
  • Die Streichung finanzieller Anreize für die ambulante Kurzzeittherapie wird zu einem Rückgang dieser ressourceneffizienten Behandlung führen. Zusammen mit der nicht mehr bedarfsorientieren Finanzierung der Versorgung und der bereits beschlossenen Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird es kaum möglich sein, die derzeitige psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die Fachgesellschaften sprechen sich deutlich gegen diese Kürzungen zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen aus, zumal nachhaltigere, kosteneffiziente, erprobte und evaluierte Vorschläge im Bereich der Psychiatrie seit Jahren auf dem Tisch liegen: So würde die Einführung von Globalbudgets im Optionsmodell es den Kliniken ermöglichen, ihre Versorgungsangebote flexibler am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten und starre Sektorengrenzen zu überwinden. Dadurch kann eine bessere Versorgung zu gleichen oder sogar geringeren Kosten erreicht werden, weil stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt und ambulante Angebote gestärkt werden können. Und auch für den vertragsärztlichen Sektor werden Reformen wie die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen seit Jahren gefordert, wie bereits 2024 durch die DGPPN in ihrem Positionspapier Versorgung weitergedacht ausgeführt.

Die Fachgesellschaften fordern, dass im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer deutlichen Abmilderung der Auswirkungen und Belastungen für die besonders vulnerablen Gruppen der psychisch erkrankten Menschen und ihrer Versorger führen.

DGPPN, DGKJP und DGN werden sich auch weiterhin mit konkreten und konstruktiven Vorschlägen in den politischen Diskurs einbringen. Nur durch den Einbezug von ausreichend fachlicher Expertise kann gewährleistet werden, dass die Änderungen in der Praxis tatsächlich und nachhaltig zur Kostenersparnis führen.

Die DGKJP zeichnet exzellente Nachwuchswissenschafter:innen, wissenschaftliche Forschung im Bereich der Entwicklungsstörung der Intelligenz und zwei innovative Lehrprojekte aus.

Der mit 10.000 Euro dotierte Hermann-Emminghaus-Preis wird in diesem Jahr an PD Dr. med. Stefanie Fekete von der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Würzburg für ihre Forschung zu „Psychopharmakotherapie bei Kindern und Jugendlichen – von der Pharmakovigilanz zur Präzisionsmedizin“ und Dr. Linda Frintrop vom Institut für Anatomie, Universitätsmedizin Rostock für Ihre Forschung zu „Chronische Starvation im Mausmodell der Anorexia nervosa: Effekte auf zirkadiane Rhythmik, Gliazellen und neuronale Integrität“ verliehen.

PD Dr. med. Fekete: „Ich möchte dazu beitragen, die medikamentöse Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen sicherer, individueller und evidenzbasierter zu gestalten. Der Herrmann-Emminghaus-Preis ist für mich eine besondere Anerkennung und zugleich eine große Motivation, meine Forschung für eine bessere Versorgung junger Patient:innen weiter voranzutreiben.“

Auch Dr. Linda Frintrop betont: „Die Auszeichnung mit dem Hermann-Emminghaus-Preis bedeutet mir sehr viel und ist eine große Anerkennung meiner Arbeit. Im Zentrum meiner Forschung stehen die zellulären Mechanismen der Anorexia nervosa; dabei untersuche ich, wie Nahrungsentzug zentrale Prozesse beeinflusst“

Zum zweiten Mal vergibt die DGKJP auf ihrem Kongress den Preis der Steinhausen-Stiftung. Diese fördert in Zusammenarbeit mit der DGKJP wissenschaftliche Forschung und praktische Aktivitäten, um die Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz zu verbessern. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis geht in diesem Jahr an Michael Kostulski (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) für seine Forschung zur „Entwicklung, Implementierung und wissenschaftlichen Evaluation eines spezialisierten Elterntrainings für Eltern von Kindern mit Intellektueller Beeinträchtigung“ und an PD Dr. Franziska Degenhardt von der LVR-Universitätsklinik Essen für ihre Forschung zu „Leitliniengerechte genetische Diagnostik bei Menschen mit einer Entwicklungsstörung der Intelligenz“ und „Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Fachgebieten Humangenetik und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“.
 
Der Preisträger Michael Kostulski: „Die Auszeichnung macht die Bedeutung von Forschung und Versorgung für Kinder mit intellektueller Beeinträchtigung und ihre Familien sichtbar. Die Ergebnisse meiner Forschung zeigen, dass sich sowohl das Verhalten der Kinder als auch die Belastung der Familien nachhaltig verbessern lassen. Der Preis ist für mich eine große Motivation, diesen Ansatz weiterzuentwickeln und zur Verbesserung der Versorgung beizutragen.“

Neben der Forschung zeichnet die DGKJP mit dem DGKJP-Lehrpreis das Lehrprojekt „Kinderschutz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie: Praktische Entscheidungs- und Einschätzungskompetenz im klinischen Kontext“ aus. Der mit 2.000 Euro dotierte Lehrpreis geht in diesem Jahr an Dr. Ruth Fellmeth und Dr. Linda Bonnekoh vom Universitätsklinikum Münster. Es wurde ein innovatives Lehrformat entwickelt. Im Ergebnis trainieren Studierende in einer realitätsnahen Simulation von Kinderschutzgruppen ihre Kompetenzen für den klinischen Alltag. „Wir freuen uns sehr über diese besondere Auszeichnung unseres Lehrprojekts. Dank des langjährigen und uns sehr beeindruckenden Engagements vieler Fachkolleg:innen gewinnt das Thema Kinderschutz innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie zunehmend an Sichtbarkeit. Aus eigener Erfahrung hätten wir uns jedoch bereits im Studium eine noch aktivere Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Bereich gewünscht – daraus entstand die Motivation, ein entsprechendes Lehrangebot unter Einbezug der Studierenden zu entwickeln“, so die beiden Lehrpreisträgerinnen.

Erstmalig wird der DGKJP-Sonderlehrpreis 2026 verliehen: die DGKJP hat für die Preisträger:innen am Standort des Fachbereichs Psychologie einen Baum gepflanzt! Mit der Lehrveranstaltung „Living Library“ leisten Alina Oschwald und Pius Kern von der Philipps-Universität Marburg einen herausragenden kreativen Beitrag zur Gestaltung der Lehre mit Inhalten der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Die Veranstaltung dient der Aufklärung über psychische Gesundheit. Hierfür entwickeln die Studierenden „lebendige Bücher“, welche sie in Schulen im direkten Austausch mit Kindern und Jugendlichen präsentieren. Gesprächskompetenzen werden in echten Dialogen mit Schüler:innen angewendet: „Living Library verbindet auf besondere Weise soziales Engagement, Wissenschaftlichkeit und die Vermittlung relevanter Kompetenzen.“

Die DGKJP gratuliert allen Preisträger:innen!

Auf dem wissenschaftlichen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) wurde Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert heute mit dem Deutschen Kinderschutzpreis sowie der Ehrenmedaille der Fachgesellschaft gewürdigt. Mit dieser doppelten Ehrung wird ein Wissenschaftler und Kliniker ausgezeichnet, der den Kinderschutz in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

Prof. Fegert (geb. 1956 in Heilbronn) ist seit 2001 Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm. Als einer der führenden Experten für Kinderschutz in Deutschland hat Fegert sich mit Themen wie Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, sexualisierter Gewalt, Traumafolgestörungen und strukturellen Fragen der Gesundheitsversorgung in Deutschland und international auseinandergesetzt.

Er war und ist Impulsgeber für institutionelle Schutzkonzepte, für die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Medizin, Jugendhilfe, Politik und Justiz sowie für die systematische Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Einrichtungen. Zahlreiche Fachgremien auf nationaler und internationaler Ebene profitieren von seiner Expertise. Als Autor und Herausgeber einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen sowie als Berater politischer Entscheidungsträger:innen hat er dem Thema Kinderschutz eine starke Stimme verliehen und Standards in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesetzt.
 

Der Preisübergabe ging eine Laudatio von Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP und Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock, voraus, der die besondere Bedeutung von Fegerts Wirken betonte: „Jörg Fegert hat den Kinderschutz in Deutschland nicht nur wissenschaftlich fundiert, sondern strukturell verändert. Er hat Brücken gebaut – zwischen Disziplinen, zwischen Praxis und Politik und vor allem zwischen Wissen und Verantwortung. Sein Einsatz hat dazu beigetragen, dass Kinder heute besser gesehen, gehört und präventiv geschützt werden!“
 

In großer Anerkennung von Prof. Dr. Jörg M. Fegert sagen die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel+Gretel zusammen mit ihren Partner:innenorganisationen Danke an einen Pionier des Kinderschutzes, der sich für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und für deren Rechte und Schutz auf besondere Weise eingesetzt hat.

Die diesjährige „doppelte Ehrung“ mit dem Deutschen Kinderschutzpreis und der Ehrenmedaille der DGKJP unterstreicht die herausragende Bedeutung von Prof. Fegerts Lebenswerk – für die Wissenschaft, für die Gesundheitsversorgung und für eine Gesellschaft, die hinschaut und Verantwortung übernimmt, damit junge Menschen nicht verloren gehen. Prof. Dr. Marcel Romanos sagt: „Jörg Fegert setzt sich mit großem Nachdruck für den Kinderschutz in der digitalen wie auch in der analogen Welt ein – sei es als Präsident der Europäischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder als Mitglied der Expert:innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ des Bundesfamilienministeriums. Mit seiner Arbeit gibt er wichtige Impulse für ein sicheres digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche. Für seine Verdienste um die psychische Gesundheit sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen möchten wir ihm heute die DGKJP-Ehrenmedaille überreichen.“

 

Expertinnen und Experten aus Suchtforschung, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie warnen: Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht zeichnet ein zu positives Bild der Teillegalisierung. Riskante Entwicklungen wie die Zunahme problematischer Konsummuster werden nicht klar genug benannt. In einer gemeinsamen Stellungnahme fassen die drei medizinischen Fachgesellschaften DGPPN, DG-Sucht und DGKJP ihre Schlussfolgerungen aus den Daten zusammen und machen zudem deutlich, welchen Anforderungen eine evidenzbasierte Bewertung der Legalisierungs- bzw. Teillegalisierungspolitik gerecht werden muss.

Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
(EKOCAN) darf nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und
Suchttherapie (DG-Sucht) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) nicht als Entwarnung verstanden werden. Die
Schlussfolgerung, der Cannabiskonsum sei seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024
nicht angestiegen, ist aus Sicht der drei medizinischen Fachgesellschaften der Datenlage nicht
angemessen.

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN: „Die dem Bericht zugrunde liegenden
Befragungen liegen zeitlich eng um das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes. Internationale
Forschung zeigt aber, dass Effekte einer Legalisierung frühestens nach fünf, realistischer nach zehn Jahren
sichtbar werden. Dass unter diesen Messbedingungen „keine maßgebliche Veränderung“ berichtet wird,
ist kein Beleg für das Ausbleiben von Effekten. Das muss so auch öffentlich eingeordnet werden.“

Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP: „Während die Zahl der Konsumierenden zwar insgesamt
stabil bleibt, ist der Anteil derjenigen mit schädlichen oder abhängigen Konsummustern gestiegen –
insbesondere bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen. Gleichzeitig nehmen weniger Jugendliche und
junge Erwachsene die Angebote von Suchtberatung und Frühintervention wahr, denn der bisherige
Zugang über Polizei und Justiz ist weggefallen, ohne dass alternative Zugangswege geschaffen worden
sind. Damit entsteht ausgerechnet in einer Hochrisikogruppe eine Versorgungslücke.“

Prof. Dr. Eva Hoch und Prof. Dr. Thomas Hillemacher, Co-Präsidenten der DG-Sucht: „Die
schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen des Konsums werden bislang nur unzureichend erfasst. Dazu
gehören Abhängigkeiten, cannabisbezogene Störungen, Intoxikationen und psychotische Erkrankungen.
Der bisherige Beobachtungszeitraum ist viel zu kurz, um hierzu verlässliche Aussagen treffen zu können.“
Mit Sorge sehen DGPPN, DG-Sucht und DGKJP zudem die Entwicklung im Bereich Medizinalcannabis. Nach
den regulatorischen Änderungen hat sich ein stark wachsender Markt mit niedrigschwelligen Zugängen
ohne verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entwickelt, der Fehlanwendungen und eine
Verwischung der Grenze zwischen medizinischer Indikation und Freizeitkonsum begünstigt. Dies
widerspricht dem Anspruch eines konsequenten Gesundheits- und Jugendschutzes.

In Hinblick auf die weiterführende Evaluation fordern die Fachgesellschaften eine transparente
Kommunikation der wissenschaftlichen Datenbasis, insbesondere der erheblichen Datenunsicherheiten,
und eine strikte Trennung von empirischen Befunden und Politikberatung. Kritische Befunde müssen zum
zentralen Gegenstand vertiefter Analysen werden, so dass davon ausgehend konkrete
Regulierungsvorschläge gemacht werden können.

Aktualisierte S3-Leitlinie setzt unter anderem auf altersgerechte Therapien und stärkere Beteiligung von Betroffenen

Altersgerechte Therapien, Psychotherapie vor Medikamenten, mehr ergänzende Angebote sowie eine stärkere Beteiligung von Kindern und Eltern – das sind zentrale Punkte der aktualisierten S3-Leitlinie „Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen“. Sie bündelt den aktuellen Stand der Forschung, gibt konkrete Empfehlungen für die Praxis und verbessert damit die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Depressionen. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München hat im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) die im März 2026 veröffentlichte Leitlinie federführend überarbeitet.

Depressive Störungen gehören weltweit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Sie treten bereits im frühen Kindesalter auf, wobei die Prävalenz im Jugendalter auf ca. 8 Prozent deutlich steigt. Sie tragen erheblich zur Krankheitslast bei Kindern und Jugendlichen bei und belasten sowohl Betroffene als auch ihre Familien. Die COVID-19-Pandemie verstärkte diese Entwicklung durch soziale Isolation und Zukunftsängste. International stiegen depressive Symptome auf etwa 25 Prozent, in Deutschland auf bis zu 24 Prozent. Nach der Pandemie sanken die Werte wieder, die psychische Belastung blieb jedoch erhöht.

Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München und sein Team haben wissenschaftliche Studien ausgewertet und aktuelle Behandlungsempfehlungen ausgesprochen: „Es war beeindruckend, wie viele neue Studien zur Behandlung der Depression im Kindes- und Jugendalter in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, die Eingang in die neuen Empfehlungen gefunden haben!“, sagt Prof. Dr. Schulte-Körne. „Vor allem die frühzeitige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit einer Depression an den Therapieentscheidungen auf der Basis einer alters- und entwicklungsangemessenen Aufklärung und Partizipation ist eine wichtige Neuerung in der Leitlinie“, ergänzt der Klinikdirektor. „Eine wichtige neue Empfehlung ist, dass unabhängig vom Schweregrad der Depression nach der fachärztlichen Diagnosestellung eine Behandlung immer erfolgen soll.“

Wichtige Änderungen und Ergänzungen an der Leitlinie sind:


Altersdifferenzierte Empfehlungen erstmals umgesetzt: Erstmals spricht die Leitlinie getrennte Empfehlungen für drei Altersgruppen aus: jüngere Kinder (3–6 Jahre), ältere Kinder (7–12 Jahre) und Jugendliche (13–18 Jahre). Diese Differenzierung trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsstand Rechnung und ermöglicht es, die vorhandene wissenschaftliche Evidenz gezielter in altersangemessene Behandlungsstrategien umzusetzen. Beispielsweise gewinnen bei den jüngeren Altersgruppen familienbasierte Verfahren an Bedeutung, so wird für sieben- bis zwölfjährige Kinder die familienbasierte interpersonelle Therapie als Alternative zur Behandlung der ersten Wahl empfohlen, während für drei- bis sechsjährige Kinder die Parent-Child-Interaction-Therapy – Emotion Development (PCIT-ED) empfohlen wird. 


Psychotherapie weiterhin Vorrang vor medikamentöser Therapie: Über alle Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen sowie Schweregrade hinweg empfiehlt die Leitlinie weiterhin die Psychotherapie als vorrangige Behandlungsform. Psychotherapie der ersten Wahl ist die kognitive Verhaltenstherapie, eine evidenzbasierte Psychotherapieform, die darauf abzielt, ungünstige Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und gezielt zu verändern. Gleichzeitig wurden die Empfehlungen zur Pharmakotherapie bei mittelgradigen und schweren depressiven Störungen erweitert: Für mehrere Wirkstoffe liegt Evidenz zur Wirksamkeit vor, sodass Behandler:innen künftig auf ein erweitertes therapeutisches Spektrum zurückgreifen können. Während in der Erstfassung der Leitlinie so nur Fluoxetin als Wirkstoff empfohlen wurde, gelten nun Fluoxetin, Sertralin und Escitalopram als Pharmakotherapien der ersten Wahl.


Stärkere Rolle ergänzender Maßnahmen: Ergänzende Maßnahmen gewinnen in der Behandlung depressiver Störungen zunehmend an Bedeutung. Die Leitlinie spricht erstmals explizite Empfehlungen für Sport und Bewegung, künstlerische Therapien sowie begleitende Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Damit wird die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen behandelnden Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, sowie weiteren Berufsgruppen aus beispielsweise der Ergotherapie, Kunsttherapie und Bewegungstherapie hervorgehoben und die ganzheitliche Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt.


Intensivere Beteiligung von Kindern und Eltern: Eine der neuen Empfehlungen beschreibt, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Behandlungsentscheidungen im Sinne der partizipativen Entscheidungsfindung miteingebunden werden sollen. Hierzu zählt unter anderem eine einfache Sprache, die den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, aber auch den Einbezug von individuellen Bedürfnissen, sodass Entscheidungen über die Therapie gemeinsam mit den Behandelnden sowie basierend auf klinisch-wissenschaftlicher Evidenz und individuellen Präferenzen, Ressourcen und Erwartungen getroffen werden können. 

Weiterführende Informationen:
S3 Leitlinie Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Infoportal „ich bin alles“
Infoportal „ich bin alles@Schule“

Kontakt für Medienanfragen:
Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne
Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, LMU Klinikum
E-Mail:
Tel. +49 89 4400-55900

 

Stellungnahme der Wissenschaftlichen Fachgesellschaft und Verbänden der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

„Chancen und Risiken bei der Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche hängen von ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. Das gilt auch und gerade im Hinblick auf ihre psychische Gesundheit. Bei möglichen Regulierungen der Mediennutzung ist daher entscheidend, genau hinzusehen.“, so Prof. Dr. med. Michael Kölch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP), und weiter: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe und ein Recht auf Schutz. Beides muss auch in der digitalen Welt gelten.“

Die nun vorliegende Stellungnahme wird von der DGKJP, dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (BAG KJPP) gemeinsam getragen; weitere Verbände haben sich angeschlossen. Die Stellungnahme stützt sich auf die Ergebnisse einer von der DGKJP eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit fachlichen Expertinnen und Experten, die das Medien-Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen fundiert auf Chancen und Risiken untersucht und Hinweise zu möglicher Prävention psychischer Erkrankungen zusammengestellt hat. Dabei ging es um Soziale Medien ebenso wie um Spiele, Videos, gKI Chatbots u.a.m. vor dem Hintergrund der Angebotsstrukturen.

Kleine Kinder geraten in der Diskussion um die Sozialen Medien oft aus dem Blick. „Besonders wichtig ist, dass Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren keine digitalen Medien nutzen, im Alter von 4 bis 5 Jahren maximal eine halbe Stunde und das nicht allein.“, weiß Prof. Dr. med. Eva Möhler, Leiterin der Ad-hoc AG und Vorstandsmitglied der DGKJP. „Mediennutzung sollte in allen Vorsorgeuntersuchungen angesprochen werden – inklusive geschulter Kurzberatung.“

Dr. med. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP, berichtet: „In unseren Praxen sehen wir Familien, in denen der zunehmende Medienkonsum ein dauernder Streitpunkt ist. Kinder und Jugendliche mit übermäßigem Konsum zeigen psychische Belastungen wie Stresserleben, Schlafprobleme und Leistungsabfall. Elterliche Medienkompetenz ist ein wesentlicher Teil von Prävention, aber vor dem Hintergrund der auf Algorithmen basierenden Angebote, die auf Dauerkonsum abzielen, greift es zu kurz, ihnen allein die Verantwortung für den Medienkonsum ihrer Kinder zu überlassen. Gesetzliche Regelungen sind notwendig und überfällig.“

Dr. med. Marianne Klein, Vorsitzende der BAG KJPP und selbst Mitglied der Ad-hoc-AG: „Die Nutzung digitaler Angebote darf nicht zulasten der altersgemäßen Entwicklungsaufgaben gehen. Analoge Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen, z.B. reale Treffen mit Gleichaltrigen und Bewegung, müssen breit gefördert werden. Auch das trainiert die so wichtige Selbstregulation und Sozialkompetenz als Resilienzfaktoren. Gleichzeitig brauchen wir standardisierte Medienkompetenzunterrichtsangebote ab der Grundschule.“

Prof. Dr. med. Tobias Renner, stv. Präsident der DGKJP und ebenfalls Mitglied der Ad-hoc AG, fasst zusammen: „Wir brauchen die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch die Anbieter digitaler Medien entsprechend dem Digital Services Act (DSA), Altersgrenzen ebenso wie Altersverifikation und eine unabhängige staatliche Stelle, die diese Altersgrenzen bewertet. Um evidenzbasierte Forschung zu stärken und weiter auszubauen, ist Begleitforschung unabdingbar. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen in der digitalen Welt Schutz, um gesund aufzuwachsen.“

Die erste S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie wurde am 12.12.2025 veröffentlicht. Die Leitlinie wurde von der BAG der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG-KJPP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) gemeinsam herausgegeben und von Herrn Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann von der LWL-Universitätsklinik Hamm der Ruhr-Universität Bochum koordiniert. Seit 2022 tagte eine bundesweite Steuerungsgruppe aus Fachkräften und Patientenvertreter:innen und erarbeitete gemeinsame Empfehlungen.

Vor dem Hintergrund der Schutzbedürftigkeit von Kindern und der früheren Gewaltanwendung in Institutionen ist die heutige Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in besonderem Maße verpflichtet, die Grundrechte aller Kinder zu wahren. In krankheitsbedingten Krisen kann es dennoch zu Behandlungssituationen kommen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst oder andere gefährden. Ziel ist es, auch dann freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden und den Kindern und Jugendlichen Behandlungsmöglichkeiten zu bieten, die auf Freiwilligkeit beruhen.

Die Leitlinie wendet sich an die in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher Tätigen, aber auch an die minderjährigen Patient:innen selbst und ihre Angehörigen und Sorgeberechtigten, sowie an Familienrichter:innen, Jugendämter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.

Prof. Holtmann: „Mit der neuen Leitlinie stehen jetzt erstmals praxisorientierte Empfehlungen zur Verfügung, um ethisch, rechtlich und fachlich Orientierung zu geben und zu einer weitest möglichen Reduktion von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beizutragen. Besonders dankbar bin ich für die Mitarbeit der Patientenvertreter:innen.“

Wichtig sei jetzt die Umsetzung der neuen Leitlinie in den Alltag der Kliniken durch Schulungen des Personals, die Erstellung von Standards zum Umgang mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Einrichtungen. Dabei sehe er auch die Klinikträger in der Pflicht.

Weitere Informationen:
S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie auf der Website der AWMF | 06.12.2025

Cannabis birgt insbesondere bei regelmäßigem und übermäßigem Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken: Cannabisbezogene Störungen – darunter Missbrauch, Abhängigkeit und Entzugssyndrome – treten häufiger auf als gemeinhin vermutet wird. Eine neue S3-Leitlinie bündelt nun erstmals evidenzbasierte Empfehlungen für Diagnostik, Therapie und Versorgung von Jugendlichen und Erwachsenen mit cannabisbezogenen Störungen.

Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die weltweit am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz. In der deutschen ambulanten und stationären Suchthilfe ist Cannabis, nach Alkohol, der Hauptanlass für eine suchtspezifische Behandlung. Schätzungen zufolge erfüllen rund 1,5 % der Erwachsenen und etwa 2,5 % der 12- bis 18-Jährigen in Deutschland die diagnostischen Kriterien einer cannabisbezogenen Störung, d. h. eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit. In der Gruppe der regelmäßig Konsumierenden entwickeln 33 % eine Abhängigkeit.

Die neu veröffentlichte S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ bietet evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für alle Berufsgruppen, die mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit cannabisbezogenen Störungen befasst sind. Sie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet. Insgesamt waren 20 Fachgesellschaften, Berufs-, Betroffenen- und Angehörigenverbände beteiligt.

Versorgungsengpässe schließen – Chronifizierung vorbeugen
„Für die qualifizierte Entzugsbehandlung und Rehabilitation fehlt es in Deutschland an Behandlungsplätzen. Besonders massiv ist die Versorgunglücke für Kinder und Jugendliche, die an problematischem Cannabiskonsum oder Abhängigkeit leiden“, erklärt der Koordinator der Leitlinie, Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Rainer Thomasius. „Ohne gezielte fachliche Unterstützung kann sich ein problematischer Konsum rasch chronifizieren – mit gravierenden Folgen wie schulischem Leistungsabfall, sozialem Rückzug und psychischen Belastungen.“

Unterstützung durch Psychotherapie und digitale Angebote
„Mit der neuen Leitlinie liegen erstmals klar definierte Empfehlungen für standardisierte psychotherapeutische Verfahren vor. Das schafft Sicherheit und Orientierung für Behandelnde, Betroffene und Angehörige“, betont die Präsidentin der DG-Sucht und Koordinatorin der Leitlinie, Prof. Dr. Eva Hoch. Zur Reduktion des Konsums empfiehlt die Leitlinie für Erwachsene motivierende Interventionen, kognitive Verhaltenstherapie sowie zusätzlich abstinenzorientiertes Kontingenzmanagement. Für Jugendliche werden ergänzend familienorientierte Therapien, soziale und lebensweltbezogene Interventionen sowie digitale Beratungs- und Therapieangebote empfohlen.

Wenn Cannabis körperlich krank macht
Erstmals berücksichtigt eine Leitlinie auch das schwerwiegende Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS) – wiederkehrende Episoden von schwerer Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen aufgrund einer chronischen Cannabis-Intoxikation. Die Leitlinie empfiehlt hier eine Abstinenzbehandlung sowie die Aufklärung von Betroffenen und Behandelnden über das CHS. Damit rückt die Leitlinie neben den psychischen auch die physischen Risiken des Cannabiskonsums in den Fokus.

Individualisierte Behandlung statt „one size fits all“
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ gibt zudem explizite Empfehlungen für den Umgang mit komorbiden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Psychosen. Auch besonders gefährdete Gruppen werden gezielt adressiert, darunter Jugendliche, Menschen mit frühem Konsumbeginn, Personen mit psychischer Vorbelastung sowie sozial stark belastete Gruppen. Damit ermöglicht die Leitlinie eine individualisierte Risikoeinschätzung und passgenaue Versorgung.

Pharmakologische Möglichkeiten und Grenzen
„Es gibt weltweit immer noch keine Medikamente, die für die Behandlung von cannabisbezogenen Störungen zugelassen sind“, erklärt Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke von der mitherausgebenden Fachgesellschaft DGPPN. „Pharmakotherapie kann jedoch symptomorientiert und ‚off label‘ eingesetzt werden, beispielsweise zur Behandlung von Entzugssymptomen.“ Die Leitlinie beschreibt entsprechende Optionen.

Stigmata abbauen – Versorgung stärken
Ein entscheidender Aspekt für eine erfolgreiche Behandlung ist die Entstigmatisierung. Viele Betroffene schämen sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zögern deshalb zu lange. Die Leitlinie betont: Cannabisbezogene Störungen sind ernstzunehmende Erkrankungen – keine moralische Verfehlung und kein Ausdruck persönlichen Versagens. Gleichzeitig fordert sie einen deutlichen Ausbau der Versorgungsstrukturen, damit auch langfristig niedrigschwellige und systematische Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene zur Verfügung stehen.

Leitlinien
S3-Leitlinien beschreiben den aktuellen Goldstandard in der medizinischen Diagnostik und Beratung einer Erkrankung. Sie basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der klinischen Expertise unterschiedlicher Fachleute; sie sind das Ergebnis intensiver Beratungs- und Konsensfindungsprozesse in interdisziplinären Gremien. Leitlinien sollen sicherstellen, dass Betroffene fachgerecht und angemessen versorgt werden. Sie sind eine Empfehlung für die Behandelnden, aber rechtlich nicht bindend.
Die vorliegende Leitlinie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durch Evidenzberichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unterstützt.


Weitere Informationen:
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ auf der Website der AWMF | 02.12.2025

Die aktuellen Ergebnisse der COPSY-Studie (Child Outcomes in PSYchology) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigen erneut, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen immer noch schlechter ist als vor der Corona-Pandemie: Ein Fünftel hat psychische Belastungen und berichtet von eingeschränkter Lebensqualität.

Die Studie zeigt aber auch: Nicht jedes Kind mit psychischen Belastungen muss behandelt werden. Viele junge Menschen verfügen über persönliche Ressourcen und haben starke Bewältigungsstrategien entwickelt. Diese gilt es zu fördern – gezielt und so früh wie möglich.

„Diese Studienergebnisse kommen zum richtigen Zeitpunkt, denn die Bundesregierung arbeitet aktuell an ihrer Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen.“, so Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter Universitätsmedizin Rostock und aktuell der Präsident der DGKJP. „Für die translationale Forschung zur Verbesserung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch im Sinne der Prävention und hinsichtlich gemeinsamer Risikofaktoren von körperlicher wie psychischer Gesundheit sind die zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sehr wichtig“ unterstreicht Kölch. Das 2023 gegründete Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) forscht unter anderem zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und das Deutsche Zentrum für Kinder und Jugendgesundheit (DZKJ) hat die gesundheitliche Entwicklung in jungen Jahren im Blick. „Die anhaltend hohen psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen unterstreichen deutlich die Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Ansätze der Früherkennung und wirksamer niederschwelliger Interventionen. Dabei besteht wissenschaftliche Gewissheit: Die Verbesserung der mentalen Gesundheit im Kindesalter ist eine der stärksten Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne“ legt Prof. Dr. Tobias Renner, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter am DZPG-Standort Tübingen dar.

Der kommende DGKJP-Kongress vom 22. bis 25. April 2026 in Würzburg steht aus gutem Grund unter dem Motto: „Entwicklungsaufgaben: Kind – Versorgung – Gesellschaft“. Dazu Prof. Dr. Marcel Romanos, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Universitätsklinikum Würzburg und Präsident des Kongresses: „Kinder und Jugendliche wachsen in dem heutigen Umfeld multipler globaler Krisen nicht ohne Folgen auf. Die Mental Health Crisis beschreibt, wie junge Menschen psychisch immer stärker unter Druck geraten in einer Gesellschaft, die von alten Menschen gelenkt und definiert wird. Unbeschränkte digitale Medien hebeln den Schutz und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen aus. Die Inanspruchnahme bringt die Versorgungssysteme an ihre Grenzen. Prävention bleibt in der Breite weitgehend wirkungslos aufgrund mangelnder Evidenzbasierung und struktureller Hindernisse. Wir brauchen neue Versorgungsansätze und müssen uns den wachsenden Anforderungen interdisziplinär stellen. Beim DGKJP Kongress 2026 in Würzburg diskutieren wir, wohin wir uns dafür strukturell und konzeptuell bewegen müssen. Der Kongress bietet ein breites Forum für Diskussionen auf der Basis der neuesten Erkenntnisse und Ansätze aller beteiligten Disziplinen.“

Grundlage für jede Forschung sind verlässliche Daten, weiß Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer, Leiterin der COPSY-Studie und Leiterin der Forschungssektion Child Public Health der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). „Die COPSY-Studie ist das einzige derzeit bestehende langfristige Gesundheitsmonitoring zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Sie liefert verlässliche, langfristige Einblicke in die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und macht sichtbar, was sie belastet und was sie stärkt. Die Befragungen von über 3300 Familien in den vergangenen fünf Jahren liefern die wissenschaftliche Grundlage, um Prävention und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gezielt zu verbessern.“

Hier kommt der Pilotstudie des Robert Koch-Instituts (RKI) „PINOKIJO“ zur Konzeptentwicklung für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel-Kohorte eine besondere Bedeutung zu. Die letzten vorliegenden Ergebnisse der KiGGS – Kinder- und Jugendgesundheitsstudie sowie deren Zusatz BELLA (Befragung zum seeLischen WohLbefinden und VerhAlten) basieren auf Daten von 2017, also noch deutlich vor der Pandemie.

„Hier müssen alle Beteiligten, das RKI, das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), aber auch das DZPG und DZKJ Synergien bündeln, damit eine moderne, innovative Gesundheitsberichtserstattung auch für Kinder- und Jugendliche in Deutschland in der Zukunft gesichert ist und wir Prävention und Versorgung besser steuern können“, fasst Kölch zusammen.

 

Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig absichern: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 19. November 2025 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendbericht berufen. Prof. Dr. Michael Kölch, der aktuelle Präsident der DGKJP, ist Mitglied der Kommission, die sich der Frage widmen soll, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann.

„Die junge Generation steht unter Druck, und die Unterstützungs- und Hilfesysteme stehen unter Druck. Wir müssen viel mehr systemübergreifende Lösungen finden. In Anbetracht von Fachkräftemangel, komplexen Herausforderungen und begrenzten finanziellen Ressourcen geht es bei den Unterstützungssystemen nicht um ein einfaches „Mehr“, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren.“, stellt DGKJP Präsident Prof. Dr. Kölch fest.

Die Kommission wird sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.

Mitglieder der Sachverständigenkommission:
• Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
• Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
• Prof. Dr. Florian Gerlach, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA gGmbH)
• Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
• Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
• Sylvia Lemm, Jugendamt Dresden
• Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
• Esther Maffei, Stadtjugendamt München
• Regina Offer, Deutscher Städtetag
• Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
• Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
• Dr. Koralia Sekler, AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut unterstützt die Kommission.