Gutachten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst auch forensische Fragen. Fachexpertise kann bei familienrechtlichen Fragestellungen oder in Strafsachen (z. B. Reifeprüfung, Schuldfähigkeit) gefragt sein, oder in sozialrechtlichen Fragestellungen wie dem Opferentschädigungsrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht. Die Begutachtung von Kindern, Jugendlichen und jungen Heranwachsenden stellt besondere Anforderungen an Kompetenzen von Sachverständigen.

Die DGKJP erstellt keine Gutachten. Sie finden hier eine Liste von Fachärzt:innen, die gutachterlich tätig sind. Bitte bedenken Sie, dass üblicherweise von den entsprechenden Gutachter:innen keine Parteigutachten übernommen werden, sondern nur Anfragen von Gerichten und Staatsanwaltschaften oder anderen offiziellen Stellen (z. B. Versorgungsamt, Schlichtungsstellen) berücksichtigt werden.

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

Mit der dritten, überarbeiteten Auflage der ‚Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht‘ hat die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten die Qualitätsstandards an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und ihre Empfehlungen vor allem im Hinblick auf datenschutzrechtliche Anforderungen erweitert. 


Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Die Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet. Wie bei den Vorauflagen unterstützte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Vertreter:innen aus Fachverbänden, Kammern und Fachinstituten bei der Entwicklung fachlich. Eingebunden waren neben dem Bundesgerichtshof auch die Landesjustizministerien. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe sollen die Mindestanforderungen ergänzen und vervollständigen sowie allen Verfahrensbeteiligten eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung bieten. 


Die DGKJP war an der fachlichen Erarbeitung des Papiers beteiligt.