02|11|2018

Elternschule

Stellungnahme der DGKJP zum Film „Elternschule“, einem Dokumentarfilm von Jörg Adolph & Ralf Bücheler

Der Film „Elternschule“, der seit dem 11.10.2018 in den deutschen Kinos ausgestrahlt wird, spaltet die Gemüter – von „Kinder-KZ“ bis zu „ein Muss, für jeden, der selbst Kinder hat“ – reicht die Spannbreite der Rezensionen. Dargestellt wird in diesem Film die Behandlung von Kleinkindern mit Verhaltensauffälligkeiten in einer Abteilung für „Pädiatrische Psychosomatik“.

Wie in dem Film dargestellt, ist es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) zutreffend, dass psychische Störungen im Säuglings- und Kleinkindalter häufig sind und mit einem hohen Leid für die betroffenen Familien einhergehen. Sie sollten deshalb unbedingt von Fachleuten behandelt werden, in schweren Fällen ist dies auch in einem stationären Setting erforderlich.

Aus Sicht der DGKJP gibt es bei der Diagnostik und Behandlung von Kindern mit psychischen Störungen und schweren Verhaltensauffälligkeiten jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, die in dem o. g. Dokumentarfilm nicht ausreichend dargestellt werden:

  • Es muss der Behandlung immer eine ausführliche Diagnostik vorausgehen. Diese sollte neben dem Ausschluss körperlicher Ursachen und der Anamneseerhebung eine sorgfältige Entwicklungsdiagnostik und eine umfassende kinderpsychiatrische Diagnostik des Kindes (insbesondere zum Vorliegen weiterer Störungen, Erfassung von Temperament und Bindung, etc.) beinhalten.
  • Die psychiatrische Diagnostik in dieser Altersgruppe erfordert stets auch die Miterfassung der Vorgeschichte und der familiären Interaktionsmuster sowie die notwendige Abklärung (in Kooperation mit Kollegen aus der Erwachsenenpsychiatrie) etwaiger psychischer Störungen der Eltern.
  • Auf Basis aller diagnostischen Befunde erfolgt die Diagnosestellung, eine differentielle Therapieindikation und das störungsspezifische Behandlungsprogramm gemäß der Leitlinie für psychische Störungen des Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalters (AWMF-Leitlinien). Die Therapieplanung erfolgt nur bei vorliegender Diagnose einer kindlichen Störung und/ oder einer Beziehungsstörung, eine Beratung sollte bei vorliegender Diagnose in jedem Fall erfolgen. Liegt bei einer der primären Bezugspersonen eine psychische Störung vor, so ist ebenfalls eine eigenständige Behandlung zu empfehlen und einzuleiten.
  • Neben den primären Störungen der Kinder sind komorbide Störungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Eine Fokussierung in der Interaktion auf das Thema „Wer ist der Boss?“ ist in den meisten Fällen unzureichend und kann zu einer gefährlichen Einengung in der Behandlungsplanung führen.
  • Das Behandlungsprogramm hat sich an den jeweiligen Evidenz basierten Leitlinien (AWMF-Leitlinien) zu orientieren und ist stets der individuellen Bedarfslage und den Lebensumständen der Kinder sowie der Familien anzupassen. Hieraus ergibt sich ein multimodaler Behandlungsplan, der die verschiedenen bedarfsgerechten Therapien beinhaltet. Nur unter Berücksichtigung dieser Aspekte von Diagnostik, evidenzbasierter Therapie, individueller Anpassung, Multimodalität und regelmäßiger Evaluation kann eine moderne und erfolgsversprechende Behandlung sichergestellt werden.
  • Bei allen therapeutischen Maßnahmen sind das Alter, die Vorgeschichte und der Entwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Damit muss beispielsweise auch die Dauer der erforderlichen Trennungen von der primären Bezugsperson individuell angepasst und bewertet werden (Leitlinie zu psychischen Störungen im Säuglings-, Kleinkind und Vorschulalter).
  • Die in dem Film dargestellten Behandlungsmethoden zum Üben von Trennungssituationen und zur Schlafanbahnung, die in der Klinik eine lange, sich auch auf andere psychosomatische und somatische Erkrankungen und Störungen erstreckende Tradition haben, sind so hingegen weder wissenschaftlich evaluiert noch vertretbar. Sie sind aus unserer Sicht als klinisch und ethisch bedenklich zu werten und können im schlimmsten Fall dem Kind mehr schaden als nutzen.
  • Ebenso sind die verschiedenen Formen der psychisch bedingten Nahrungsverweigerung nicht gleich zu therapieren. Es gilt u. a. zu unterscheiden zwischen einer Regulations-Fütterstörung, einer Fütterstörung der reziproken Interaktion oder einer sensorischen Nahrungsverweigerung. Auf keinen Fall gehören, wie auch in dem o. g. Film dargestellt, gewaltsame Fütterungen und Fixierungen zu den empfohlenen Behandlungsmethoden. Bei lebensbedrohlichen Zuständen sind in Ausnahmefällen selten Sondenernährungen auch gegen den Willen des Kindes notwendig. Hierbei handelt es sich aber primär um Maßnahmen, irreversible Gefahren abzuwehren und nicht um implementierte Bestandteile einer Therapie.
  • Auch die im Film gezeigten Kinder mit Symptomen von Störungen des Sozialverhaltens bedürfen verschiedener weitaus differenzierterer Therapien, die in der Regel langfristige ambulante therapeutische Konzepte implizieren und die in Kooperation mit Familie, Schule bzw. Kita und Jugendhilfe umzusetzen sind.
  • Die moderne Behandlung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen setzt immer voraus, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht. Hierzu zählt auch die Achtung des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit und des Rechtes auf Würde. Übergriffige und gewaltsame Methoden zählen keinesfalls zu den genutzten Verfahren. Therapeutische Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen, auch der Kinder, sind nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Bedingungen zu rechtfertigen (siehe auch Positionspapier zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen)
  • Es existieren bereits wissenschaftlich gut evaluierte Behandlungsformen zur Verbesserung der Eltern-Kind-Interaktion, z. B. videogestützte Interaktionstrainings. So bieten verschiedene bundesweit verteilte kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungszentren fundierte Eltern-Kind-Therapien an. Diese können sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden.
  • Bei schweren Beziehungsstörungen mit fraglicher Kindeswohlgefährdung sollte entsprechend Artikel §4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgegangen werden.

Die DGKJP betont, dass es sich bei dem Film „Elternschule“ nicht, wie man angesichts des Titels irrtümlicherweise denken könnte, um einen „Erziehungsratgeber“ handelt. Vielmehr wird ein, zumindest so wie es dargestellt wird, nicht unproblematisches verhaltensorientiertes stationäres Behandlungskonzept für die Behandlung von Verhaltens- und psychischen Störungen des Kindesalters gezeigt, das nicht die aktuell verfügbaren wissenschaftlich fundierten Verfahren einsetzt. In der Behandlung von Kindern, insbesondere von Kleinkindern, ist aus kinder- und jugendpsychiatrischer und -psychotherapeutischer Sicht die Stärkung der Beziehung zwischen Eltern und Kind wesentlich. Zusätzlich sollen, durchaus auch mit richtig eingesetzten verhaltenstherapeutischen Methoden, die Kompetenzen des Kindes aufgebaut werden. Dies wird aber über motivationale Strategien, insbesondere eine positive und fördernde Eltern-Kind-Interaktion erreicht und nicht durch Trennung, Zwang und Bestrafung.

Insbesondere die Art und Weise und die Notwendigkeit der Grenzsetzungen durch Erwachsene im Rahmen der Interaktion mit sehr jungen Kindern sind in der Öffentlichkeit zu Recht in Kritik gekommen. An dieser Stelle wäre eine Thematisierung von Aspekten des Kinderschutzes aus kinderpsychiatrischer Sicht wünschenswert. Auch wird in dem Film unzureichend dargestellt, dass Verhaltensstörungen differentielle Behandlungsindikationen erfordern, zumal manche der im Film gezeigten Interventionen schablonenhaft und wenig auf die Spezifika des Kindes moduliert wirken. Hierbei wird eine altersabhängige Berücksichtigung von Bindung, die Behandlung von komorbiden Störungen des Kindes, von elterlicher Psychopathologie und von dyadischen Interaktionsstörungen nicht ausreichend berücksichtigt.

In einem Film können sicherlich nur Teilaspekte von komplexen Behandlungskonzepten dargestellt werden. Inwiefern die o. g. Defizite auf einem unzureichenden Therapiekonzept beruhen oder auf einer verkürzten Darstellung im Rahmen eines Dokumentarfilms, kann durch den Zuschauer allerdings nur schwer beurteilt werden. Dies obliegt nun den zuständigen Kontrollgremien. Generell bedarf die Behandlung von psychischen Störungen von Kindern, insbesondere im Kleinkindalter, eines umfassenderen Konzeptes und einer fundierten kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Expertise.

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Weitere Informationen

Autoren:
Tobias Banaschewski Hans-Henning Flechtner, Christine M. Freitag, Michael Kölch, Kerstin Konrad, Marcel Romanos, Renate Schepker, Mareike Alscher, Sunke Himpel