20|02|2020

Personal stellt Qualität und therapeutische Beziehung sicher

Pressemitteilung zur Personalbemessung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie

Die DGKJP und die BAG KJPP setzten sich für die Entwicklung eines modernen Modells der Personalbemessung im Rahmen der (teil-)stationären Behandlung von Kindern und Jugendlichen ein. Gemeinsam mit der DGPPN und der DGPM wird ein Modell vorgeschlagen, das vom Patient*innenbedarf ausgeht. Kinder und Jugendliche müssen ihren Bedürfnissen und komplexen Lebenslagen entsprechend in multiprofessionellen Teams behandelt werden.

In den Kliniken der Pflichtversorgung werden schwer erkrankte Patient*innen versorgt. Das Plattformmodell stellt diese jungen Menschen in den Mittelpunkt. Der G-BA hat mit der PPP-RL Personaluntergrenzen definiert, die Praxis benötigt Mindestvorgaben, um Patient*innen mit hinreichender Qualität behandeln zu können.

Am 13.2.2020 wurde das Plattformmodell in der Heinrich Böll Stiftung vorgestellt. Auf dem Podium waren Patient*innen- und Angehörigenvertreter*innen, Ver.di, die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundestagsabgeordnete wie Frau Dr. Klein-Schmeink (Grüne) und Herr Heidenblut (SPD) und die GKV-Vertreterin Frau Dr. Watermann vertreten.

Prof. Dr. Michael Kölch (Präsident der DGKJP) stellte klar: es geht um die bürokratiearme psychiatrische Personalbemessung, die transparent nachvollziehbar ist und die moderne psychiatrische Versorgung, die sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, ermöglicht. Psychiatrie darf kein Geschäftsmodell sein, aber sie soll auch nicht eine Medizin sein, die einzelne Leistungen zählt, so dass die schwerkranken Patienten mit ihrem komplexen Bedarf aus dem Blick geraten! Die Machbarkeit des Plattformmodells ist bewiesen, nun muss es breit evaluiert werden, um in der Versorgung im Rahmen der Weiterentwicklung der PPP-RL etabliert zu werden.

Frau Dr. Marianne Klein (stv. Vorsitzende der BAG KJPP) machte deutlich: Wir haben nachweisen können, dass das Plattformmodell die Patient*innen in den Kliniken nachvollziehbar beschreibt und Expert*innen die individuellen Therapie- und Personalanforderungen zur Behandlung gegenüber Krankenkassen benennen können. Die Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Berufsgruppen sind nach 30 Jahren aktualisiert worden unter Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen und leitliniengerechter Behandlung!

  • Das Plattform-Modell eignet sich den Personalbedarf für eine leitliniengerechte Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu berechnen.
  • Das Modell orientiert sich am somatischen, psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosozialen Bedarf der Patient*innen.
  • Der psychiatrisch-psychotherapeutische, somatische und psychosoziale Bedarf wird dimensional erfasst und in acht Bedarfsclustern beschrieben.
  • In der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie ergeben sich die Minutenwerte durch die Zuordnung zu Bedarfsclustern.

DGKJP e.V.
Reinhardstraße 27B
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Pressemitteilung zur Personalbemessung