29|07|2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention

(Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf im Bearbeitungsstand vom 25.06.2026, 12:08 Uhr.)

Als medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft der Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJPP), der psychologischen und pädagogischen Psychotherapeut:innen und anderer auf dem Gebiet tätiger Wissenschaftler:innen und Professionen begrüßen wir sehr, dass die nationale Suizidprävention gestärkt werden soll. Aufgrund der hohen Prävalenz psychischer Erkrankungen unter Suizidenten und da ein wesentlicher Teil psychischer Erkrankungen bereits in jungen Jahren auftritt – die Hälfte aller psychischen Erkrankungen beginnt bereits vor dem 15. Lebensjahr und 75 Prozent bis zum Alter von 25 Jahren – sieht sich die KJPP bei Erkennung, Behandlung und Prävention von Suizidalität in jungen Jahren in einer besonderen Verantwortung.

Der Referentenentwurf wird prinzipiell von uns begrüßt und ein entsprechendes Gesetz war von uns lange eine Forderung im Verbund mit anderen Fachgesellschaften. Als generelle Anmerkung sei vorangeschickt, dass wir eine explizite Erwähnung Spezifität von Suizidalität hinsichtlich Gründen, Prävention etc. bezogen auf die verschiedenen Lebensphasen günstig gefunden hätten. Auch ist es bedauerlich, dass das Gesetz nicht internationale Erkenntnisse aufnimmt, wie durch Infrastrukturmaßnahmen Suizide verhindert werden können.

Das Statistische Bundesamt verzeichnete im Jahr 2024 bei den unter 15-Jährigen insgesamt 28 Suizide, darunter 7 männlich und 21 weiblich. Bei den 15- bis unter 20-Jährigen starben insgesamt 188 Jugendliche durch Suizid, darunter 136 männlich und 52 weiblich. In der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 25 Jahren ist Suizid die häufigste Todesursache. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel, und jeder hinterlässt Schmerz und großes Leid im familiären wie im sozialen Umfeld.

In Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist akute Suizidalität der bei Weitem häufigste Grund für Notfallvorstellungen und -aufnahmen. Dabei steigen die Notaufnahmezahlen in den meisten Kliniken seit Jahren an. Generell ist bekannt, dass bestimmte Faktoren wie z.B. das Erleben negativer Kindheitserlebnisse und psychische Erkrankungen inkl. Suchterkrankungen das Risiko für Suizidgedanken und -versuche gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhöhen. Auch wenn die Zahl vollendeter Suizide in der Altersgruppe der unter 25jährigen in Deutschland erfreulicherweise vergleichsweise niedrig ist, ist die Anzahl der Versuche im Jugendalter und im jungen Erwachsenenalter häufiger als in anderen Lebensphasen. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.

Die zunehmenden Notfallvorstellungen in Kliniken der KJPP aufgrund suizidaler Gedanken oder Absichten sind auch dadurch bedingt, dass präventive Maßnahmen zu wenig verfügbar sind, und dies insbesondere für Gruppen mit einem besonders hohen Risiko (vgl. weiter oben).

Wir teilen das Ziel des Referentenentwurfs, dass Menschen in psychosozialen Krisen einen einfachen, schnellen und niederschwelligen Zugang zu ersten Hilfsangeboten brauchen. Daher begrüßen wir die geplante einheitliche Rufnummer für eine erste Telefonberatung, wo bei Bedarf in weitere regionale Hilfsangebote vermittelt wird. Dies wurde von uns bereits länger gefordert.

Zudem müssen online-Angebote ausgebaut werden, die die Kommunikations-gewohnheiten von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Sollte die erste Kontaktaufnahme die Notwendigkeit psychiatrischer oder psychotherapeutischer Hilfen ergeben, sollten altersgerechte Angebote umgehend verfügbar sein.

Entscheidend wird auch sein, dass Präventionsangebote einmal universell gestaltet und hinsichtlich ihrer Evidenz evaluiert werden. Zum anderen braucht es aber gerade im Jugendalter auch indizierte Prävention für bestimmte Gruppen. Das Suizidpräventionsgesetz böte die Möglichkeit, die Terminologie zur Prävention im SGB V auf einen neueren Stand zu bringen und auch „Online-Welten“ als Präventionsraum ebenso wie Lebenswelten (vgl. § 20a Abs. 1 SGB V) zu adressieren.

Darüber hinaus müssen Hürden bei der Inanspruchnahme jugendpsychiatrischer Hilfen abgebaut werden. Angst vor Stigmatisierung, mangelndes Problembewusstsein und strukturelle Barrieren führen dazu, dass psychiatrische Hilfen von Jugendlichen trotz der hohen Prävalenz psychiatrischer Störungen im Jugendalter nur selten und wenn ja, oft verzögert in Anspruch genommen werden. Eine weitere Hürde kann das Geschlecht sein, da männliche Jugendliche seltener Hilfe suchen und auch bei Suizidalität weniger häufig kommunizieren.

Bei der Mehrzahl der adoleszenten Suizidenten verläuft die erste Suizidhandlung tödlich. Das bedeutet, dass Hilfskonzepte nicht mit einem Suizidversuch als Warnsignal rechnen dürfen und Präventionsmaßnahmen, die an einen Suizidversuch anknüpfen, für viele Betroffene zu spät kommen. Ein signifikanter Anteil jugendlicher Suizidenten hatten vor ihrer Suizidhandlung keinen Kontakt zu Hilfsangeboten der KJPP.

Eine zentrale Frage bei der Weiterentwicklung von Präventionsangeboten ist also, wie gerade diese Kinder und Jugendliche erreicht werden können, die trotz schwerster psychischer Krisen den Weg zur Unterstützung eben nicht finden.

In § 64f SGB V des Referentenentwurfs sind Modellvorhaben zu Maßnahmen der Suizidprävention vorgesehen, wobei in jedem Land mindestens ein Modellvorhaben durchzuführen ist. Aus Sicht der KJPP muss es dabei dringend speziell auf die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Modellvorhaben in Bezug auf Suizidprävention geben, die insbesondere der Frage nachgehen, wie suizidale Kinder und Jugendliche erreicht werden können. Ohne eine explizite Nennung einer Quote o.ä. bezogen auf Jugendliche sehen wir die Gefahr, dass es keine Modellprojekte spezifisch für diese Altersgruppe geben wird. Wir verweisen an dieser Stelle auf die ähnlich gelagerte Problematik im Rahmen des § 64b SGB V. Zudem zeigt die Formulierung in § 64f Abs. 2 SGB V RefE “[…] unter Nutzung der bestehenden Strukturen und Angebote der medizinischen Versorgung, der Angebote des ÖGD wie auch der sozialpsychiatrischen Dienste“, dass eben nicht explizit an Jugendliche gedacht wird; hier wäre zumindest die Nennung der Kinder- und Jugendhilfe, auch wenn sie einen anderen Rechtskreis darstellt, sinnvoll.

Wesentliches Vorhaben des vorliegenden Referentenentwurfs ist die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention (§ 3 RefE). Zu ihren Aufgaben sollen Rahmenempfehlungen für Weiterbildungsangebote zur Suizidprävention für Angehörige von Berufen, die regelmäßig mit Suizid konfrontiert sind, gehören (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 RefE). Diese Rahmenempfehlungen müssen die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mitdenken, so dass das Wissen hierüber in der Praxis kontinuierlich gelehrt, erweitert und vertieft wird.

Ebenso muss die Expertise zu den Bedarfen von Kindern- und Jugendlichen in die laufende Arbeit der Bundesfachstelle einfließen. Insofern begrüßen wir die Einrichtung eines Fachbeirats bei der Bundesfachstelle, die aus unserer Sicht verbindlich festgeschrieben werden muss. Hinsichtlich der Mitglieder des Fachbeirates halten wir es für unabdingbar, dass zu den Vertreter:innen von Einrichtungen und Verbänden, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention befassen (§ 5 Abs.3 Nr.2 RefE) mindestens ein:e Expert:in aus dem Bereich der KJPP gehört.

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