10|03|2020

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf Lesbos

Appell für die geflüchteten Kinder auf Lesbos

Die unterzeichnenden Verbände (DGKJP, BAG KJPP und BKJPP) setzen sich als wissenschaftliche oder Versorgungs-Verbände für Patient*innen mit unterschiedlichen pädiatrischen und (kinder-)psychiatrischen Störungsbildern ein. Über die grundsätzliche Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen hinaus bedürfen gerade junge Patient*innen mit psychischen Störungen und ihre Familien besonders fachkompetente Diagnostik und Behandlung, die auch wesentliche Aspekte des Kinderschutzes umfasst und die das Genfer Gelöbnis 2017, das besonders auf den Respekt der Autonomie und Würde der Patient*innen hinweist, respektiert.

Im Juni 2019 wurde seitens der griechischen Regierung Asylsuchenden sowie Personen ohne Papiere, die in Griechenland ankommen, der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung entzogen. Heute betrifft dies mehr als 55.000 Menschen (vgl. Pressemitteilung MSF 23.01.2020). Im September 2019 befanden sich in den auf 6.300 Personen ausgelegten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und Chios ca. 24.000 Menschen. Im Lager Moria auf Lesbos ist nahezu die Hälfte der Geflüchteten minderjährig. Seit mehr als drei Jahren werden Geflüchtete dort unter unmenschlichen Bedingungen auf den griechischen Inseln festgehalten. Das psychologische Team von „Ärzte ohne Grenzen“, welches im Lager Moria tätig ist, wies wiederholt auf massive emotionale Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei den ihnen vorgestellten Kindern und Jugendliche hin (vgl. Pressemitteilung 06.09.2019 MSF). Zusätzlich zu den traumatisierenden Erlebnissen in den Herkunftsländern erfahren die Kinder und Jugendlichen in diesen Lagern keine Sicherheit und keinen Schutz, sondern sind erneut traumatisierenden Erlebnissen ausgesetzt. Die beschriebenen Folgen sind unter anderem depressiver Rückzug, Suizidversuche und selbstverletzendes Verhalten − bereits bei unter 6-jährigen. Auch Mutismus und komplette Apathie werden beschrieben und können als Endzustände von extremer emotionaler Vernachlässigung und Hilflosigkeit gewertet werden.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor solchen Lebensbedingungen im europäischen Kontext muss − auch da von Deutschland als Rahmenbedingung mit verhandelt − sichergestellt werden. Diese seit Jahren bekannte und mitgetragene Situation erfüllt die Bundesverbände der Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie mit großer Sorge. In Anbetracht der zu erwartenden Ausmaße der Traumatisierungen und im Wissen um eine Reduktion der damit einhergehenden Entwicklungsmöglichkeiten sind insbesondere die Minderjährigen sofort in sicheren und angemessenen Unterkünften unterzubringen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, alles Erdenkliche zu unternehmen, um vor allem die verwaisten und unbegleiteten Kinder jenseits bürokratischer Hemmnisse einer menschenwürdigen Unterbringung zuzuführen. Gerade die Gruppe der Jüngsten ist besonders vulnerabel und braucht besonderen Schutz und Lebensbedingungen, die eine gesunde Entwicklung zulassen. Sie braucht darüber hinaus geeignete Diagnostik- und Behandlungsangebote sowohl für somatische als auch für psychische Erkrankungen.

Wir begrüßen sehr die am 09.03.2020 bekannt gegebene Bereitschaft der Bundesregierung, einen Teil der unbegleiteten und damit besonders gefährdeten Kinder in Deutschland aufzunehmen, fordern jedoch, dass dies auch unabhängig von aufnahmebereiten Mitstreitern in der EU geschieht. Darüber hinaus fordern wir auf nationaler wie auf europäischer Ebene alle Beteiligten auf, sich insbesondere für die Belange der Kinder und Jugendlichen in Flüchtlingssituationen einzusetzen und allen betroffenen Kindern die für sie erforderlichen Hilfen und Behandlungsangebote zukommen zu lassen.

10.03.2020

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Weitere Informationen
Pressemitteilung Ärzte ohne Grenzen vom 23.01.2020Pressemitteilung Ärzte ohne Grenzen vom 06.09.2019