Vor dem Hintergrund des Krieges zwischen Russland und der Ukraine unterstützt der DGKJP-Vorstand die ESCAP-Stellungnahme War hits children first“. Denn Kriege haben Folgen, insbesondere für Kinder und Familien. Die Traumata können zu Angst und Depression bei Geflüchteten führen.

Appell der kinder- und jugendpsychiatrischen und kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Verbände in Deutschland

Die Kinder- und Jugendpsychiater:innen und –psychotherapeut:innen und die Kinder- und Jugendärzt:innen in Deutschland warnen vor den möglichen Risiken einer Cannabislegalisierung und appellieren, etwaige Legalisierungsbestrebungen nicht auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen auszutragen. Alle Vorsätze, die Legalisierung mit einem bestmöglichen Jugendschutz zu verbinden, haben sich in vielen Legalisierungsländern als Illusion erwiesen. Bereits die gesellschaftliche Debatte um eine Abgaberegulierung von Cannabisprodukten hat ungünstige Effekte auf das Konsumverhalten junger Menschen. Suchtprävention hat in der Vergangenheit erwünschte Effekte gezeigt, wenn sie auf eine strikte Angebotsreduzierung zielt. Den Markt suchterzeugender Substanzen zu erweitern und auf eine schadensbegrenzende Beeinflussung von Gefährdeten und Konsumierenden durch Verhaltensprävention zu setzen hat sich demgegenüber als kaum wirksam herausgestellt.

Studien aus den USA belegen, dass die Legalisierung von Cannabis auch dann, wenn dies nur für erwachsene Personen vorgesehen ist, doch auch für Jugendliche mit starken Zuwächsen beim Cannabismissbrauch sowie der Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit einhergehen [1]. Infolge der Legalisierung hat die Risikowahrnehmung in Bezug auf die gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums insbesondere bei den Minderjährigen abgenommen, trotz aller Beschränkungen des legalen Erwerbs auf Erwachsene [2]. In manchen US-Bundesstaaten mit einer Legalisierung liegen die Konsumquoten in der Bevölkerung um 20 bis 40 Prozent höher als im US-Bundesdurchschnitt [1,3]. Cannabisprodukte, die von Erwachsenen legal erworben werden, werden trotz Verbots an Jugendliche durchgereicht [4,5].

Die Folgen für die medizinische Versorgung von Cannabiskonsumierenden sind alarmierend. In Colorado (USA) hat sich seit der Legalisierung des Cannabisbesitzes die Rate der cannabisbedingten Vergiftungsfälle und cannabisbezogenen Krankenhausaufnahmen mehr als verdoppelt [6,7,8,9]. Bei den cannabisbezogenen Notrufen in Vergiftungszentralen werden die größten Zuwächse in den Altersgruppen 0 bis 8 Jahre und 9 bis 17 Jahre verzeichnet [6,10,11]. Der Anteil der Suizide mit Cannabisbeteiligung ist in Colorado seit der Legalisierung auf das Doppelte angestiegen. Bei den 10- bis 17-Jährigen liegt der Anteil der Suizide mit Cannabisbeteiligung mit 51 Prozent am höchsten [12]. Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss ist in Colorado nach der Legalisierung ebenfalls auf das Doppelte angestiegen [6,12,13,14].

Zudem zeigt die Legalisierung in den USA und Kanada, dass die angestrebte Austrocknung des Schwarzmarktes nur bedingt gelingt und sich Konsumierende die Cannabisprodukte zu einem nicht geringen Anteil auch weiterhin über illegale Quellen beschaffen. Insbesondere jüngere Konsumentengruppen nutzen die günstigeren Schwarzmarktprodukte bevorzugt. Neben dem fortbestehenden Schwarzmarkt erweisen sich Probleme in der Marktregulierung, Schmuggel und Steuerbetrug bisher als unlösbar [12,15,16].

Die Legalisierung verharmlost auch die gesundheitlichen Gefahren, negativen Folgen und Langzeiteffekte des Cannabiskonsums auf die altersgerechte physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene CaPRiS-Studie (Cannabis: Potential und Risiken) zeigt, dass das Abhängigkeitspotenzial für Jugendliche besonders hoch ist [17]. Etwa 9 Prozent aller CannabiskonsumentInnen entwickeln über die Lebenszeit eine Cannabisabhängigkeit. Diese Rate beträgt 17 Prozent, wenn der Cannabiskonsum in der Adoleszenz beginnt bzw. 25 bis 50 Prozent, wenn Cannabinoide in der Adoleszenz täglich konsumiert werden [18].

Die Befunde zu den ungünstigen Einwirkungen auf die Hirnreifung junger Menschen mehren sich seit einer Dekade [19,20]. Cannabiskonsum in Pubertät und Adoleszenz führen zu strukturellen und funktionellen Veränderungen im Gehirn mit der Folge von Einbußen in Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen sowie Minderungen der Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz [21,22,23,24]. Da die Hirnreifung bis über die Mitte der dritten Lebensdekade hinausreicht, sind Abgaberegulierungen mit Altersbegrenzungen bei 21 oder gar 18 Jahren aus entwicklungsneurobiologischer Sicht nicht plausibel.

Weiterhin ist der Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und psychischen Störungen gut belegt. Bei vulnerablen Personen besteht ein dosisabhängiger Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen sowie zusätzlichem Missbrauch von Alkohol und anderen illegalen Drogen [25]. Cannabiskonsum kann bei ansonsten unauffälligen Menschen mit einer bestimmten genetischen Disposition Psychosen auslösen und den Verlauf schizophrener Psychosen deutlich verschlechtern [26]. Bei Cannabiskonsum in der Schwangerschaft werden Frühgeburten und Entwicklungsstörungen des Kindes beobachtet [27].

Intensiv Cannabis konsumierende Kinder und Jugendliche brechen häufiger die Schule ab und weisen ungünstigere Bildungsabschlüsse als ihre nichtkonsumierenden Altersgenossen auf [28].

Die Programmatik der deutschen Cannabispolitik hat sich mit Blick auf Konsumquoten und Hilfestellungen für Suchtkranke in der Vergangenheit bewährt. Sie fußt auf vier Säulen: Prävention, Hilfen, Schadensminimierung und Angebotsreduzierung (BtMG) [29]. In der deutschen Bevölkerung liegen nach Daten der EBDD die Quoten täglichen oder fast täglichen Cannabisgebrauchs im europäischen Vergleich niedrig (mit 0,4% für die Gesamtbevölkerung auf dem 5. Rang von 14 Ländern insgesamt, europäischer Durchschnitt 0,7%) [30]. Auch hat die Zahl regelmäßig konsumierender Jugendlicher nach Analysen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in den vergangenen 30 Jahren nicht bedeutsam zugenommen [31]. Hinsichtlich der Inanspruchnahme therapeutischer Hilfen lässt sich feststellen, dass kaum irgendwo anders in Europa vergleichbar viele Cannabisabhängige in eine Suchtbehandlung vermittelt werden wie in Deutschland [30].

Diese erfolgreiche Programmatik inklusive ihrer strikten Angebotsreduzierung sollte fortgesetzt und nicht etwa durch ungünstige Folgen einer Legalisierung beeinträchtigt werden wie sie aus den USA und Kanada in der wissenschaftlichen Literatur berichtet werden. Aufklärung über Gesundheitsgefahren, Resilienzförderung im Kindes- und Jugendalter, Jugendschutzgesetzgebung und Therapieforschung müssen zukünftig gestärkt werden, um das Risikobewusstsein junger Menschen zu schärfen, ihre Widerstandskraft gegen verfrühten Substanzkonsum zu erhöhen und die noch allzu schwachen Interventionserfolge weiter zu verbessern.

Berlin/Mainz/Schleswig, 16.12.2021

Eine Katastrophe für die Prävention seelischer Not nach frühen Kindheitsbelastungen und eine Ohrfeige für Betroffene

Stellungnahme des Kompetenzbereichs Prävention Psychische Gesundheit im Kompetenznetzwerk Präventivmedizin Baden-Württemberg, erarbeitet im Namen des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und dem Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Mit Fassungslosigkeit haben wir davon erfahren, dass das Bundeskriminalamt (BKA) es offenbar unterlässt, Bildmaterial von Kindesmissbrauch systematisch aus dem Internet löschen zu lassen.

Nach Recherchen des Journalisten Daniel Moßbrucker sind in den Foren im sogenannten Darknet, in denen sich Pädosexuelle treffen und Material von Kindesmissbrauch suchen und austauschen, lediglich die Links zu dem Material zu finden. Das eigentliche Bild- und Videomaterial liegt aus Kapazitätsgründen im frei zugänglichen Teil des Internet. Gemeinsam mit NDR und Spiegel konnte Herr Moßbrucker eindrücklich nachweisen, mit wie wenig Aufwand die Löschung dieses Materials erreicht werden kann. Genau dieser für die Prävention zentrale Schritt wird durch das BKA jedoch offenbar, vor dem Hintergrund einer falschen Güterabwägung, nicht veranlasst. Der Leiter der zuständigen Ermittlungsgruppe beteuert, dass die Löschung aus Kapazitätsbeschränkungen nicht möglich sei und gelöschte Inhalte jederzeit kopiert und erneut hochgeladen werden könnten. Dem ist entschieden zu widersprechen. Jeder im Netz gelöschte Inhalt von Kindesmissbrauch ist wichtig für die Kriminalprävention und für die Prävention seelischer Belastungen bei den Betroffenen. Die Recherche von Herrn Moßbrucker weist zudem darauf hin, dass das technisch realisierbare Löschen von Inhalten sowohl bei den Pädokriminellen als auch Plattformbetreibern zu Verunsicherungen führt und einen Störfaktor darstellen könnte, der langfristig die Existenz solcher Plattformen bedrohen könnte.

In der Arbeit am Kompetenzzentrum Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg und in unserer bundesweiten, rund um die Uhr erreichbaren Medizinischen Kinderschutzhotline, sind wir täglich mit dem Leid der Betroffenen und den unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen sexuellen Missbrauchs konfrontiert. Die mittelbaren gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen sind darüber hinaus enorm, wie wir mit der Deutschen Traumafolgekostenstudie1 zeigen konnten. Die Kosten für eine notwendige zusätzliche Ermittlungsarbeit, die hier vom BKA ins Feld geführt werden, dürften, verglichen mit den gesamtgesellschaftlichen Folgekosten, völlig vernachlässigbar sein. Ein solches „Sparen am falschen Ort“ trägt zu weiterer Gefährdung bei und stellt die Glaubwürdigkeit des ganzen Systems infrage. Denn immer wieder werden etwa, wie bei den jüngsten gesetzgeberischen Aktivitäten, Strafverschärfungen mit angeblich verbessertem Kinderschutz begründet. Gerade wenn berechtigter Weise die Intensität der Strafverfolgung in diesem Bereich gesteigert wurde und weiter gesteigert werden muss, sollten die Behörden auch alles tun, um das entsprechende Material aus dem Netz zu entfernen. Für strafprozessuale Vorgänge kann es ja separat asserviert werden.

Das hier vom BKA gewählte Vorgehen entspräche etwa der Praxis, Drogendealer zwar dingfest zu machen, das Rauschgift aber nicht zu beschlagnahmen und zum weiteren Verkauf auf dem Markt zu belassen. Dieser Vergleich mag hinken, doch er unterstreicht den Charakter organisierter Kriminalität, den der Vertrieb von Bildmaterial von Kindesmissbrauch hat. Solche Kriminalität gilt es auf jeder Ebene zu bekämpfen. 

Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, haben häufig lebenslang mit den psychischen, sozialen und körperlichen Folgen zu kämpfen. Dass Bilder ihrer schrecklichen Erlebnisse weiter im Internet abrufbar sind, ist extrem belastend und erschwert die Bewältigung des Erlebten. Manche Betroffenen sprechen von erneutem Missbrauch, sobald jemand das Bildmaterial ihres Missbrauchs ansieht. Aus Tätervernehmungen ist zudem bekannt, dass Bild- und Videomaterial von Kindesmissbrauch eine anstiftende Wirkung hat. Somit könnten durch systematisches Löschen möglicherweise im Sinne der polizeilichen Kriminalprävention neue Straftaten verhindert werden. 

Dass die Behörden in Deutschland zu wenig unternehmen, um das Bildmaterial von Kindemissbrauch löschen zu lassen, ist daher untragbar. Wir fordern das Bundeskriminalamt und vor allem die neue Hausspitze des Bundesinnenministeriums als Aufsichtsbehörde nachdrücklich auf, das Löschen von Bildmaterial von sexuellem Kindesmissbrauch systematisch durchzuführen.

Mit Entsetzen hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erfahren, dass die Helios St.Josefs-Hospital GmbH Bochum, plant die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden zu schließen.

Hier zeigt sich die hässliche Seite der Krankenhausprivatisierung, wenn ein offenbar auf Rendite ausgerichteter privater Krankenhaus-Konzern die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen an einem nun „unökonomischen“ Einzelstandort für nicht mehr sinnvoll hält und einen Versorgungsauftrag zurückgeben möchte. Bisher ist die Klinik pflichtversorgend für Notfälle wie schwer magersüchtige, suizidale oder akut psychisch dekompensierte Kinder und Jugendliche und eine bedeutsame, nicht einfach zu ersetzende Anlaufstelle für die Region rund um die Uhr. Sie liegt in einer Region mit nicht gerade wenigen Kindern aus benachteiligten Verhältnissen.

Nachdem bisher über viele Jahre, bevor gewisse Mindestanforderungen an Personalausstattung gegolten haben, es für private Krankenhausträger sehr attraktiv war, psychiatrische Kliniken zu übernehmen und zu betreiben, kehrt sich nun offenbar das Bild um. Kinder- und Jugendpsychiatrien können nicht mehr, weil sie entsprechend ausreichend Personal vorhalten sollen und damit auch entsprechende Lohnkosten refinanzieren müssen, als attraktiv gelten. Dies ist hochgradig skandalös, zeigt es doch, dass ein gesellschaftlicher Auftrag der Versorgung von schwerst erkrankten Kindern und Jugendlichen offenbar keinerlei Stellenwert in solch trägerseitigen Überlegungen hat. Es lässt fragen, ob die Daseinsfürsorge für diese vulnerable Gruppe wirklich privaten Krankenhausträgern überlassen werden kann. 

Die DGKJP setzt sich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Versorgung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bundesweit auf einem hohen Niveau gesichert wird – die Corona-Pandemie hat hier den Bedarf sichtbarer gemacht und neue Aufgaben gestellt. Wir haben uns im BMG-Dialog „Weiterentwicklung der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen“ federführend dafür eingesetzt, neue Versorgungsmodelle zu entwickeln und die Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen, wie dem Fachkräftemangel etc., weiter zu entwickeln. Umso mehr erscheint das Vorgehen in Bochum eine Kluft aufzutun, zwischen dem was inhaltlich-fachlich geboten ist, und dem, was Krankenhausträger offenbar in das Zentrum ihres Handelns stellen. Hier zeigt sich, wie die Ökonomisierung der Medizin auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird. Es ist eine gesellschaftliche Frage, ob dies in Zukunft akzeptiert werden wird oder ob die Daseinsfürsorge gesamtgesellschaftlich den entsprechenden Stellenwert bekommt. 

Es ist wohlfeil, sich über psychische Probleme auf Grund der Covid-19 Pandemie allenthalben in der Presse zu verlautbaren, es ist zynisch, wenn die Versorgung für die schwerst erkrankten Kinder und Jugendlichen dann heruntergefahren wird. Die DGKJP wird, da sie diesen Vorgang auch als einen Präzedenzfall sieht, wie mit der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen umgegangen wird, dies auf allen Ebenen der Politik, der Krankenhausträger und der Kostenträger zum Thema machen. Neben der sehr persönlichen Betroffenheit der Mitarbeiter*innen der Klinik sehen wir darin auch einen möglichen Dammbruch für die teil- und vollstationäre Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Berlin, 25.11.2021

Mit Entsetzen hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erfahren, dass die Helios St.Josefs-Hospital GmbH Bochum, plant die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden zu schließen.

Hier zeigt sich die hässliche Seite der Krankenhausprivatisierung, wenn ein offenbar auf Rendite ausgerichteter privater Krankenhaus-Konzern die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen an einem nun „unökonomischen“ Einzelstandort für nicht mehr sinnvoll hält und einen Versorgungsauftrag zurückgeben möchte. Bisher ist die Klinik pflichtversorgend für Notfälle wie schwer magersüchtige, suizidale oder akut psychisch dekompensierte Kinder und Jugendliche und eine bedeutsame, nicht einfach zu ersetzende Anlaufstelle für die Region rund um die Uhr. Sie liegt in einer Region mit nicht gerade wenigen Kindern aus benachteiligten Verhältnissen.

Nachdem bisher über viele Jahre, bevor gewisse Mindestanforderungen an Personalausstattung gegolten haben, es für private Krankenhausträger sehr attraktiv war, psychiatrische Kliniken zu übernehmen und zu betreiben, kehrt sich nun offenbar das Bild um. Kinder- und Jugendpsychiatrien können nicht mehr, weil sie entsprechend ausreichend Personal vorhalten sollen und damit auch entsprechende Lohnkosten refinanzieren müssen, als attraktiv gelten. Dies ist hochgradig skandalös, zeigt es doch, dass ein gesellschaftlicher Auftrag der Versorgung von schwerst erkrankten Kindern und Jugendlichen offenbar keinerlei Stellenwert in solch trägerseitigen Überlegungen hat. Es lässt fragen, ob die Daseinsfürsorge für diese vulnerable Gruppe wirklich privaten Krankenhausträgern überlassen werden kann. 

Die DGKJP setzt sich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Versorgung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bundesweit auf einem hohen Niveau gesichert wird – die Corona-Pandemie hat hier den Bedarf sichtbarer gemacht und neue Aufgaben gestellt. Wir haben uns im BMG-Dialog „Weiterentwicklung der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen“ federführend dafür eingesetzt, neue Versorgungsmodelle zu entwickeln und die Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen, wie dem Fachkräftemangel etc., weiter zu entwickeln. Umso mehr erscheint das Vorgehen in Bochum eine Kluft aufzutun, zwischen dem was inhaltlich-fachlich geboten ist, und dem, was Krankenhausträger offenbar in das Zentrum ihres Handelns stellen. Hier zeigt sich, wie die Ökonomisierung der Medizin auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird. Es ist eine gesellschaftliche Frage, ob dies in Zukunft akzeptiert werden wird oder ob die Daseinsfürsorge gesamtgesellschaftlich den entsprechenden Stellenwert bekommt. 

Es ist wohlfeil, sich über psychische Probleme auf Grund der Covid-19 Pandemie allenthalben in der Presse zu verlautbaren, es ist zynisch, wenn die Versorgung für die schwerst erkrankten Kinder und Jugendlichen dann heruntergefahren wird. Die DGKJP wird, da sie diesen Vorgang auch als einen Präzedenzfall sieht, wie mit der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen umgegangen wird, dies auf allen Ebenen der Politik, der Krankenhausträger und der Kostenträger zum Thema machen. Neben der sehr persönlichen Betroffenheit der Mitarbeiter*innen der Klinik sehen wir darin auch einen möglichen Dammbruch für die teil- und vollstationäre Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Berlin, 25.11.2021

Notwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern in Anlehnung an die Empfehlungen der AG KipkE

 

mitgezeichnet durch die DGKJP

 

Stellungnahme der DGKJP zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen- Verordnung vom 20. September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Sorge betrachten wir seitens der wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie den Abschnitt im Referentenentwurf, der sich auf Stationen für Kinderpsychosomatik an pädiatrischen Kliniken bezieht. Wir entnehmen dieses bei noch fehlender DRG-Liste der Erwähnung der „Indikatoren-DRGs der Neuro- und Sozialpädiatrie“ in der Begründung des Referentenentwurfs, da die OPS 9-403: „Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie“ zusammenfasst.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, obliegt es der Landeskrankenhausplanung der jeweiligen Bundesländer zu bestimmen, in welchem Abrechnungssystem die – anders als bei Erwachsenen nicht durch ein eigenes Fachgebiet ausgewiesene – Kinderpsychosomatik verortet ist. So rechnen beispielsweise entsprechende Stationen ihre Leistungen in Baden-Württemberg sämtlich über das DRG-System ab (U 43 Z und OPS 9-403: Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie), in Hessen über das PEPP-System mit den Psych-OPS 9-65 ff, in Bayern ist das Entgeltsystem frei wählbar. Aus Praktikabilitätsgründen (um nicht verwaltungsseitig mit zwei Systemen arbeiten zu müssen) werden die an Kinderkliniken verorteten Kinderpsychosomatik-Stationen überwiegend im DRG-System geführt. Die meisten der Stationen werden interdisziplinär zwischen Kinderärzt*innen und Kinder- und Jugendpsychiater*innen geleitet. Unser Fachgebiet, wie auch aus dem Namen unserer Fachgesellschaft hervorgeht, ist qua Definition auch für die Psychosomatik bei Kindern und Jugendlichen zuständig, hier besteht mit den Kinderärzt*innen eine gemeinsame Schnittmenge.

Nun ist unter den Strukturmerkmalen der OPS 9-403 ein multiprofessionelles Team aufgeführt, das unter anderem aus „(Heil-)Erziehern“ bestehen soll. Erzieher*innen formen diesbezüglich gemeinsam mit den Pflegekräften das „Pädagogisch-Pflegerische Team“, das sich die Tag- und Nachtschichten teilt.

Würden Sie nun in den „speziellen Abteilungen“ wie etwa einer 10 Betten-Psychosomatik einen Mindestschlüssel an Pflegekräften von 6:1 im Tagdienst einführen, würden Sie – da Personen nicht teilbar sind – die Anwesenheit von Erzieher*innen im Team quasi verunmöglichen (die Mindestbesetzung liegt auf einer 10-Betten-Kinder-Psychosomatikstation in aller Regel tagsüber bei 2 Vollkräften). Die entsprechenden Stationen sähen sich somit der Problematik ausgesetzt, die Strukturvoraussetzungen des OPS infolge der PPuG nicht mehr erfüllen zu können, wenn man die „pädagogisch-pflegerischen Teams“ quasi zugunsten des Pflegepersonals umstrukturieren muss. Auch würde diese Vorgabe das Erstellen von Schicht- und Besetzungsplänen enorm erschweren. Es sei darauf hingewiesen, dass in der für die Fachabteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie gültigen Personalvorgaben der PPP-RL aus genau diesen Gründen KEINE Vorgaben hinsichtlich der Präsenz von Pflegekräften versus pädagogischen Fachkräften machen und dort – ebenso wie die OPS 9-403 – eine Reihe von Berufsgruppen aufgelistet sind. Das macht sehr viel Sinn, da pädagogische Kompetenz in der stationären Behandlung psychisch und psychosomatisch erkrankter Kinder unverzichtbar ist.

Wir fordern die Bundesregierung somit dringend auf, die PpUG auf die Indikatoren-DRG U41Z mit der OPS 9-403 „Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie“ nicht anzuwenden, da daraus für die Patient*innen eine qualitative Verschlechterung, keine Verbesserung resultieren würde.

Der DGKJP-Vorstand

Berlin, 30.09.2021

In medizinischen wie psychologischen Fachgebieten gibt es immer wieder Personen, die mit oftmals simplifizierenden und vereinfachenden Hypothesen eine enorme mediale Präsenz erlangen, eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung jedoch nicht nachweisen. Die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaft distanziert sich daher klar von Äußerungen, Theorien oder Meinungen, die als Privatmeinungen pseudowissenschaftlich verbrämt werden.
Die Attraktivität simplifizierender Äußerungen ist leider ein Problem in der Aufmerksamkeit von Medien und der Öffentlichkeit, die gerne einfache Lösungen für komplexe Probleme aufzeigen wollen oder Antworten erhalten wollen. Wir kennen dies aus zahlreichen Fragestellungen, z.B. den Diskussionen um den Mediengebrauch Minderjähriger, der Versorgung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter, und – in jüngster Zeit auch bei der Thematik der Folgen der Covid-19 Pandemie-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die DGKJP verfolgt in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die differenzierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung von Ursachen, Diagnostik und Therapie psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter als Grundtenor.

Aus Sicht der DGKJP ist aus aktuellem Anlass festzustellen, dass die Aufdeckung von möglichem Fehlverhalten einzelner Personen sowie die nachfolgende umfassende Aufarbeitung wichtige Mechanismen zur Korrektur von Fehlentwicklungen sind. Im konkreten Fall ist nach der Berichterstattung folgerichtig eine aktuell laufende rechtliche Einordnung und Aufarbeitung eingeleitet worden.

Der Vorstand der DGKJP unterstreicht hier noch einmal die Bedeutung wissenschaftlich fundierter und etablierter Grundsätze in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung. In diesem Sinne ist die DGKJP aktiv federführend bei vielen Leitlinien, die evidenzbasierte Diagnostik und Therapie darlegen, wie zuletzt z.B. die S3-Leitlinie zur Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen. Für die Disseminierung dieser wissenschaftlich fundierten Standards auch in der breiten Versorgung engagiert sich die DGKJP auf Kongressen und zahlreichen Veranstaltungen, darunter das Curriculum Entwicklungspsychopharmakologie, die jährlichen Facharztrepetitorien oder die neue Reihe der online-Fortbildungen zu Diagnostik und Therapie kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen.

Die durch ARD, Süddeutsche Zeitung und andere Medien erfolgte Berichterstattung zu Vorkommnissen um einen Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur Aufdeckung von möglichen Fehlentwicklungen und dem kontinuierlichen Diskurs hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Dennoch ist es sehr wichtig, von Verallgemeinerungen, wie einer „unseligen Allianz“ der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe, Abstand zu nehmen. Eine pauschalisierende Berichterstattung würde den Anstrengungen und Leistungen der weit überwiegenden Zahl der Versorgenden von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien nicht gerecht. Die Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen sowohl der gemeinsamen Kommission „Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion“ der Fachgesellschaft und der zwei Verbände BAG kjpp und BKJPP als auch verschiedener Initiativen in der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe werden durch ungerechtfertigte pauschalisierende Einordnungen in ihren jahrelangen Bemühungen um gute Kooperation diskreditiert.

Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, wie vulnerabel Kinder und Jugendliche in der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe sind, insbesondere welch erhöhtes Risiko sie für psychische Erkrankungen aufweisen. Zudem ist ebenfalls durch zahlreiche Studien belegt, dass gerade diese vulnerablen Kinder und Jugendlichen noch immer schlechter versorgt werden als Kinder außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sowohl die eben genannte gemeinsame Kommission als auch der Vorstand der DGKJP wie auch wissenschaftliche Projekte einzelner Fachvertreter*innen bemühen sich, die Kooperation auf einer evidenzbasierten und wissenschaftlichen Ebene zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Umso bedauerlicher wäre es, dass offenbar durch das – zumindest in der medialen Berichterstattung dargestellte – Verhalten einzelner kinder- und jugendpsychiatrisch tätiger Personen, die Kooperation und das Bemühen um eine verbesserte kinder- und jugendpsychiatrische und –psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe generell als problematisch gesehen würde. Hierzu verweisen wir auf die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung, die darauf beruhenden fachlichen Standards, sowie den Ergebnissen aus der Politik zur Notwendigkeit der Kooperation und einer besseren interdisziplinären Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hierin sind wir uns auch mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ) einig.

Auch muss vor einer grundsätzlich negativen Betrachtung der Verwendung von Psychopharmaka in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewarnt werden. Dem widerspricht klar die sehr gute Studienlage zur indikationsspezifischen Wirksamkeit verschiedener Psychopharmaka in Kindes- und Jugendalter. Bei vielen schwer erkrankten Patient*innen ist eine medikamentöse Behandlung ein wichtiger Baustein der Therapie und kann in manchen Fällen auch die Anwendung z.B. einer Psychotherapie erst möglich machen. Wie stets von der DGKJP gefordert, ist in der Verschreibung und Anwendung von Psychopharmaka eine klare Indikationsstellung erforderlich, die auf einer umfassenden und state-of-the-art Diagnostik basiert. Eine fachlich fundierte, unerwünschte Wirkungen überwachende wirksame Psychopharmakotherapie darf den Kindern und Jugendlichen, die davon profitieren können, nicht vorenthalten werden. Dazu gibt es eine Fülle an fachlichen Hinweisen und Leitlinien. Dies bedingt, dass Symptome und Nebenwirkungen erfasst werden, und selbstverständlich mit den Patient*innen, Sorgeberechtigten und ggfs. weiteren betreuenden Personen besprochen werden. Die entsprechende Aufklärung und die Einholung der Einwilligung zu einer (medikamentösen) Therapie sind gesetzlich kodifizierte Standards, denen selbstverständlich zu folgen ist.

Wir möchten unsere Mitglieder insbesondere darauf hinweisen, dass wissenschaftlich nicht fundierte private Theorien oder „Phantasiediagnosen“ in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen nicht mit den Grundsätzen der DGKJP vereinbar sind. Ebenso möchten wir nochmals auf die Institution unseres Ombudsmannes hinweisen, der sowohl für Patient*innen als auch für Mitglieder bei Verdacht auf ethisches und/oder wissenschaftliches Fehlverhalten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Der Vorstand der DGKJP

An:
Bundesministerin Anja Karliczek
Bundesministerin Christine Lambrecht
Kultusminister*innen der Länder

In den letzten Wochen und Monaten wurden die negativen Effekte der Sars CoV2-19-Pandemie auf die Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vielfältig diskutiert. Dabei wird die hohe Bedeutung des Lebensraumes Schule nicht nur in Bezug auf die Lern- und Leistungsaspekte, sondern auch für eine gesunde psychosoziale Entwicklung für Schülerinnen und Schüler einhellig betont. In der Diskussion um die schulischen Lerndefizite werden jedoch regional bereits jetzt Leistungsnachweise forciert oder die Notwendigkeit für ein „rasches Aufholen“ von Lerninhalten als höchste Priorität benannt.

Als kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische wissenschaftliche Fachgesellschaft und Fachverbände tragen wir aufgrund der bereits bestehenden stark erhöhten psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen erhebliche Sorge hinsichtlich der Gestaltung der schulischen Rahmenbedingungen nach Beendigung der pandemie-bezogenen Maßnahmen. Bereits jetzt weisen auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen vermehrt schulbezogene Leistungsängste auf, was sich in deutlich erhöhten Anmeldungen in Praxen und Ambulanzen widerspiegelt.

Das letzte Schuljahr mit häufig wechselnden und schwer im Voraus zu planenden Beschulungsmodellen war für alle Beteiligten mit erheblichen Belastungen verbunden, insbesondere für die Schülerinnen und Schüler.
Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen warnen wir eindrücklich vor der Beibehaltung von Leistungsanforderungen und einem forcierten „Aufholen“ von Lerninhalten. Diesbezüglich sei auch betont, dass für die gelingende schulische Entwicklung insbesondere positives Selbstwert- und Selbstwirksamkeitserleben von Schülerinnen und Schülern entscheidend ist. Überforderungssituationen haben hingegen sowohl auf die schulische als auch die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schädliche Auswirkungen.

Dabei sind eine Entlastung in Bezug auf Leistungsanforderungen und die Stärkung der derzeit besonders wichtigen sozialen Aspekte für die gesunde Entwicklung der Schülerinnen und Schüler notwendige Kernelemente. Eine individuelle Lern- und Leistungsdiagnostik, die auch solche emotional-motivationalen Aspekte umfassen sollte, ist zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Kinder wieder ihren Rhythmus im schulischen Alltag gefunden haben, sicherlich die Voraussetzung für eine individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und für die Einleitung notwendiger weitergehender Fördermaßnahmen. Diese sollte aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt und auch nicht auf Kosten der notwendigen Erholungsphasen in den Schulferien erfolgen.

Wir appellieren dringend an Sie, für das kommende Schuljahr eine Anpassung der bestehenden Lehrpläne vorzunehmen, die diesen besonderen pandemiebedingten Belastungen Rechnung trägt. Dabei sind Flexibilisierung und Entlastung in Bezug auf Leistungsanforderungen und die Stärkung der derzeit besonders wichtigen sozialen Aspekte für die gesunde Entwicklung der Schülerinnen und Schüler notwendige Kernelemente.

Wir hoffen, dass unser Aufruf in seiner Dringlichkeit einen konstruktiven Prozess anstößt und stehen Ihnen auch gerne für einen weiterführenden Austausch zur Verfügung.

Die Vorstände von DGKJP, BAG KJPP und BKJPP

Berlin, 24.06.2021

Der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) ist es wichtig, den Nachwuchs für die Wissenschaft zu begeistern und somit die Voraussetzung für eine qualitativ gute und innovative Versorgung zu erhalten.

Aus diesem Anlass verleiht die DGKJP, in der Regel während des DGKJP-Kongresses, den Hermann-Emminghaus-Preis an Nachwuchswissenschaftler*innen.

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert (bzw. je 5.000 EUR bei zwei Preisträger*innen).

Für die Verleihung des Preises können sich Autor*innen bewerben oder vorgeschlagen werden, die empirische Forschung in dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie betreiben. Die Bewerber*innen müssen grundlegende, wissenschaftliche Arbeiten zur Entstehung, Diagnostik, Prognostik oder Therapie psychischer Störungen von Kindern und Jugendlichen geleistet haben. Der Preis richtet sich an promovierte Personen, die zum Bewerbungszeitpunkt weiterhin wissenschaftlich tätig sind. Im Rahmen der Bewerbung werden Aussagen zur zukünftigen eigenen Forschungsstrategie erwartet.

Eine Bewerbung kann eine oder mehrere (thematisch zusammenhängende) wissenschaftliche Publikationen in deutscher oder englischer Sprache enthalten.

Bewerber*innen sind aufgefordert folgende Unterlagen bis zum 31.12.2021 per Post oder E-Mail bei der DGKJP einzureichen:

  • die Publikation(en)
  • das Anschreiben (davon vier DIN A4 Seiten zu Inhalt und Relevanz der Publikation(en) und die Darstellung der weitergehenden Forschungsstrategie
  • Publikationsliste
  • Lebenslauf

Die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter: https://www.dgkjp.de/die-dgkjp/hermann-emminghaus-preis/

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DGKJP Geschäftsstelle
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