Aktualisierte S3-Leitlinie setzt unter anderem auf altersgerechte Therapien und stärkere Beteiligung von Betroffenen

Altersgerechte Therapien, Psychotherapie vor Medikamenten, mehr ergänzende Angebote sowie eine stärkere Beteiligung von Kindern und Eltern – das sind zentrale Punkte der aktualisierten S3-Leitlinie „Behandlung depressiver Störungen bei Kindern und Jugendlichen“. Sie bündelt den aktuellen Stand der Forschung, gibt konkrete Empfehlungen für die Praxis und verbessert damit die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Depressionen. Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München hat im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) die im März 2026 veröffentlichte Leitlinie federführend überarbeitet.

Depressive Störungen gehören weltweit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen. Sie treten bereits im frühen Kindesalter auf, wobei die Prävalenz im Jugendalter auf ca. 8 Prozent deutlich steigt. Sie tragen erheblich zur Krankheitslast bei Kindern und Jugendlichen bei und belasten sowohl Betroffene als auch ihre Familien. Die COVID-19-Pandemie verstärkte diese Entwicklung durch soziale Isolation und Zukunftsängste. International stiegen depressive Symptome auf etwa 25 Prozent, in Deutschland auf bis zu 24 Prozent. Nach der Pandemie sanken die Werte wieder, die psychische Belastung blieb jedoch erhöht.

Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am LMU Klinikum München und sein Team haben wissenschaftliche Studien ausgewertet und aktuelle Behandlungsempfehlungen ausgesprochen: „Es war beeindruckend, wie viele neue Studien zur Behandlung der Depression im Kindes- und Jugendalter in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, die Eingang in die neuen Empfehlungen gefunden haben!“, sagt Prof. Dr. Schulte-Körne. „Vor allem die frühzeitige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit einer Depression an den Therapieentscheidungen auf der Basis einer alters- und entwicklungsangemessenen Aufklärung und Partizipation ist eine wichtige Neuerung in der Leitlinie“, ergänzt der Klinikdirektor. „Eine wichtige neue Empfehlung ist, dass unabhängig vom Schweregrad der Depression nach der fachärztlichen Diagnosestellung eine Behandlung immer erfolgen soll.“

Wichtige Änderungen und Ergänzungen an der Leitlinie sind:


Altersdifferenzierte Empfehlungen erstmals umgesetzt: Erstmals spricht die Leitlinie getrennte Empfehlungen für drei Altersgruppen aus: jüngere Kinder (3–6 Jahre), ältere Kinder (7–12 Jahre) und Jugendliche (13–18 Jahre). Diese Differenzierung trägt dem unterschiedlichen Entwicklungsstand Rechnung und ermöglicht es, die vorhandene wissenschaftliche Evidenz gezielter in altersangemessene Behandlungsstrategien umzusetzen. Beispielsweise gewinnen bei den jüngeren Altersgruppen familienbasierte Verfahren an Bedeutung, so wird für sieben- bis zwölfjährige Kinder die familienbasierte interpersonelle Therapie als Alternative zur Behandlung der ersten Wahl empfohlen, während für drei- bis sechsjährige Kinder die Parent-Child-Interaction-Therapy – Emotion Development (PCIT-ED) empfohlen wird. 


Psychotherapie weiterhin Vorrang vor medikamentöser Therapie: Über alle Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen sowie Schweregrade hinweg empfiehlt die Leitlinie weiterhin die Psychotherapie als vorrangige Behandlungsform. Psychotherapie der ersten Wahl ist die kognitive Verhaltenstherapie, eine evidenzbasierte Psychotherapieform, die darauf abzielt, ungünstige Denkmuster und Verhaltensweisen zu erkennen und gezielt zu verändern. Gleichzeitig wurden die Empfehlungen zur Pharmakotherapie bei mittelgradigen und schweren depressiven Störungen erweitert: Für mehrere Wirkstoffe liegt Evidenz zur Wirksamkeit vor, sodass Behandler:innen künftig auf ein erweitertes therapeutisches Spektrum zurückgreifen können. Während in der Erstfassung der Leitlinie so nur Fluoxetin als Wirkstoff empfohlen wurde, gelten nun Fluoxetin, Sertralin und Escitalopram als Pharmakotherapien der ersten Wahl.


Stärkere Rolle ergänzender Maßnahmen: Ergänzende Maßnahmen gewinnen in der Behandlung depressiver Störungen zunehmend an Bedeutung. Die Leitlinie spricht erstmals explizite Empfehlungen für Sport und Bewegung, künstlerische Therapien sowie begleitende Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aus. Damit wird die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen behandelnden Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, sowie weiteren Berufsgruppen aus beispielsweise der Ergotherapie, Kunsttherapie und Bewegungstherapie hervorgehoben und die ganzheitliche Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen gestärkt.


Intensivere Beteiligung von Kindern und Eltern: Eine der neuen Empfehlungen beschreibt, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten in Behandlungsentscheidungen im Sinne der partizipativen Entscheidungsfindung miteingebunden werden sollen. Hierzu zählt unter anderem eine einfache Sprache, die den aktuellen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, aber auch den Einbezug von individuellen Bedürfnissen, sodass Entscheidungen über die Therapie gemeinsam mit den Behandelnden sowie basierend auf klinisch-wissenschaftlicher Evidenz und individuellen Präferenzen, Ressourcen und Erwartungen getroffen werden können. 

Weiterführende Informationen:
S3 Leitlinie Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Infoportal „ich bin alles“
Infoportal „ich bin alles@Schule“

Kontakt für Medienanfragen:
Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne
Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, LMU Klinikum
E-Mail:
Tel. +49 89 4400-55900

 

Stellungnahme der Gemeinsamen Suchtkommission der deutschen kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaft (BAG KJPP, BKJPP, DGKJP)

Hohes Suchtpotential bei Kindern und Jugendlichen – Forderung nach rascher politischer Intervention

In der kürzlich veröffentlichten Analyse zu Trends und Risikofaktoren des Nikotinkonsums im Kindes- und Jugendalter (Präventionsradar-Studie 2016–2024) (Hanewinkel & Hansen, 2024a) wird die Entwicklung des Rauch- und Vape-Verhaltens unter deutschen Schülerinnen und Schülern dokumentiert. Während der Konsum konventioneller Zigaretten zwar langfristig zurückgeht, nehmen der Gebrauch von E-Zigaretten – insbesondere Einweg-E-Zigaretten (Disposables) – sowie anderen neuen Nikotinprodukten rapide zu. Ihre einfache Handhabung, der kostengünstige Erwerb und die gezielte Vermarktung führen dazu, dass E-Zigaretten heute das am häufigsten genutzte Nikotinprodukt unter Kindern und Jugendlichen sind (Hanewinkel & Hansen, 2024a).

Die vorliegende Stellungnahme der Suchtkommission aktualisiert das Positionspapier aus dem Jahr 2020 zum E-Zigarettenkonsum bei Kindern und Jugendlichen (Arnaud et al., 2021) um spezifische Risiken von Einweg-E-Zigaretten (Disposables) und neuartigen Nikotinprodukten.

E-Zigaretten: Besorgniserregender Trend

In Deutschland lassen sich vier Haupttypen nikotinhaltiger Inhalationsprodukte unterscheiden:

  • Einweg-E-Zigaretten (Disposables): Diese Geräte sind für den einmaligen Gebrauch konzipiert und werden nach etwa 600 Zügen entsorgt.
  • Pod-Systeme: Sie bestehen aus vorbefüllten, austauschbaren Kartuschen, die einfach in ein Akkumodul eingesetzt werden.
  • Tank-Modelle: Diese Systeme sind wiederbefüllbar und ermöglichen den individuellen Gebrauch mit verschiedenen Liquids.
  • Tabakerhitzer (Heated Tobacco Products, HTPs): Diese Geräte erhitzen echten Tabak auf eine niedrigere Temperatur als herkömmliche Zigaretten, wodurch ein Tabak-Aerosol freigesetzt wird, ohne den Tabak zu verbrennen.

Abbildung 1: Übersicht der gängigen Nikotininhalationssysteme. (Grafische Aubereitung mithilfe PowerPoint Designers, Microsoft 365 Copilot)

Während Pod- und Tank-Modelle mehrfach verwendet werden können, tragen Einweg-Geräte zu einer erhöhten Umweltbelastung bei. Ihre einfache Handhabung ohne Wartungsaufwand macht sie insbesondere für unerfahrene Konsument:innen attraktiv (Shelton et al., 2022; Smith et al., 2023). Das gezielte Marketing auf social media Plattformen über süße Aromen (z. B. süße Früchte, Cola) und unauffällige Gestaltung – das Design ähnelt in Farbe und Form oft USB-Sticks oder Stiften – wirkt insbesondere auf jugendliche Zielgruppen verstärkend (Becker 2023).

Seit 2022 boomen Einweg-Geräte besonders – sie sind inzwischen der meistgenutzte E-Zigarettentyp und gelten bei Kindern und Jugendlichen als modisches Accessoire (Smith et al., 2023).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) meldete 2023, dass 6,7 % der 12 bis 17-Jährigen in den letzten 30 Tagen eine Einweg-E-Zigarette konsumiert hatten – ein Anteil nahezu so hoch wie der der konventionellen Raucher in dieser Altersgruppe (7,4 %). Einweg-Vapes sind damit in kurzer Zeit zu einem Massenphänomen unter Jugendlichen geworden und kommen häufiger vor als wiederbefüllbare E-Zigaretten (3,9 %) oder Wasserpfeifen (3,9 %) in dieser Altersgruppe.

Gesundheitliche Risiken

Die Nutzung von E-Zigaretten ist nicht harmlos. Sie enthalten zahlreiche gesundheitsschädliche Stoffe mit verschiedenen Risiken:

Tabelle 1: Übersicht ausgewählter Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und deren gesundheitliche Risiken – Zusammenstellung typischer chemischer Substanzen in Liquids sowie ihrer pharmakologischen und toxikologischen Effekte im Jugendalter. 

Quote
Die Weltgesundheitsorganisation warnt, das als „nikotinfrei“ deklarierte Liquids dennoch Nikotin enthalten können – Jugendlichen daher dem Suchtrisiko ausgesetzt sind.

Abbildung 2: Einflussfaktoren auf den Konsum von Einweg-E-Zigaretten im Jugendalter.
Darstellung psychosozialer, marketingbezogener und produktspezifischer Anreize zur Nutzung von Disposables. (Visualisierung erstellt mit Napkin.ai). (sh. unten stehender Link)

Gateway-Effekt: Einstieg in den Tabakkonsum?

Besonders besorgniserregend ist der enge Zusammenhang zwischen frühem E-Ziga¬rettenkonsum und dem späteren Griff zur herkömmlichen Zigarette. Zahlreiche Untersuchungen stützen die sogenannte Gateway-Hypothese: Jugendliche, die nie zuvor geraucht haben, aber E-Zigaretten ausprobieren, haben ein deutlich erhöhtes Risiko, mit dem Zigarettenrauchen anzufangen. Laut WHO haben Jugendliche, die regelmäßig E-Zigaretten konsumieren, ein nahezu dreifach erhöhtes Risiko, später Tabak zu rauchen – selbst wenn sie zuvor keinerlei Neigung oder ein Risikoprofil hatten, jemals mit Tabakkonsum zu beginnen.
Eine aktuelle Übersichtsarbeit (69 Länder einbezogen) fand ebenfalls, dass im Schnitt 17 % der Jugendlichen weltweit bereits E-Zigaretten konsumiert haben – häufig Jugendliche, die vorher nie Tabak geraucht hatten (Barnes et al., 2022). Diese frühe Nikotinexposition kann die Hemmschwelle für konventionelles Rauchen senken. Fachleute befürchten eine Renormalisierung des Rauchens: E-Zigaretten könnten das Tabakrauchen für eine neue Generation wieder attraktiv machen, nachdem der Tabakkonsum unter Jugendlichen eigentlich rückläufig war (Feliu et al., 2023). Daten aus Deutschland belegen, dass Nutzer*innen von Einweg-E-Zigaretten im Durchschnitt 4 – 5 Jahre früher mit dem Konsum begannen als Nutzer*innen wiederbefüllbarer Systeme. Zudem zeigen diese jungen Konsument*innen häufiger parallelen Zigarettenkonsum (sogenanntes „Dual Use“) (Kolserhalfen et al., 2024).

Abbildung 3: Gesundheitsrisiken durch E-Zigarettenkonsum im Jugendalter.
Übersicht über somatische und psychische Folgeerkrankungen infolge der Inhalation nikotinhaltiger und toxischer Aerosole.
(Visualisierung erstellt mit Napkin.ai).

Nikotinbeutel und Snus – Neue Risikoprodukte

Neben E-Zigaretten gewinnen auch Nikotinbeutel und Snus an Popularität unter Jugendlichen. Nikotinbeutel (sogenannte „Nicotine Pouches“) enthalten reines Nikotin und unterscheiden sich von Snus, der Tabak enthält und in der EU, außer in Schweden, verboten ist. Nikotinbeutel werden unter die Oberlippe gelegt, sodass Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Die kleinen weißen Beutel bestehen aus Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel, Aromen (z.B. Menthol- oder Fruchtaroma), und Nikotin unterschiedlicher Stärke (Azzopardi et al., 2021; Robichaud et al., 2020). Zum Konsum platziert man den Beutel für mehrere Minuten unter die Oberlippe. Nikotinbeutel und klassischer Snus erleben unter Jugendlichen einen Trend als vermeintlich „rauchfreie“ Nikotinalternativen.
Trotz des Verkaufsverbots in Deutschland seit 2021 sind Nikotinbeutel in der Altersgruppe bereits überraschend verbreitet: In einer aktuellen Schulstudie (2022/23) lag die Lebenszeitprävalenz des Konsums von Nikotinbeuteln bei 5,4 % unter 12- bis 17-Jährigen (Hanewinkel & Hansen, 2024b). Der Gebrauch steigt mit dem Alter deutlich an – unter 16- bis 17-jährigen Jungen hatten bereits 15,2 % Erfahrungen mit Nikotinbeuteln (Mädchen: 10,3 %).
Trotz ihrer Vermarktung als harmlose Alternativen enthalten diese Produkte hohe Nikotinkonzentrationen und bergen ein erhebliches Abhängigkeitspotenzial. Durch die diskrete Nutzung können Nikotinbeutel z.B. auch in der Schule unerkannt konsumiert werden, was zu häufigerem Konsum und schnellerer Toleranzentwicklung führen kann. Studien belegen, dass Personen, die Nikotinbeutel und Snus konsumieren, ebenfalls ein erhöhtes Risiko aufweisen, später mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen (Hanewinkel & Hansen, 2024b). Die Gateway-Problematik stellt sich auch bei diesen oralen Nikotinprodukten.

Abbildung 4: Entwicklungspfad von Erstkonsum zu Tabakabhängigkeit – das Gateway-Modell
Schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen frühem E-Zigarettenkonsum und dem Einstieg in den Tabakgebrauch. (Visualisierung erstellt mit Napkin.ai.).

Fazit 

Einweg-E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche dar und fördern den Einstieg in den Tabakkonsum.
Die Behauptung, dass diese Produkte eine „harmlose“ Alternative darstellen, ist für diese Altersgruppe nicht zutreffend.
Einweg-E-Zigaretten und andere neue Nikotinprodukte stellen aus wissenschaftlicher Sicht eine erhebliche Bedrohung für die nikotinfreie Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar. Studien belegen nicht nur akute Gesundheitsrisiken und ein hohes Suchtpotential, sondern auch einen deutlichen Zusammenhang mit dem späteren Konsum herkömmlicher Tabakprodukte.
Die Verbreitung von E-Zigaretten unter Kindern und Jugendlichen konterkariert die Fortschritte der Tabakprävention und muss aus Public-Health-Sicht dringend eingedämmt werden. Die Suchtkommission fordert eine rasche politische Intervention.
Entsprechend rät die Suchtkommission zu konsequenteren Präventions- und Regulierungsmaßnahmen. Vielversprechend sind Strategien, die Verhaltensprävention mit gesetzlichen Regulierungen verbinden. Wirksame Prävention der Nikotinabhängigkeit erfordert ein Zusammenspiel aus Aufklärung, Angebot von Hilfen (z.B. Ausstiegsprogramme) und politischen Maßnahmen (Regulierung von Verkauf, Werbung und Produktgestaltung). Nur mit einer evidenzbasierten, umfassenden Strategie lässt sich verhindern, dass die Fortschritte der Tabakkontrolle durch die neue Generation an Nikotinprodukten wieder zunichte gemacht werden.

Mitglieder der Suchtkommission:

  • Herr Prof. Dr. Rainer Thomasius, Vorsitz (DGKJP)
  • Herr Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann (DGKJP)
  • Frau Dr. Marianne Klein (BAG)
  • Frau Dr. Angela Wenzel (BAG)
  • Frau Dr. Gisela Schimansky (BKJPP)
  • Herr Thomas Krömer (BKJPP)
  • Herr PD Dr. Olaf Reis (assoziiertes Mitglied) 

Die Digitalisierung bietet viele Möglichkeiten. Vorrangig kommerziell motivierte digitale Angebote bergen jedoch bedeutsame Risiken für Kinder und Jugendliche. Nach der UN-Kinderschutzrechtskonvention haben Minderjährige u.a. ein Recht auf Entwicklung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Privatsphäre, (valide) Informationen und (balancierte) Teilhabe. Neben Maßnahmen zur Teilhabe und Befähigung sollte dieser Schutzgedanke bei allen aktuellen Debatten berücksichtigt werden.

Empfehlungen

Im Alter von 0 bis 3 Jahren:

  • keine digitalen Medien
  • Aufkleber auf digitalen Geräten: “Nicht geeignet für Kinder von 0 – 3 Jahren!“
  • medienfreie öffentliche Zonen

Im Alter von 4 bis 5 Jahren:

  • maximal 30 Minuten tägliche Medienzeit über alle Lebensbereiche
  • Nutzung digitaler Medien klar begrenzt, strukturiert und gemeinsam

Im gesamten Altersbereich von 0 bis 5 Jahren:

  • Erfassung der Mediennutzung in allen Vorsorgeuntersuchungen inklusive geschulter Kurzberatung
  • frühpädagogische Qualitätsstandards, verbindliche Medienkonzepte und Evaluations­pflicht in Kitas

Im Alter von 6 bis 18 Jahren:

  • konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch die Anbieter digitaler Medien entsprechend des Digital Services Act (DSA)
  • Altersgrenzen für Smartphones und bild- und videoorientierte, auf Algorithmen basierende Soziale Medien, Messenger, Online-Videospiele und Videoportale mit externer Kontaktmöglichkeit und nicht-supervidierte Generative-KI-Chatbots inklusive wirksamer Altersverifikation (keine Nutzung vor 14, beschränkte Nutzung vor 16, danach freie Nutzung)
  • Begrenzung digitaler Spiele gemäß USK einschließlich wirksamer Altersverifikation inklusive Einrichtung einer unabhängigen staatlichen Bewertungsstelle
  • Verbot manipulativer Designmechaniken in Angeboten für Kinder und Jugendliche
  • Elternbildung in digitaler Erziehung und Selbstwirksamkeitserleben (Empowerment)
  • übergeordnete Stärkung der Früherkennung psychischer Belastungen und Störungen
  • schul- und bundeslandübergreifend standardisierte Medienkompetenzunterrichts­angebote ab der Grundschule
  • gezielte Nutzung digitaler Medien zu akademischen Zwecken bei gleichzeitigem Verbot privater Smartphones in der Schule
  • Training von Selbstregulation und Sozialkompetenz als Resilienzfaktoren
  • Breite Förderung der analogen Freizeitgestaltung für Kinder
  • Forschungsförderung und Stärkung evidenzbasierter präventiver Maßnahmen
  • Begleitforschung zu regulatorischen Maßnahmen, damit diese bei Bedarf angepasst werden können

Zur detaillierten Begründung der Empfehlungen vgl. die Grundlage der Stellungnahme: Wissenschaftliche Ausarbeitung durch die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Mediennutzung und psychische Gesundheit: Nutzung digitaler Medien und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die beteiligten Verbände fordern den Gesetzgeber auf, die Regulierung der Werbung und Besteuerung für Suchtmittel und Glücksspiel an den Stand der wissenschaftlichen Evidenz anzupassen.

Die derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der Sozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die volkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.

Im internationalen Vergleich bestehen in Deutschland relevante Regelungslücken für Alkohol-, Tabak-, Cannabis-, und Glücksspielwerbung sowie für digitale und influencerbasierte Marketingformen. Die Steuern zählen zu den niedrigsten in Europa (DKFZ, 2022; DKFZ und Deutsche Krebshilfe, 2025). Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat umfassende Beschränkungen von Alkoholmarketing (einschließlich Werbung, Sponsoring und Promotion) sowie die Erhöhung von Steuern als wirksame Maßnahmen der Alkoholpolitik empfohlen (WHO, 2024).

Die Allgemeinheit trägt die Kosten für die Gewinne der Unternehmen

Die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen kann die massiven gesellschaftlichen Folgekosten nicht rechtfertigen: (siehe u.s. Download)
Durch dieses Defizit subventioniert die Allgemeinheit die Gewinne der Suchtmittelindustrie über Krankenkassenbeiträge und Steuern.
Zudem basieren die Gewinne oft auf gesundheitlichem Leid. Die Alkoholindustrie generiert rund die Hälfte ihres Umsatzes mit abhängigen oder riskant konsumierenden Menschen (Kilian et al., 2026), die Glücksspielindustrie generiert bis zu 76 % des Umsatzes durch Personen mit problematischem Spielverhalten (Schütze et al., 2023).

Forderungen an den Gesetzgeber

  1. Steuern erhöhen
    Mindestpreis pro Alkoholeinheit (Minimum Unit Pricing) und Anhebung der Verbrauchssteuern für Alkohol, Tabak, Nikotin, Cannabis und Glücksspiel.
  2. Umfassendes Werbeverbot
    Für Alkohol, Tabak und Nikotinprodukte (einschließlich E-Zigaretten und Nikotinbeutel), Cannabis und Glücksspiel – auch in sozialen Medien und durch Influencer. Das Verbot umfasst Werbung, Promotion, Sponsoring, Produktplatzierung sowie datengetriebenes Targeting; zulässig bleibt sachliche Produktinformation am Point of Sale ohne jugendaffine Gestaltung.
  3. Trennung von Sport und Suchtmitteln
    Verbot von Sponsoring durch Tabak-, Alkohol- und Wettanbieter, einschließlich Trikot- /Bandenwerbung, Namensrechten und Event-Branding.
  4. Strenge Regulierung von Cannabis-Plattformen
    Konsequente Anwendung und Verschärfung des Heilmittelwerbegesetzes; keine Werbung für Bezugsquellen von medizinischem Cannabis; Verbot irreführender Versprechen, wie z. B. „Rezept-Garantie“ und verpflichtende, gut sichtbare Risikohinweise bei zulässiger Information.
  5. Transparenz und Unabhängigkeit
    Kein Sponsoring politischer Veranstaltungen – einschließlich Parteitagen – durch die Alkohol-, Tabak-, Cannabis- oder Glücksspiel-Industrie; Offenlegung finanzieller Verflechtungen zwischen Suchtmittelindustrie und politischen Akteuren sowie systematische Interessenkonflikt-Erklärungen in beratenden Gremien.
  6. Wirksame Durchsetzung und Evaluation
    Schaffung einer unabhängigen Aufsicht mit ausreichenden Ressourcen und klarer Zuständigkeit; Einführung eines abgestuften Sanktionsrahmens (inkl. empfindlicher, umsatzbezogener Bußgelder) sowie regelmäßiges Monitoring der Werbeexposition und der gesundheitlichen Folgen.
  7. Das Hilfesystem muss gestärkt werden
    Ausbau von Prävention und Frühintervention sowie langfristige Sicherung der Suchthilfe- Finanzierung. Die Suchtmittel-Hersteller müssen für den von ihnen verursachten Schaden einen relevanten finanziellen Beitrag leisten (Verursacherprinzip) – die Steuerung der Mittelverwendung muss jedoch in von der Industrie unabhängiger Verantwortung liegen.

Werbung in der sozialen Marktwirtschaft

  • Werbung dient der Umsatzsteigerung und ist ein legitimer Motor der Marktwirtschaft. Die Begrenzung von Werbung für legale Produkte sollte daher die Ausnahme sein und bedarf einer sehr guten Rechtfertigung. Werbung für Suchtmittel bedeutet jedoch mehr gesellschaftlichen Schaden: Gewinne werden privatisiert, Kosten sozialisiert. Hier gelten zum einen die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit und zum anderen das Gebot der haushaltspolitischen Verantwortung.
    Das Konzept des „mündigen Verbrauchers“ wird durch die Forschung im Kontext abhängigkeitsrelevanter Produkte und datengetriebenen Marketings in Frage gestellt (WHO, 2020):
    Der präfrontale Kortex (für Impulskontrolle und Risikoabwägung) reift erst bis zum Alter von etwa Mitte 30 Jahren vollständig aus; insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene sind daher anfällig für Suchtmittel-Werbung (Jernigan et al., 2017; Giesbrecht et al., 2024; Mousley et al., 2025; Donaldson et al., 2025).
  • Suchtmittelassoziierte Werbereize aktivieren das Belohnungssystem und umgehen die rationale Abwägung – auch bei Erwachsenen (Zeng et al., 2021). Insbesondere digitale Werbung verstärkt diese Effekte durch Personalisierung und hohe Kontaktdichten.
    Influencer-Marketing verstärkt diese Effekte durch pseudo-soziale Beziehungen, unzureichende Werbekennzeichnung und das Fehlen von Warnhinweisen (Cheng et al., 2023).
    Deutliche Werbeeinschränkungen hingegen reduzieren signifikant den Alkoholkonsum in der Bevölkerung (Gapstur et al., 2025).

Cannabis: Zweckentfremdung des medizinischen Vertriebswegs

Seit April 2024 stiegen die Cannabisblüten-Importe um 170 %, während Kassenverordnungen nur um 9% zunahmen (DG-Sucht et al., 2026). Maßgeblich hierfür ist die aggressive Vermarktung durch Online- Telemedizinanbieter, die mit „Rezept-Garantien“ und einer Inszenierung von Cannabis als Lifestyle- Produkt werben. Hier sind eine konsequente Anwendung und Verschärfung des Werbeverbots für diese Plattformen dringend erforderlich (DG-Sucht et al., 2026).

Soziale Marktwirtschaft erfordert Regulierung

Da die Preise von Suchtmitteln und Glücksspiel ihre tatsächlichen gesellschaftlichen Kosten nicht abbilden, liegt ein klassisches Marktversagen vor. Dieses muss durch Lenkungssteuern und Mindestpreise (Minimum Unit Pricing) korrigiert werden, um die Kosten zu internalisieren und preissensible Jugendliche zu schützen. Dies sind die effektivsten Maßnahmen zur Senkung alkoholbedingter Schäden (Wyper et al., 2023; Giles et al., 2024; WHO, 2024; Gapstur et al., 2025).
Die Regulierung von Werbung schränkt die Freiheit der Konsumierenden nicht ein, sondern nur die der Industrie, deren Produkte mit Abhängigkeitspotenzial enorme soziale Folgekosten verursachen. Steuererhöhungen sind die konsequente Reaktion auf ein gesamtgesellschaftliches Defizit. Werbeverbote und Steuererhöhungen sind keine Bevormundung, sondern eine ordnungspolitisch gebotene Schutzmaßnahme – vergleichbar mit Sicherheitsgurten, Kindersitzen in Autos oder dem Verbot von Asbest.

Die Kosten der Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen

Die Nicht-Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen kostet das 17-fache der Behandlung (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 2022). Die rechtzeitige und angemessene Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ist daher auch aus Gründen der Kosteneffizienz alternativlos.

Die DGKJP unterstützt die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Die erste S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie wurde am 12.12.2025 veröffentlicht. Die Leitlinie wurde von der BAG der Leitenden Klinikärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG-KJPP), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) gemeinsam herausgegeben und von Herrn Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann von der LWL-Universitätsklinik Hamm der Ruhr-Universität Bochum koordiniert. Seit 2022 tagte eine bundesweite Steuerungsgruppe aus Fachkräften und Patientenvertreter:innen und erarbeitete gemeinsame Empfehlungen.

Vor dem Hintergrund der Schutzbedürftigkeit von Kindern und der früheren Gewaltanwendung in Institutionen ist die heutige Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in besonderem Maße verpflichtet, die Grundrechte aller Kinder zu wahren. In krankheitsbedingten Krisen kann es dennoch zu Behandlungssituationen kommen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst oder andere gefährden. Ziel ist es, auch dann freiheitsentziehende Unterbringungen und Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden und den Kindern und Jugendlichen Behandlungsmöglichkeiten zu bieten, die auf Freiwilligkeit beruhen.

Die Leitlinie wendet sich an die in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher Tätigen, aber auch an die minderjährigen Patient:innen selbst und ihre Angehörigen und Sorgeberechtigten, sowie an Familienrichter:innen, Jugendämter, die Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger.

Prof. Holtmann: „Mit der neuen Leitlinie stehen jetzt erstmals praxisorientierte Empfehlungen zur Verfügung, um ethisch, rechtlich und fachlich Orientierung zu geben und zu einer weitest möglichen Reduktion von Zwang in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beizutragen. Besonders dankbar bin ich für die Mitarbeit der Patientenvertreter:innen.“

Wichtig sei jetzt die Umsetzung der neuen Leitlinie in den Alltag der Kliniken durch Schulungen des Personals, die Erstellung von Standards zum Umgang mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten und Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der einzelnen Einrichtungen. Dabei sehe er auch die Klinikträger in der Pflicht.

Weitere Informationen:
S2k-Leitlinie zur Prävention, Durchführung und Nachsorge von freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnahmen in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie auf der Website der AWMF | 06.12.2025

Cannabis birgt insbesondere bei regelmäßigem und übermäßigem Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken: Cannabisbezogene Störungen – darunter Missbrauch, Abhängigkeit und Entzugssyndrome – treten häufiger auf als gemeinhin vermutet wird. Eine neue S3-Leitlinie bündelt nun erstmals evidenzbasierte Empfehlungen für Diagnostik, Therapie und Versorgung von Jugendlichen und Erwachsenen mit cannabisbezogenen Störungen.

Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die weltweit am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz. In der deutschen ambulanten und stationären Suchthilfe ist Cannabis, nach Alkohol, der Hauptanlass für eine suchtspezifische Behandlung. Schätzungen zufolge erfüllen rund 1,5 % der Erwachsenen und etwa 2,5 % der 12- bis 18-Jährigen in Deutschland die diagnostischen Kriterien einer cannabisbezogenen Störung, d. h. eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit. In der Gruppe der regelmäßig Konsumierenden entwickeln 33 % eine Abhängigkeit.

Die neu veröffentlichte S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ bietet evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für alle Berufsgruppen, die mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit cannabisbezogenen Störungen befasst sind. Sie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet. Insgesamt waren 20 Fachgesellschaften, Berufs-, Betroffenen- und Angehörigenverbände beteiligt.

Versorgungsengpässe schließen – Chronifizierung vorbeugen
„Für die qualifizierte Entzugsbehandlung und Rehabilitation fehlt es in Deutschland an Behandlungsplätzen. Besonders massiv ist die Versorgunglücke für Kinder und Jugendliche, die an problematischem Cannabiskonsum oder Abhängigkeit leiden“, erklärt der Koordinator der Leitlinie, Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Rainer Thomasius. „Ohne gezielte fachliche Unterstützung kann sich ein problematischer Konsum rasch chronifizieren – mit gravierenden Folgen wie schulischem Leistungsabfall, sozialem Rückzug und psychischen Belastungen.“

Unterstützung durch Psychotherapie und digitale Angebote
„Mit der neuen Leitlinie liegen erstmals klar definierte Empfehlungen für standardisierte psychotherapeutische Verfahren vor. Das schafft Sicherheit und Orientierung für Behandelnde, Betroffene und Angehörige“, betont die Präsidentin der DG-Sucht und Koordinatorin der Leitlinie, Prof. Dr. Eva Hoch. Zur Reduktion des Konsums empfiehlt die Leitlinie für Erwachsene motivierende Interventionen, kognitive Verhaltenstherapie sowie zusätzlich abstinenzorientiertes Kontingenzmanagement. Für Jugendliche werden ergänzend familienorientierte Therapien, soziale und lebensweltbezogene Interventionen sowie digitale Beratungs- und Therapieangebote empfohlen.

Wenn Cannabis körperlich krank macht
Erstmals berücksichtigt eine Leitlinie auch das schwerwiegende Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS) – wiederkehrende Episoden von schwerer Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen aufgrund einer chronischen Cannabis-Intoxikation. Die Leitlinie empfiehlt hier eine Abstinenzbehandlung sowie die Aufklärung von Betroffenen und Behandelnden über das CHS. Damit rückt die Leitlinie neben den psychischen auch die physischen Risiken des Cannabiskonsums in den Fokus.

Individualisierte Behandlung statt „one size fits all“
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ gibt zudem explizite Empfehlungen für den Umgang mit komorbiden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Psychosen. Auch besonders gefährdete Gruppen werden gezielt adressiert, darunter Jugendliche, Menschen mit frühem Konsumbeginn, Personen mit psychischer Vorbelastung sowie sozial stark belastete Gruppen. Damit ermöglicht die Leitlinie eine individualisierte Risikoeinschätzung und passgenaue Versorgung.

Pharmakologische Möglichkeiten und Grenzen
„Es gibt weltweit immer noch keine Medikamente, die für die Behandlung von cannabisbezogenen Störungen zugelassen sind“, erklärt Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke von der mitherausgebenden Fachgesellschaft DGPPN. „Pharmakotherapie kann jedoch symptomorientiert und ‚off label‘ eingesetzt werden, beispielsweise zur Behandlung von Entzugssymptomen.“ Die Leitlinie beschreibt entsprechende Optionen.

Stigmata abbauen – Versorgung stärken
Ein entscheidender Aspekt für eine erfolgreiche Behandlung ist die Entstigmatisierung. Viele Betroffene schämen sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zögern deshalb zu lange. Die Leitlinie betont: Cannabisbezogene Störungen sind ernstzunehmende Erkrankungen – keine moralische Verfehlung und kein Ausdruck persönlichen Versagens. Gleichzeitig fordert sie einen deutlichen Ausbau der Versorgungsstrukturen, damit auch langfristig niedrigschwellige und systematische Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene zur Verfügung stehen.

Leitlinien
S3-Leitlinien beschreiben den aktuellen Goldstandard in der medizinischen Diagnostik und Beratung einer Erkrankung. Sie basieren auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der klinischen Expertise unterschiedlicher Fachleute; sie sind das Ergebnis intensiver Beratungs- und Konsensfindungsprozesse in interdisziplinären Gremien. Leitlinien sollen sicherstellen, dass Betroffene fachgerecht und angemessen versorgt werden. Sie sind eine Empfehlung für die Behandelnden, aber rechtlich nicht bindend.
Die vorliegende Leitlinie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) durch Evidenzberichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unterstützt.


Weitere Informationen:
Die S3-Leitlinie „Behandlung Cannabisbezogener Störungen“ auf der Website der AWMF | 02.12.2025

Die aktuellen Ergebnisse der COPSY-Studie (Child Outcomes in PSYchology) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigen erneut, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen immer noch schlechter ist als vor der Corona-Pandemie: Ein Fünftel hat psychische Belastungen und berichtet von eingeschränkter Lebensqualität.

Die Studie zeigt aber auch: Nicht jedes Kind mit psychischen Belastungen muss behandelt werden. Viele junge Menschen verfügen über persönliche Ressourcen und haben starke Bewältigungsstrategien entwickelt. Diese gilt es zu fördern – gezielt und so früh wie möglich.

„Diese Studienergebnisse kommen zum richtigen Zeitpunkt, denn die Bundesregierung arbeitet aktuell an ihrer Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen.“, so Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter Universitätsmedizin Rostock und aktuell der Präsident der DGKJP. „Für die translationale Forschung zur Verbesserung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch im Sinne der Prävention und hinsichtlich gemeinsamer Risikofaktoren von körperlicher wie psychischer Gesundheit sind die zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sehr wichtig“ unterstreicht Kölch. Das 2023 gegründete Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) forscht unter anderem zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen und das Deutsche Zentrum für Kinder und Jugendgesundheit (DZKJ) hat die gesundheitliche Entwicklung in jungen Jahren im Blick. „Die anhaltend hohen psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen unterstreichen deutlich die Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Ansätze der Früherkennung und wirksamer niederschwelliger Interventionen. Dabei besteht wissenschaftliche Gewissheit: Die Verbesserung der mentalen Gesundheit im Kindesalter ist eine der stärksten Maßnahmen zur Prävention von psychischen Erkrankungen über die gesamte Lebensspanne“ legt Prof. Dr. Tobias Renner, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter am DZPG-Standort Tübingen dar.

Der kommende DGKJP-Kongress vom 22. bis 25. April 2026 in Würzburg steht aus gutem Grund unter dem Motto: „Entwicklungsaufgaben: Kind – Versorgung – Gesellschaft“. Dazu Prof. Dr. Marcel Romanos, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Universitätsklinikum Würzburg und Präsident des Kongresses: „Kinder und Jugendliche wachsen in dem heutigen Umfeld multipler globaler Krisen nicht ohne Folgen auf. Die Mental Health Crisis beschreibt, wie junge Menschen psychisch immer stärker unter Druck geraten in einer Gesellschaft, die von alten Menschen gelenkt und definiert wird. Unbeschränkte digitale Medien hebeln den Schutz und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen aus. Die Inanspruchnahme bringt die Versorgungssysteme an ihre Grenzen. Prävention bleibt in der Breite weitgehend wirkungslos aufgrund mangelnder Evidenzbasierung und struktureller Hindernisse. Wir brauchen neue Versorgungsansätze und müssen uns den wachsenden Anforderungen interdisziplinär stellen. Beim DGKJP Kongress 2026 in Würzburg diskutieren wir, wohin wir uns dafür strukturell und konzeptuell bewegen müssen. Der Kongress bietet ein breites Forum für Diskussionen auf der Basis der neuesten Erkenntnisse und Ansätze aller beteiligten Disziplinen.“

Grundlage für jede Forschung sind verlässliche Daten, weiß Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer, Leiterin der COPSY-Studie und Leiterin der Forschungssektion Child Public Health der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). „Die COPSY-Studie ist das einzige derzeit bestehende langfristige Gesundheitsmonitoring zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Sie liefert verlässliche, langfristige Einblicke in die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und macht sichtbar, was sie belastet und was sie stärkt. Die Befragungen von über 3300 Familien in den vergangenen fünf Jahren liefern die wissenschaftliche Grundlage, um Prävention und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gezielt zu verbessern.“

Hier kommt der Pilotstudie des Robert Koch-Instituts (RKI) „PINOKIJO“ zur Konzeptentwicklung für ein bundesweites Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel-Kohorte eine besondere Bedeutung zu. Die letzten vorliegenden Ergebnisse der KiGGS – Kinder- und Jugendgesundheitsstudie sowie deren Zusatz BELLA (Befragung zum seeLischen WohLbefinden und VerhAlten) basieren auf Daten von 2017, also noch deutlich vor der Pandemie.

„Hier müssen alle Beteiligten, das RKI, das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), aber auch das DZPG und DZKJ Synergien bündeln, damit eine moderne, innovative Gesundheitsberichtserstattung auch für Kinder- und Jugendliche in Deutschland in der Zukunft gesichert ist und wir Prävention und Versorgung besser steuern können“, fasst Kölch zusammen.

 

Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig absichern: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 19. November 2025 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendbericht berufen. Prof. Dr. Michael Kölch, der aktuelle Präsident der DGKJP, ist Mitglied der Kommission, die sich der Frage widmen soll, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann.

„Die junge Generation steht unter Druck, und die Unterstützungs- und Hilfesysteme stehen unter Druck. Wir müssen viel mehr systemübergreifende Lösungen finden. In Anbetracht von Fachkräftemangel, komplexen Herausforderungen und begrenzten finanziellen Ressourcen geht es bei den Unterstützungssystemen nicht um ein einfaches „Mehr“, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren.“, stellt DGKJP Präsident Prof. Dr. Kölch fest.

Die Kommission wird sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.

Mitglieder der Sachverständigenkommission:
• Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
• Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
• Prof. Dr. Florian Gerlach, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA gGmbH)
• Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
• Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
• Sylvia Lemm, Jugendamt Dresden
• Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
• Esther Maffei, Stadtjugendamt München
• Regina Offer, Deutscher Städtetag
• Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
• Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
• Dr. Koralia Sekler, AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut unterstützt die Kommission.

DGKJP fordert Kinderschutz stärken und Kinderrechte mitdenken

Der Internationale Kindertag am 1. Juni 2025 rückt Kinderschutz und Kinderrechte ins öffentliche Bewusstsein. Die DGKJP weist explizit auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen hin: „Die mentale Gesundheit ist das zentrale Kinder- und Jugendgesundheitsthema in Deutschland. Ein Fünftel aller jungen Menschen zeigt Belastungen. Versorgung und Prävention müssen dringend weiterentwickelt werden.“, weiß Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP.

Im Koalitionsvertrag sind einige gute Ansätze zu erkennen, beispielsweise das Vorhaben, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ mit den Schwerpunkten Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen zu entwickeln, das Ziel der inklusiven Jugendhilfe durch Reduzierung der Schnittstellen und die Aufstockung der „Frühen Hilfen“.

Versäumt wurde, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Genau das fordert die DGKJP seit Jahren. Insbesondere in Zeiten internationaler Krisen mit Krieg und Vertreibungen, Klimawandel und Zukunftsängsten, wie wir sie gegenwärtig erleben, geraten Kinderrechte in den Hintergrund, wobei gerade solche Krisen auch Auswirkungen auf die psychische Stabilität von Kindern und Jugendlichen haben.
„Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen ressortübergreifend mitgedacht und alle Gesetzes- und Forschungsvorhaben systematisch auf ihre Auswirkungen auf Kinder überprüft werden“, fordert Kölch. „Nur so kann es gelingen, die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen so zu gestalten, dass sie gesund aufwachsen können.“

Hinweis
Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ bietet kurze Erklärfilme in fünf Sprachen für Familien an, die neu in Deutschland sind, denn Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach Deutschland geflüchtet oder eingewandert sind, haben ein höheres Risiko seelisch zu erkranken – und gleichzeitig einen erschwerten Zugang zu einer frühzeitigen Diagnose und Behandlung.