Interdisziplinärer Appell aus Forschung und Fachpolitik

Es ist in den letzten Jahren ein parteiübergreifender Konsens entstanden, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eine Daueraufgabe der Bundespolitik ist und diese gesetzlich zu verankern ist.

Seit der breiten Skandalisierung von sexueller Gewalt im Jahr 2010 hat sich in der Politik, Forschung und Fachpraxis zur sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland auch dank der Bundespolitik viel getan. Aus dem früheren gesellschaftlichen Tabuthema und einer politischen Randständigkeit hat sich eine neue Qualität der politischen und fachlichen Aufmerksamkeit und Sensibilisierung entwickelt. Dazu beigetragen haben die Initiativen von Betroffenen, zivilgesellschaftliches Engagement, die Einrichtung des Amtes der*/des UBSKM (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), unabhängige Aufarbeitung sowie Forschungsförderung für Gesundheits- und Bildungsforschung zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auf Bundesebene. Auch international wird der Bekämpfung sexueller Gewalt heute mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
Gewaltfreies Aufwachsen ist Teil eines der Nachhaltigkeitsziele, auf die sich die Weltgemeinschaft geeinigt hat. Im Rahmen des Sustainable Development Goal 16 der United Nations wird explizit als Ziel betont: „End abuse, exploitation, trafficking and all forms of violence and torture against children” (dt.: Beendigung von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und allen Formen von Gewalt und Folter gegen Kinder). Dieses Ziel reflektiert weltweite Forschungsbefunde zur Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder und zu den langfristigen Folgen für die Individuen und die Gesellschaft.

Durch die Digitalisierung hat sich die weltumspannende Ausbeutung von Kindern, neben dem Menschenhandel, weiter verschärft und ist zu einem enormen Problem geworden, das wir neben den nationalen Fragestellungen im Kinderschutz ebenso beachten müssen, wie die Folgen von Gewalt gegen Kinder in kriegerischen Konflikten und auf der Flucht. Das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern sowie die Sicherheit für Betroffene von Gewalt, dass sie mit gerechten Reaktionen und Hilfe und Unterstützung rechnen können, stellen – wie alle anderen Sustainable Development Goals (SDGs) – somit eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe dar.
Darüber hinaus ist gewaltfreies Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein grundlegendes Thema des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratie und damit auch ein wesentlicher Faktor für die innere Sicherheit. Darum ist auch die interdisziplinäre Forschung zu sexueller Gewalt in Familien und den Schnittstellen zu sexueller Gewalt in anderen Kontexten weiter zu vertiefen.
Gegenwärtig befindet sich ein Gesetzentwurf – das sog. UBSKM-Gesetz – im parlamentarischen Verfahren. Die Anliegen dieses Gesetzesentwurfes sind überparteilich beraten und abgestimmt. Sie sollten nicht weiter aufgeschoben werden. Es umfasst auch die Anerkennung des zivilgesellschaftlichen Engagements vieler Betroffener und in der Beratungsarbeit und Aufarbeitung aktiver Personen, indem der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission mit dem Amt des*/der Unabhängigen Beauftragten gesetzlich verankert werden. Zudem soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ die UBSKM in der Wahrnehmung ihrer Berichtspflicht nach §7 des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unterstützen. Dieses Zentrum, welches endlich ein staatliches Prävalenz-Monitoring dauerhaft etablieren und einen Überblick über relevante Forschungsergebnisse liefern soll, ist deshalb nicht nur für die Politikberatung, sondern auch für die Betroffenenbeteiligung und die Praxisberatung wichtig.

Darüber hinaus können beispielhaft drei weitere Herausforderungen genannt werden, die in den kommenden Jahren durch gesetzliche Regulierungen und interdisziplinäre Forschung bearbeitet werden müssen:

1. Sexuelle Gewalt im digitalen Alltag: Die technologiegestützte sexualisierte und sexuelle Gewalt ist in den letzten Jahren stark gewachsen (BKA, Europol), wobei das wahrgenommene Hellfeld nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Künstliche Intelligenz kann entsprechende Inhalte generieren, künstliche Intelligenz kann aber auch dafür eingesetzt werden, die Herkunft solcher Inhalte zu dechiffrieren oder Kinder und Jugendliche selbst dabei zu unterstützen, ihr Verhalten in sozialen Medien zu analysieren und ggf. individualisierte Rückmeldungen und Interventionen zum Schutz darauf abstützen. Zudem haben Digitale Medien und Beratung sowie Beratungstools wie „Chatbots“ eine große Bedeutung in der Orientierung bei der Hilfesuche und in der ersten Information. Insgesamt wird in der Präventions- und Interventionsforschung noch zu wenig beachtet, dass auch die Kindheit und Jugend in der Kindertagesbetreuung, Schule, im Studium und Beruf in einen analog-digitalen Alltag eingebunden sind.

2. Betroffenen- und Angehörigenbeteiligung: Seit Jahren wird die Stärkung der partizipativen Forschung mit Betroffenen und Angehörigen gefordert. Dennoch ist die methodologische und organisationale Absicherung bisher nur begrenzt geschehen. Die Anerkennung der Betroffenen durch die Forschung erfordert partizipative Forschungszugänge und eine organisationale Stärkung der Betroffenenorganisationen. Für diesen Bereich wären auch Begleit- und Unterstützungsprogramme für Betroffene erforderlich, die in Beteiligungsstrukturen mitarbeiten möchten und Untersuchungen zu Gelingensbedingungen z.B. bei der Betroffenenbeteiligung in Aufarbeitungsprojekten durchführen.

3. Recht und Verhalten: Zudem besteht eine Forschungslücke in der interdisziplinären Forschung zum Zusammenhang von Recht und Verhalten, auch bezüglich der Intervention bei verurteilten und nicht verurteilten Straftätern etc. Erst aktivere Forschung zu Fragen der Forensischen Begutachtung, aber auch zu den Verfahren z.B. in der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Rechtsfeldern wird dazu führen, diesem Feld an der Schnittstelle von Gesundheits-, Sozial- und Rechtswissenschaften mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Weiterhin bedarf es eines intensiven bundespolitischen Engagements für den nachhaltigen Kinderschutz gegen sexuelle Gewalt in Deutschland. Nur so können die Interventions- und Hilfestrukturen weiter verbessert werden. Dies bedeutet nicht, die Bundesländer und Kommunen aus der Verantwortung zu nehmen, sondern anzuerkennen, dass die Bekämpfung sexueller Gewalt auch eine gesamtgesellschaftliche und bundespolitische Aufgabe ist.
Es ist zwar in den vergangenen Jahren eine beachtliche Sensibilisierung im institutionellen Gefüge des Aufwachsens erreicht worden. Dennoch besteht in der aktuellen bundespolitischen Lage eine Verunsicherung, wie die infrastrukturellen Herausforderungen einer abgestimmten Strategie z.B. zur Schutzkonzeptentwicklung in den Kindertagesstätten, in den Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, erreicht werden soll.
Damit die Entwicklung nicht zum Erliegen kommt und in vielfältige Einzelinitiativen und regionale Schwerpunkte zerfällt, müssen die angelegten Strukturen nun gefestigt werden. Schutzkonzepte müssen überall wirksam werden. Berücksichtigung in der Schutzkonzeptentwicklung müssen auch Felder finden, die nahezu vollständig fehlen, wie z.B. der Schutz von jungen Menschen bei kommerziellen Anbietern. Sie können derzeit einen wachsenden „Marktanteil“ verbuchen. Hier steht der Bund in der Verantwortung.
Wenig wurde bis dato auch in die Frage investiert, wie Schutzkonzepte bei sexueller Gewalt in Familien greifen können. Institutionelle Schutzkonzepte sind nicht einfach transferierbar; hier müssen erst noch spezifische Ansätze entwickelt werden. Auch hier ist für eine Gesamtstrategie die Bundespolitik zusammen mit den Bundesländern gefordert.

Mit diesem Appell wird gefordert, dass die politischen Initiativen zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch die zukünftige Bundesregierung weiter gestärkt und nicht unterbrochen werden:

  • Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nachhaltig bekämpfen.
  • Bundespolitisches Engagement gegen sexuelle Gewalt ressortübergreifend aufrechterhalten und weiter stärken.
  • Unabhängige Beauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) gesetzlich absichern und interdisziplinäre Forschung weiter fördern.

Erstunterzeichner*innen:

Prof. Dr. Sabine Andresen, ehemalige Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs; Professorin an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.

Prof. Dr. Meike Sophia Baader, bis 2024 Vorsitzende des Beirates der Förderlinie des BMBF zu
Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; Professorin an der Universität Hildesheim

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ,
Senior-Professorin an der Universität Münster

Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Sprecher des Zentrums für Traumaforschung der
Universität Ulm, Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin Baden-Württemberg

Prof. Dr. Barbara Kavemann, Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs

Prof. Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut (DJI)

Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und
Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock; Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)

Prof. Dr. Elisabeth Tuider, Leitung des Fachgebiets Soziologie der Diversität an der Universität Kassel

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Sabine Walper, Vorstandsvorsitzende und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI)

Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums, Professor an der Universität Hildesheim

Prof. Dr. Mechthild Wolff, ehemalige Vorsitzende des Beirats des Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Professorin an der Hochschule Landshut

G-BA-Projekt liefert neuen Ansatz zur Personalbemessung

Wieviel Personal braucht es für eine gute Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen? Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) hatten dazu zusammen mit 20 weiteren Fachverbänden ein Modell entwickelt, das jetzt mit dem Projekt EPPIK wissenschaftlich evaluiert wurde. Damit liegt erstmals eine geprüfte Methode vor, den Personalbedarf in der stationären psychiatrischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu ermitteln.

Das sogenannte „Plattformmodell“ bietet die Möglichkeit, notwendige Behandlungsprozesse und damit verbundene Personalbedarfe in der stationären Behandlung zu definieren. Es orientiert sich am Behandlungsbedarf psychisch erkrankter Menschen und betrachtet diesen auf verschiedenen, jeweils multidisziplinär besetzten Dimensionen: psychiatrisch-psychotherapeutisch, somatisch und psychosozial. Für jede dieser drei Dimensionen wird zwischen regulärem und erhöhtem Versorgungsbedarf unterschieden. So entstehen insgesamt acht Bedarfscluster.

Mit der vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) finanzierten Studie „Überprüfung der Eignung des ‚Plattformmodells‘ als Instrument zur Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken (EPPIK)“ wurde das Modell nun empirisch getestet. Die Studie wurde in Kooperation mit den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGPPN und DGKJP von einem multidisziplinären Projektteam aus Forschung, Beratung und Versorgung unter Koordination der Universität Ulm durchgeführt.

Für die Studie wurden Daten von fast 11.000 Patientinnen und Patienten aus insgesamt 54 Kliniken der Erwachsenen- bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie analysiert. Zunächst wurde überprüft, ob der jeweilige Behandlungsbedarf mit Hilfe des Plattformmodells reliabel eingeschätzt werden kann. Anschließend haben Expert_innen aus allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen gemeinsam mit Betroffenen erarbeitet, wie eine optimale Behandlung für Patient_innen in jedem der acht Bedarfscluster aussehen sollte. Hierfür wurde ausgehend von beispielhaften Fallvignetten bestimmt, welche Behandlungsbausteine und Tätigkeiten für die multiprofessionelle Behandlung von Patient_innen in jedem der Bedarfscluster notwendig sind und wieviel Zeit dafür benötigt wird. Schließlich wurde mit Hilfe der Delphi-Methode, einem systematischen, mehrstufigen Befragungs- und Schätzverfahren, ermittelt, wieviel Personal für die derart definierte Behandlung benötigt wird. Erste Ergebnisse des Projektes wurden im März bei einem Symposium vorgestellt.

„EPPIK liefert erstmals empirische Daten für ein Modell zur Personalbemessung in der stationären Psychiatrie“, ordnet Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft DGPPN, die Ergebnisse ein. „Es zeigt sich, dass der Behandlungsbedarf der Patient_innen reliabel eingeschätzt werden kann. Auch die Dimensionen des Modells bilden sich wie erwartet ab: So ist zum Beispiel in den Clustern mit einem erhöhten somatischen Bedarf auch der Zeitaufwand für die Pflege und die Ärzte_innen besonders hoch.“

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) Prof. Dr. Marcel Romanos ergänzt: „Die Studie hat aufgezeigt, wie eine Personalbemessung für eine moderne Behandlung psychiatrischer Patient_innen mittels Konsenses von Expert_innen entwickelt werden kann. Dieses Vorgehen ist unserer Erkenntnis nach weltweit einzigartig. Damit sind jetzt wichtige notwendige Bestandteile der multiprofessionellen Behandlung nachvollziehbar und auch der Personalbedarf dafür.“

Insgesamt liegt der durch EPPIK ermittelte Personalbedarf deutlich höher als die Mindestvorgaben der Personalrichtlinie PPP-RL. Allerdings beziehen sich die Vorgaben der PPP-RL auf mehr als 30 Jahre alte Personalzahlen und wurden ohne Evidenzgrundlage und ohne die Bezugnahme auf Leitlinien definiert. EPPIK geht dagegen von dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen aus. Die Differenz ist deshalb nicht verwunderlich.

Die psychiatrischen Fachgesellschaften DGPPN und DGKJP engagieren sich seit vielen Jahren für eine evidenzbasierte Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychotherapie. Nachdem die Studie EPPIK nun bestätigt hat, dass das Plattformmodell für die Personalbemessung in der stationären Psychiatrie grundsätzlich geeignet ist, könnte der Ansatz auf andere Settings und Rahmenbedingungen übertragen werden. So ließe sich analog auch der Personalbedarf in der ambulanten Versorgung ermitteln.

Darf ich auch mal probieren?
Zum Gesetz zur Legalisierung von Cannabis

Kinder und Jugendliche werden durch die geplante Normalisierung des Cannabiskonsums in ihren Entwicklungs- und Lebensperspektiven beeinträchtigt. Auf Grund der siebenfach erhöhten Suchtgefahr bei Jugendlichen gegenüber Erwachsenen entstehen mehr Abhängigkeiten. Insbesondere für sozial benachteiligte junge Menschen stellt die vorgesehene Cannabislegalisierung eine Einladung zur Suchterkrankung dar. Zwingend notwendig sind deshalb eine Bedarfsanpassung der Versorgungsstruktur für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen, der Ausbau und die Entwicklung der medizinischen Rehabilitation für suchtkranke Jugendliche sowie eine breit aufgestellte Prävention von Suchterkrankungen.

Verschiedene Studien (z.B. Analyse CPME, INCB Annual Report 2022) und internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Cannabislegalisierung den Cannabisgebrauch junger Menschen ausweitet, ihre Risikowahrnehmung beim Drogenkonsum verringert und ihre Gesundheit gefährdet. Überdies führt das Cannabisgesetz nicht zur Eindämmung des Schwarzmarktes. Eine ernsthafte, wissenschaftliche Evaluierung der Gesetzesauswirkung ist aufgrund von Mittelkürzungen kaum noch möglich, wodurch ein gestiegener Behandlungsbedarf ausschließlich in der Praxis sichtbar sein wird.

Aktuell stehen in Deutschland für Kinder und Jugendliche mit substanzbezogenen Störungen für die qualifizierte Entzugsbehandlung und die sich anschließende Behandlung der komorbiden psychischen Störungen etwa 220 Betten an Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie zur Verfügung. Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz für Kinder und Jugendliche betragen derzeit 4-6 Monate. Allein durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verzeichnen die Kliniken für Kinder und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie einen Anstieg an suchtkranken Jugendlichen. Der Anteil jener, die nach einer qualifizierten Entzugsbehandlung einer Langzeittherapie bedürfen hat bereits heute um 50 % zugenommen.

Qualifizierte Angebote der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung einerseits und unbehandelte Suchterkrankungen andererseits sind mit Kosten verbunden, deren Übernahme nicht sichergestellt ist. Suchtkranke Jugendliche sehen unsere Sozialsysteme nicht vor. Die Rentenversicherung kennt keine adäquate Finanzierung für eine Behandlung. Mit den Sätzen ihrer sogenannten „Kinderrehabilitation“ ist eine suffiziente Suchtbehandlung nicht leistbar. Die Krankenkassen sehen sich nur bedingt für Langzeittherapien in der Verantwortung. Die Jugendhilfe, nach SGB IX originärer Rehabilitationsträger, sieht sich für medizinische Probleme nicht zuständig.

Um junge Menschen zukünftig verstärkt vor einem Cannabismissbrauch zu schützen sind wirksame Präventionsmaßnahmen im Sinne eines erschwerten Zugangs hierzu (sog. Verhältnis-Prävention) notwendig. Überdies sind gesetzliche Regelungen zum Ausbau der Versorgungskapazitäten sowie zur Klärung der Finanzierung und der sozialrechtlichen Zuständigkeiten dringend erforderlich.

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Eine Entscheidung im Bundesrat steht noch aus und soll hier am 22. März 2024 beraten werden. Die DGKJP setzt sich für psychisch erkrankte junge Menschen gegenüber der Politik ein.

Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ hat ihr multimediales E-Learning-Programm für Auszubildende ausgeweitet. Drei neue Module zu den Themen Essstörungen, Zwangsstörungen und Wut/Aggressionen stehen zur Verfügung. Die Entwicklung des kostenlosen Programms wurde von Prof. Dr. Michael Kölch wissenschaftlich begleitet und von der Deutsche Bahn Stiftung gefördert. Die ersten Module zu Mobbing, Arbeitsüberlastung und Zukunftsängsten wurden im Mai 2022 gelauncht.

Zum E-Learning Programm

Kriege haben Folgen, insbesondere für Kinder und Familien. Die Traumata können zu Angst und Depression bei Geflüchteten führen. Der Krieg ist medial überall präsent, und in Deutschland und anderen Ländern machen sich junge Menschen Sorgen und haben Ängste. Die DGKJP setzt sich mit verschiedenen Aktivitäten zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Kontext des Krieges in der Ukraine ein.

Aktuell hat der DGKJP-Vorstand 10 Punkte  formuliert, die sich an die Öffentlichkeit, Politik aber auch an Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und auch an Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen richten.

Es geht um die notwendigen Hilfen und die medizinische/therapeutische Versorgung von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern.

Die DGKJP adressiert die konkret notwendigen Maßnahmen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen und für weiteres politisches Handeln.

Mit Entsetzen hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) erfahren, dass die Helios St.Josefs-Hospital GmbH Bochum, plant die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden zu schließen.

Hier zeigt sich die hässliche Seite der Krankenhausprivatisierung, wenn ein offenbar auf Rendite ausgerichteter privater Krankenhaus-Konzern die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen an einem nun „unökonomischen“ Einzelstandort für nicht mehr sinnvoll hält und einen Versorgungsauftrag zurückgeben möchte. Bisher ist die Klinik pflichtversorgend für Notfälle wie schwer magersüchtige, suizidale oder akut psychisch dekompensierte Kinder und Jugendliche und eine bedeutsame, nicht einfach zu ersetzende Anlaufstelle für die Region rund um die Uhr. Sie liegt in einer Region mit nicht gerade wenigen Kindern aus benachteiligten Verhältnissen.

Nachdem bisher über viele Jahre, bevor gewisse Mindestanforderungen an Personalausstattung gegolten haben, es für private Krankenhausträger sehr attraktiv war, psychiatrische Kliniken zu übernehmen und zu betreiben, kehrt sich nun offenbar das Bild um. Kinder- und Jugendpsychiatrien können nicht mehr, weil sie entsprechend ausreichend Personal vorhalten sollen und damit auch entsprechende Lohnkosten refinanzieren müssen, als attraktiv gelten. Dies ist hochgradig skandalös, zeigt es doch, dass ein gesellschaftlicher Auftrag der Versorgung von schwerst erkrankten Kindern und Jugendlichen offenbar keinerlei Stellenwert in solch trägerseitigen Überlegungen hat. Es lässt fragen, ob die Daseinsfürsorge für diese vulnerable Gruppe wirklich privaten Krankenhausträgern überlassen werden kann. 

Die DGKJP setzt sich mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Versorgung für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche bundesweit auf einem hohen Niveau gesichert wird – die Corona-Pandemie hat hier den Bedarf sichtbarer gemacht und neue Aufgaben gestellt. Wir haben uns im BMG-Dialog „Weiterentwicklung der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen“ federführend dafür eingesetzt, neue Versorgungsmodelle zu entwickeln und die Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen, wie dem Fachkräftemangel etc., weiter zu entwickeln. Umso mehr erscheint das Vorgehen in Bochum eine Kluft aufzutun, zwischen dem was inhaltlich-fachlich geboten ist, und dem, was Krankenhausträger offenbar in das Zentrum ihres Handelns stellen. Hier zeigt sich, wie die Ökonomisierung der Medizin auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird. Es ist eine gesellschaftliche Frage, ob dies in Zukunft akzeptiert werden wird oder ob die Daseinsfürsorge gesamtgesellschaftlich den entsprechenden Stellenwert bekommt. 

Es ist wohlfeil, sich über psychische Probleme auf Grund der Covid-19 Pandemie allenthalben in der Presse zu verlautbaren, es ist zynisch, wenn die Versorgung für die schwerst erkrankten Kinder und Jugendlichen dann heruntergefahren wird. Die DGKJP wird, da sie diesen Vorgang auch als einen Präzedenzfall sieht, wie mit der Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen umgegangen wird, dies auf allen Ebenen der Politik, der Krankenhausträger und der Kostenträger zum Thema machen. Neben der sehr persönlichen Betroffenheit der Mitarbeiter*innen der Klinik sehen wir darin auch einen möglichen Dammbruch für die teil- und vollstationäre Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Berlin, 25.11.2021

In medizinischen wie psychologischen Fachgebieten gibt es immer wieder Personen, die mit oftmals simplifizierenden und vereinfachenden Hypothesen eine enorme mediale Präsenz erlangen, eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung jedoch nicht nachweisen. Die DGKJP als wissenschaftliche Fachgesellschaft distanziert sich daher klar von Äußerungen, Theorien oder Meinungen, die als Privatmeinungen pseudowissenschaftlich verbrämt werden.
Die Attraktivität simplifizierender Äußerungen ist leider ein Problem in der Aufmerksamkeit von Medien und der Öffentlichkeit, die gerne einfache Lösungen für komplexe Probleme aufzeigen wollen oder Antworten erhalten wollen. Wir kennen dies aus zahlreichen Fragestellungen, z.B. den Diskussionen um den Mediengebrauch Minderjähriger, der Versorgung von psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter, und – in jüngster Zeit auch bei der Thematik der Folgen der Covid-19 Pandemie-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die DGKJP verfolgt in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die differenzierte und wissenschaftlich fundierte Darstellung von Ursachen, Diagnostik und Therapie psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter als Grundtenor.

Aus Sicht der DGKJP ist aus aktuellem Anlass festzustellen, dass die Aufdeckung von möglichem Fehlverhalten einzelner Personen sowie die nachfolgende umfassende Aufarbeitung wichtige Mechanismen zur Korrektur von Fehlentwicklungen sind. Im konkreten Fall ist nach der Berichterstattung folgerichtig eine aktuell laufende rechtliche Einordnung und Aufarbeitung eingeleitet worden.

Der Vorstand der DGKJP unterstreicht hier noch einmal die Bedeutung wissenschaftlich fundierter und etablierter Grundsätze in der kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung. In diesem Sinne ist die DGKJP aktiv federführend bei vielen Leitlinien, die evidenzbasierte Diagnostik und Therapie darlegen, wie zuletzt z.B. die S3-Leitlinie zur Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen. Für die Disseminierung dieser wissenschaftlich fundierten Standards auch in der breiten Versorgung engagiert sich die DGKJP auf Kongressen und zahlreichen Veranstaltungen, darunter das Curriculum Entwicklungspsychopharmakologie, die jährlichen Facharztrepetitorien oder die neue Reihe der online-Fortbildungen zu Diagnostik und Therapie kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen.

Die durch ARD, Süddeutsche Zeitung und andere Medien erfolgte Berichterstattung zu Vorkommnissen um einen Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag zur Aufdeckung von möglichen Fehlentwicklungen und dem kontinuierlichen Diskurs hinsichtlich der Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Dennoch ist es sehr wichtig, von Verallgemeinerungen, wie einer „unseligen Allianz“ der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe, Abstand zu nehmen. Eine pauschalisierende Berichterstattung würde den Anstrengungen und Leistungen der weit überwiegenden Zahl der Versorgenden von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und deren Familien nicht gerecht. Die Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen sowohl der gemeinsamen Kommission „Jugendhilfe, Arbeit, Soziales und Inklusion“ der Fachgesellschaft und der zwei Verbände BAG kjpp und BKJPP als auch verschiedener Initiativen in der Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe werden durch ungerechtfertigte pauschalisierende Einordnungen in ihren jahrelangen Bemühungen um gute Kooperation diskreditiert.

Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, wie vulnerabel Kinder und Jugendliche in der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe sind, insbesondere welch erhöhtes Risiko sie für psychische Erkrankungen aufweisen. Zudem ist ebenfalls durch zahlreiche Studien belegt, dass gerade diese vulnerablen Kinder und Jugendlichen noch immer schlechter versorgt werden als Kinder außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sowohl die eben genannte gemeinsame Kommission als auch der Vorstand der DGKJP wie auch wissenschaftliche Projekte einzelner Fachvertreter*innen bemühen sich, die Kooperation auf einer evidenzbasierten und wissenschaftlichen Ebene zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe zu intensivieren. Umso bedauerlicher wäre es, dass offenbar durch das – zumindest in der medialen Berichterstattung dargestellte – Verhalten einzelner kinder- und jugendpsychiatrisch tätiger Personen, die Kooperation und das Bemühen um eine verbesserte kinder- und jugendpsychiatrische und –psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe generell als problematisch gesehen würde. Hierzu verweisen wir auf die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung, die darauf beruhenden fachlichen Standards, sowie den Ergebnissen aus der Politik zur Notwendigkeit der Kooperation und einer besseren interdisziplinären Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hierin sind wir uns auch mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ) einig.

Auch muss vor einer grundsätzlich negativen Betrachtung der Verwendung von Psychopharmaka in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gewarnt werden. Dem widerspricht klar die sehr gute Studienlage zur indikationsspezifischen Wirksamkeit verschiedener Psychopharmaka in Kindes- und Jugendalter. Bei vielen schwer erkrankten Patient*innen ist eine medikamentöse Behandlung ein wichtiger Baustein der Therapie und kann in manchen Fällen auch die Anwendung z.B. einer Psychotherapie erst möglich machen. Wie stets von der DGKJP gefordert, ist in der Verschreibung und Anwendung von Psychopharmaka eine klare Indikationsstellung erforderlich, die auf einer umfassenden und state-of-the-art Diagnostik basiert. Eine fachlich fundierte, unerwünschte Wirkungen überwachende wirksame Psychopharmakotherapie darf den Kindern und Jugendlichen, die davon profitieren können, nicht vorenthalten werden. Dazu gibt es eine Fülle an fachlichen Hinweisen und Leitlinien. Dies bedingt, dass Symptome und Nebenwirkungen erfasst werden, und selbstverständlich mit den Patient*innen, Sorgeberechtigten und ggfs. weiteren betreuenden Personen besprochen werden. Die entsprechende Aufklärung und die Einholung der Einwilligung zu einer (medikamentösen) Therapie sind gesetzlich kodifizierte Standards, denen selbstverständlich zu folgen ist.

Wir möchten unsere Mitglieder insbesondere darauf hinweisen, dass wissenschaftlich nicht fundierte private Theorien oder „Phantasiediagnosen“ in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen nicht mit den Grundsätzen der DGKJP vereinbar sind. Ebenso möchten wir nochmals auf die Institution unseres Ombudsmannes hinweisen, der sowohl für Patient*innen als auch für Mitglieder bei Verdacht auf ethisches und/oder wissenschaftliches Fehlverhalten als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Der Vorstand der DGKJP

Der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) ist es wichtig, den Nachwuchs für die Wissenschaft zu begeistern und somit die Voraussetzung für eine qualitativ gute und innovative Versorgung zu erhalten.

Aus diesem Anlass verleiht die DGKJP, in der Regel während des DGKJP-Kongresses, den Hermann-Emminghaus-Preis an Nachwuchswissenschaftler*innen.

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert (bzw. je 5.000 EUR bei zwei Preisträger*innen).

Für die Verleihung des Preises können sich Autor*innen bewerben oder vorgeschlagen werden, die empirische Forschung in dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie betreiben. Die Bewerber*innen müssen grundlegende, wissenschaftliche Arbeiten zur Entstehung, Diagnostik, Prognostik oder Therapie psychischer Störungen von Kindern und Jugendlichen geleistet haben. Der Preis richtet sich an promovierte Personen, die zum Bewerbungszeitpunkt weiterhin wissenschaftlich tätig sind. Im Rahmen der Bewerbung werden Aussagen zur zukünftigen eigenen Forschungsstrategie erwartet.

Eine Bewerbung kann eine oder mehrere (thematisch zusammenhängende) wissenschaftliche Publikationen in deutscher oder englischer Sprache enthalten.

Bewerber*innen sind aufgefordert folgende Unterlagen bis zum 31.12.2021 per Post oder E-Mail bei der DGKJP einzureichen:

  • die Publikation(en)
  • das Anschreiben (davon vier DIN A4 Seiten zu Inhalt und Relevanz der Publikation(en) und die Darstellung der weitergehenden Forschungsstrategie
  • Publikationsliste
  • Lebenslauf

Die Ausschreibungsbedingungen finden Sie unter: https://www.dgkjp.de/die-dgkjp/hermann-emminghaus-preis/

Kontakt
DGKJP Geschäftsstelle
Reinhardtstraße 27B
10117 Berlin
E

Es reicht aus, wenn ein Verbandsvertreter der Kinder- und Jugendärzt*innen mit dem Ziel einer schnelleren Schulöffnung den Begriff der „Triage“ in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erwähnt – und die Presse spricht bundesweit davon. Die Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland seien so überlaufen, dass sie behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche nicht aufnehmen könnten: dem ist nicht so! Der Vergleich mit Corona-Intensivstationen – auch dort stand Triage kurzfristig im Raum – scheint gewollt: „Triage“ findet in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht statt!

Die DGKJP erklärt als wissenschaftliche Fachgesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zusammen mit der Stiftung Achtung!Kinderseele:

Zwar hat die Corona-Krise zweifelsohne psychische Belastungen und soziale Benachteiligungen bei Kindern verstärkt. Wir haben als wissenschaftliche Fachgesellschaft mehrfach verdeutlicht, dass gerade Kinder mit Vorbelastungen und solche, die sowieso schon benachteiligt sind, Symptome entwickeln. Symptome bedeuten aber noch keine manifesten Erkrankungen, auch wenn dies teilweise so in den Medien berichtet wird (Zeit online, 18.05.2021: „Kinder- und Jugendärzte sehen enorme psychiatrische Erkrankungen“). Vielfach haben wir es aber mit normalen Reaktionen von Kindern auf unnormale Bedingungen zu tun.

Allerdings sind Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen aktuell vermehrt Armutsbedingungen und Misshandlung ausgesetzt. Diese stellen klare Risikofaktoren für seelische Erkrankungen dar. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig die kommunale Daseinsvorsorge in den Zeiten von Pandemie und Lockdown ist, und dass Jugendämter, Schulen, KiTas, offene Jugendarbeit, Notbetreuung ihre Funktionen weiter erfüllen müssen: hinschauen, Not erkennen, die Kinder auch zuhause besuchen. Etliche kreative Lösungen zeugen davon, dass das möglich ist. Allen pädagogischen Kräften und auch allen Kinderärzt*innen kommt hier eine wichtige präventive Funktion zu: dass kein Kind durch die Maschen fällt, wenn niemand seinen Hilfebedarf erkennt.

Dem gegenüber stehen Kinder, die durch Schulschließungen und Lockdown erheblich entlastet werden, nimmt man etwa Mobbing-Erfahrungen als gravierende Ursache für psychische Störungen, und die derzeit Behandlung gerade nicht suchen.

Lediglich regional schon lange bestehende Versorgungsdefizite in unserem Fachgebiet sind unter dem Brennglas der Pandemie und dem gestiegenen Beratungsbedarf verstärkt deutlich geworden – etwa über gestiegene Wartezeiten. Daran gilt es zeitnah und über die Grenzen der Versorgungsgebiete hinweg zu arbeiten.

Festzustellen bleibt:

  • In der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie gilt das Prinzip der Pflichtversorgung für die Kliniken. Das bedeutet: Jedes notfallmäßig und dringlich vorgestellte Kind aus dem zugehörigen Einzugsgebiet wird kinder- und jugendpsychiatrisch in jedem Einzelfall sofort versorgt. Je nach Befund wird dieses Kind entweder zur Krisenintervention oder auch längeren Behandlung direkt stationär aufgenommen. In anderen Fällen erfolgt dieses erst nach einer Wartezeit, diese fällt regional sehr unterschiedlich aus und liegt i.d.R. zwischen zwei und vier Monaten.
  • Betrachtet man die verfügbaren Daten der DGKJP über stationäre Notaufnahmen, sprechen diese dafür, dass manchenorts eher eine größere Zurückhaltung vor stationären Behandlungen zu verzeichnen ist, und keine generelle Zunahme an Notfällen.
  • Studien zur Entwicklung der Häufigkeit von kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen unter Pandemiebedingungen, die auf umfassender Diagnostik basieren, sind auf dem Weg.
  • Es gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“ – die ganz große Mehrheit der Kinder bleibt zur Behandlung zu Hause.
  • Die Quote unbehandelter Kinder mit manifesten psychischen Störungen ist in den letzten Jahren gesunken und im Rahmen der aktuellen Pandemie nicht angestiegen; die Versorgungsaufgaben der Kliniken wurden und werden wahrgenommen. Wir müssen dafür sorgen, dass das so bleibt.
  • Im Rahmen einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung wird bei entsprechender Notwendigkeit auch die Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen koordiniert, etwa wenn auf beengtem Wohnraum ohne Schule „die Nerven blank liegen“.
  • Krisenmanagement ist kinder- und jugendpsychiatrischer Alltag: rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche. Inner- und außerhalb der Pandemie.

Alle kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken haben während der Pandemie durchweg alle Kinder und Jugendlichen, die eine akute Krise erlebt und schnelle Hilfe benötigt haben, selbstverständlich zu jeder Zeit versorgt. Wir haben uns an Masken in der Psychotherapie gewöhnt und an Online-Kontakte mit Patient*innen und Familien, so dass mehr Patient*innen erreicht werden können. Unser Fach trägt aktuell und auch zukünftig mit diversen Beratungsangeboten dazu bei, Kindern und Jugendlichen durch die psychisch belastende Pandemiezeit zu helfen. Skandalisierungen, wie von dpa verbreitet und in Artikeln in Süddeutscher, ZEIT und vielen anderen online-Journalen wiedergegeben, sind nicht sachlich und helfen niemandem. Und nicht zuletzt: Schulöffnungen alleine werden leider kinder- und jugendpsychiatrische Störungen nicht beheben.

Berlin, 19.05.2021

Die erste interdisziplinäre S3-Leitlinie zur evidenz-basierten Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen wurde veröffentlicht. Sie wurde federführend von Frau Prof. Dr. Christine M. Freitag vom Universitätsklinikum Frankfurt erarbeitet, die herausgebende Fachgesellschaft ist die DGKJP. Die Leitlinie bietet insbesondere Professionen des Sozial- und Gesundheitssystems eine systematische Übersicht empirisch untersuchter Verfahren sowie davon abgeleiteter Empfehlungen und kann somit als konkrete Handlungsempfehlung zur Therapie des komplexen Krankheitsbildes dienen. Der DGKJP ist es bei diesem kinder- und jugendpsychiatrischen Störungsbild besonders wichtig, dass evidenzbasierte, durch wissenschaftliche Studien abgesicherte Therapieverfahren für die Patient*innen und Familien verfügbar sind. Diese Therapie-Leitlinie komplettiert nun die bereits vorhandene S3-Leitlinie zur Diagnostik. Der Vorstand der DGKJP dankt Frau Prof. Freitag herzlich für die Erstellung!

Am 27. April 2021 wurde die AWMF-S3-Leitlinie zur evidenz-basierten Therapie bei Autismus-Spektrum-Störungen veröffentlicht. AWMF steht für die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Leitlinie ist in fünfjähriger Zusammenarbeit von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Patientenorganisationen unter Federführung von Prof. Christine M. Freitag, Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Frankfurt, entstanden. Der erste Teil der Leitlinie zur „Diagnostik“ ist erstmalig 2015 veröffentlicht worden und aktuell in Überarbeitung. Jetzt stellt der zweite Teil zur „Therapie“ zum ersten Mal im deutschsprachigen Raum alle bis 2018 anhand kontrollierter oder randomisiert-kontrollierter Studien untersuchten Therapieansätze vor, die bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störung eingesetzt werden. Dies umfasst psychosoziale, medikamentöse und andere Interventionen.

Therapieziele im Fokus
Die AWMF-S3-Leitlinie wurde maßgeblich von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) vorangetrieben. „Da Autismus-Spektrum-Störungen komplexe, chronische Störungsbilder darstellen, ist die Leitlinie nach Therapiezielen geordnet“, erklärt Prof. Freitag, die auch dem Vorstand der DGKJP angehört. „Zu diesen Therapiezielen können gezielt die empfohlenen Interventionen für unterschiedliche Altersgruppen nachgelesen werden. Zudem wurde, wenn möglich und notwendig, auch eine Differenzierung hinsichtlich der kognitiven Fertigkeiten der Betroffenen mit Autismus-Spektrum-Störung vorgenommen, da dies die Einsatzmöglichkeiten der psychosozialen Interventionen beeinflusst.“

Entscheidungshilfen für alle Beteiligten
In den Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften finden sich systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Anwender und Betroffene. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praxiserprobten Verfahren. Leitlinien sind ein wichtiges Instrument, um die Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften erfasst, prüft und publiziert die Leitlinien. „Die Leitlinie kann von medizinisch-therapeutischem Fachpersonal, aber auch von in Ämtern oder im Bereich der Justiz tätigen Personen, interessierten Betroffenen, Angehörigen und Laien hinsichtlich zahlreicher Fragen konsultiert werden“, so Prof. Freitag. Das vorrangige Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die Vermittlung von aktuellem Wissen, das systematisch recherchiert und kritisch bewertet wurde. Die Anwendbarkeit einer Leitlinie muss in jedem Fall individuell geprüft werden. In begründeten Fällen kann eine Abweichung von den Empfehlungen je nach Indikationsstellung, Präferenzen und partizipativer Entscheidungsfindung erforderlich sein.

Leitlinien der AWMF
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ist der Dachverband der Fachgesellschaften der Medizin. Die Arbeitsgemeinschaft berät und unterstützt die Fachgesellschaften und koordiniert seit 1995 die Entwicklung ihrer medizinischen Leitlinien. Nach ihrem System werden Leitlinien in vier Entwicklungsstufen eingeteilt und klassifiziert. Die S3-Leitlinie, deren Prozess sich auch die Leitlinie „Autismus-Spektrum-Störungen“ unterzogen hat, ist die aufwendigste und höchste Qualitätsstufe der Entwicklungsmethodik. Das bedeutet, dass die Leitlinie alle Stufen der systematischen Entwicklung durchlaufen hat: Sie wurde von einem repräsentativen Gremium erstellt, die Aussagen beruhen auf einer systematischen Analyse der vorhandenen wissenschaftlichen Evidenz und sie wurde im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung des Gremiums verabschiedet.

Publikation:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-047.html

Für weitere Informationen:
Prof. Christine M. Freitag
Direktorin
Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters
Universitätsklinikum Frankfurt
Telefon +49 69 63 01 – 54 08
E-Mail:
Internet: www.kgu.de

Berlin, 07.05.2021